Polizeikontrolle beim Bootfahren

K

klaus52

Guest
Hallo Fred,
jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Ich habe Dir doch meine Anfrage an die Versicherung auch mitgefaxt. Darin habe ich folgendes geschrieben:

Ich lege im Hafenamt in Kroatien meine Bootszulassung, meine Versicherungsbestätigung und meinen Binnenführerschein vor und bekomme damit das Permit ausgestellt. Mir ist bekannt, dass ich an der Küste nach deutschem Recht einen Seeführerschein haben müsste, bin aber der Meinung, mit dem Permit die behördliche Erlaubnis zum führen meines Bootes erhalten zu haben. Ich bitte sie mir mitzuteilen, ob ich unter den vorgenannten Gegebenheiten, bei Ihnen Versicherungsschutz habe.


Erst nach meiner, oben beschriebenen Anfrage, kam die Antwort von der Versicherung mit dem Permit, die wussten genau das ich nur einen Binnenschein habe. Hast Du die Seite mit meiner Anfrage an die Versicherung nicht bekommen? Ich schicke das Blatt gerne nochmal, falls es nicht mit durchging.
mfg Klaus
 
F

Fred

Guest
Zitat von klaus52:
Ich lege im Hafenamt in Kroatien meine Bootszulassung, meine Versicherungsbestätigung und meinen Binnenführerschein vor und bekomme damit das Permit ausgestellt.
Ich versuche es jetzt wirklich zum allerletzten Mal !!

Wie Du richtig bei Deiner Versicherung angefragt hast, mußt Du zur Erlangung der Vignette folgende Dokumente vorlegen :

1. Versicherungsbestätigung
2. den internationalen Bootsschein
3.den für das Fahrgebiet notwendigen Bootsführerschein SBF-See oder das entsprechende kroatische Patent

Mit diesen Dokumenten und der Zahlung der Gebühren erhältst Du die Genehmigung, kroatische Küstengewässer zu befahren. Diese Genehmigung ist nicht gleichzusetzen mit einem Bootsführerschein, sondern setzt einen gültigen Bootsführerschein voraus. Vereinfacht dargestellt heißt das, diese Vignette (ehemals Permit) ist das Eintrittsgeld für die Adria !!


Zitat von klaus52:
Mir ist bekannt, dass ich an der Küste nach deutschem Recht einen Seeführerschein haben müsste, bin aber der Meinung, mit dem Permit die behördliche Erlaubnis zum führen meines Bootes erhalten zu haben.
Diese Meinung ist eben völlig falsch !!!!
Wenn ein Hafenkapitän fälschlicherweise Deinen SBF-Binnen anerkennt, hat er eben schlicht und ergreifend einen Fehler gemacht. Ein anderer Hafenkapitän oder eine WAPO wird Dich dafür bestrafen, wenn Du mit dem Binnenschein unterwegs erwischt wirst !
Du hast in einem Schadensfall auch garantiert keinen Versicherungsschutz, denn Deine Versicherung hat Dir nicht bestätigt, daß Du mit dem Binnenpatent Versicherungsschutz hast !!
 

Lelebi

Mitglied
Registriert seit
22. Aug. 2006
Beiträge
56
Punkte
0
Alter
61
Hallo Fred und alle anderen.

Ich fürchte, es gibt wirklich kein Schlupfloch mehr. Entweder man urlaubt woanders, oder man verhält sich vorschriftsmässig.
Besoderen Dank an Fred für seine Geduld. Vielleicht schafft er es noch, dass die Summer-night-Disco am AC Medulin ab 22.00 Uhr tibetanische Meditationsmusik spielt............................

Grüssle aus dem Schwabenländle
Euer Lelebi
 
L

Lutz

Guest
...am besten würden die garnix spielen - oder zumindest nicht so laut!!!!!!!!!!!!!!!
 

Mick

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8. Feb. 2004
Beiträge
4.658
Punkte
113
Alter
49
Ort
Olching, Germany
Vielleicht kannst du dich auch noch drum kümmern, dass es von November bis Februar nie weniger als 25 Grad in Istrien hat. Dann kann ich meinen Winterurlaub auch dort verbringen! :mrgreen:
 
K

klaus52

Guest
Hallo Fred,
möchte mich für Deine Mühe noch bedanken. Ich weiß auch, das Du im Prinzip Recht hast. Denoch finde ich es nicht in Ordnung, dass die Boote mit Binnenschein das Permit oder die Vignette bekommen. Du schreibst, da hat der Hafenmeister einen Fehler gemacht, auch das stimmt. Nur wird der Fehler immer wieder gemacht, bei mir jedes Jahr und ich möchte gerne mal wissen, wieviele Boote mit diesem Fehler der Hafenmeister rumfahren. Ich denke, bei kleineren Booten wird der Fehler gerne gemacht, das Geld kassiert und die Bootsfahrer fühlen sich, wie ich, in Sicherheit. Passiert mal etwas, ist halt ein Fehler gemacht worden und man ist der Dumme. Sicher sollte man sich vorher nach den Regeln erkundigen, ist es aber so falsch, zu denken, mit der Anmeldung ist alles OK, weil die Kroaten es nicht so eng sehen. Die Hafenmeister dürften diese Boote nicht zulassen. Und nochmal, ein Fehler kann jeder mal machen, aber so oft? Dafür werden sie doch bezahlt.
mfg Klaus
 
