seit wann muß man das angeln am meer bezahlen

Ninchen

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hallo an alle!
mein freund fragt seit wann man am meer das fischen bezahlen muß oder bessergesagt seit wann man eine genehmigung einholen muß. kann mit mir bitte jemand in kontakt tretten der sich in medulin zwecks fischen auskennt? lg nina

ps nina.p@aon.at
 
H

HB58

Guest
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Hallo Nina,

Genehmigung eigentlich schon immer nötig, obwohl das ziemlich lapidar gehandhabt wurde / wird, auch die Kontrollen.

Habe Dir hier einige Bestimmungen aus einem früheren Forumsbeitrag reinkopiert:


Bevor sie Sportfischfang betreiben, müssen sie eine Genehmigung erlangen. Für die Beschaffung einer Genehmigung (Angelschein) benötigt man einen Personalausweis (Reisepass, Führerschein).
Die Genehmigungen werden in Reiseagenturen und Reisebüros in allen Städten entlang der Küste ausgegeben.

Es werden Genehmigungen für den Sportfischfang mit Angelhaken, mit der Unterwasserharpune, mit der Schleppangel und der Legangel, wie auch die Genehmigungen für den Thunfischfang ausgegeben.

Die ganze Adria ist für den Fischfang freigegeben, wobei besondere Beschränkungen für die Gewässer der Nationalparks (Kornati, Brijuni, Krka und Mljet) bestehen sowie für einige andere, kleinere Lokalitäten.

Die Preise für die Genehmigungen (Angelscheine) sind verschieden, je nach dem, ob es sich um Tages-, Wochen- oder Monatsgenehmigungen handelt.


Erlaubte Fischfanggeräte und Ausrüstung

1. ANGELGERÄTE

- Wurfangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Wurfangel
- Grundangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel
- Schleppangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Schleppangel
- Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern insgesamt bis zu zwei (2) Stück

2. UNTERWASSERHARPUNE

- Unterwasserharpune insgesamt bis zu zwei Stück

Die Genehmigung für die Ausübung des Angelsports am Meer wird für die kroatischen und ausländischen Staatsbürger wie folgt erteilt:

1. für einen (1) Tag;
2. für drei (3) Tage;
3. für sieben (7) Tage;4. für dreißig (30) Tage;
5. für das laufende Kalenderjahr (Jahresgenehmigungen)

Die Genehmigungen für einen (1), drei (3), sieben (7) und dreißig (30) Tagen werden an kroatische und ausländische Staatsbürger erteilt.

Die Tagesgenehmigungen werden gesondert für Fischen mit Angelgeräten, und für Fischen mit der Unterwasserharpune erteilt.

Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit Angelgeräten beträgt:

1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag;
2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage;
3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage
4. - 500,00 kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage.

Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit der Unterwasserharpune beträgt:

1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag
2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage
3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage;
4. - 500,00 Kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage.
_________________
 

1860kasper

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zum angeln

Da hätte ich auch mal ne Frage dazu:
Muß man im Camping Ulika auch einen Angelschein haben.Meine Schwiegermutter angelt da schon seit 8 Jahren und hat bis jetzt nie einen Angelschein benötigt.
Weiß da jemand bescheid :?: :?: :?:

Gruß 1860kasper :D
 
H

HB58

Guest
Re: zum angeln

Eine Genehmigung zum Fischfang vom Boot oder vom Ufer aus ist - wie ich schon erwähnt habe - generell für ganz Kroatien erforderlich.
Also auch für Camping Ulika.
Teilweise wird das allerdings lapidar gehändelt, ebenso die Kontrollen.
Aber wenn eine Verwaltung auf scharf macht und kontrolliert, gibt es Ärger bei nicht vorhandener Genehmigung.

Harry
 
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