F

Fred

Guest
Zitat von klaus52:
.... ist es aber so falsch, zu denken, mit der Anmeldung ist alles OK, weil die Kroaten es nicht so eng sehen.
Ja - das ist völlig falsch im Sinne der Gesetze ! :evil:

Ich kann hier nur das schreiben, was diese Gesetze vorschreiben. Daß in der Praxis dies oftmals anders gehandhabt wird, ist mir auch klar, aber ich denke nicht, daß man solche Fälle als Grundsatz betrachten darf, sonst fällt man u.U. einmal heftig auf die Schnauze ! :x

Auch kann und werde ich hier im Forum niemals eine Empfehlung abgeben, die gegen gültiges Recht in Kroatien verstößt. :wink:
 

wallbergler

Travel Junkie
Registriert seit
22. Aug. 2006
Beiträge
3.580
Punkte
113
Alter
80
Hallo F.Rink,
wie ich sehe, kennst Du Dich ja wirklich aus. Ich habe aus dem Jahr 1977 noch einen gültigen Sportbootführerschein. Nach einer vor Tagen erfolgten Anfrage beim DMYV wurde folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Winkler,
der Sportbootführerschein hat nach wie vor Gültigkeit. Sollten die kroatischen Behörden diesen nicht mehr anerkennen, kann im Wege einer Ersatzausfertigung ein Internationales Zertifikat ausgestellt werden. Bei Bedarf ist ein entsprechendes Antragsformular unter www.dmyv.de, Download, Führerscheine, zum Download bereit gestellt.
Jetzt die Frage: Ist dieses Internationale Zertifikat nunmehr erforderlich? Seinerzeit bei meinen Motorbootfahrten ( Schiffchen mit Innenbordmotor 130 PS) in Mali Losinj wurde der grüne Sportbootführerschein problemlos von der Hafenbehörde anerkannt.
Für den Fall nächstes Jahr ev. ein Boot anzumieten. #
Der Wallbergler
 
F

Fred

Guest
Zitat von wallbergler:
Für den Fall nächstes Jahr ev. ein Boot anzumieten.
Ich sehe keinen Grund, warum die kroatischen Behörden diesen Schein nicht anerkennen sollten - die haben ja auch meinen grauen Lappen für`s Auto anerkannt, bis ich den EU-Führerschein hatte.

Andererseits sollte es Dir ja nicht weh tun, den alten Schein gegen einen neuen auszutauschen.

Wenn Du nächstes Jahr ein Boot chartern möchtest, brauchst Du in Kroatien zum SBF-See auch noch ein gültiges Seefunkzeugnis !

Nein - das BZF bringt Dir nichts ! :lol: :lol:
 
L

Lutz

Guest
Ich hatte einen alten kroatischen Führerschein und zur Umschreibung musste ich ja auch eine Prüfung machen. Ging damals problemlos durch die Hilfe von Mato. Und wenn jemand ein BZF hat ist das für die Prüfung schon die halbe Miete...
 
K

klaus52

Guest
Hallo Fred,
ich bedanke mich nochmals für Deine Mühe. Ich habe ehrlich gedacht, jetzt bekomme ich ordentlich auf die Mütze im Kroatien Forum und bin jetzt total erstaunt, wenn ich von Dir lese: Die Praxis sieht manchmal anders aus. Das Du dich in einem öffentlichen Forum an die Gesetze halten mußt, ist selbstverständlich. Bis zum nächsten interessanten Thema wünsche ich Dir alles Gute.
mfg Klaus

Ps. Das machst Du schon gut. :D
 
F

Fred

Guest
Zitat von Lutz:
Ich hatte einen alten kroatischen Führerschein und zur Umschreibung musste ich ja auch eine Prüfung machen. Ging damals problemlos durch die Hilfe von Mato. Und wenn jemand ein BZF hat ist das für die Prüfung schon die halbe Miete...

Ich denke aber, der Wallbergler hat einen alten deutschen Sportbootführerschein !!

Zitat von Wallbergler:
Ich habe aus dem Jahr 1977 noch einen gültigen Sportbootführerschein. Nach einer vor Tagen erfolgten Anfrage beim DMYV wurde folgendes mitgeteilt

Wenn ich ihn da richtig verstanden habe, muß er somit entweder eine deutsche Seefunklizenz machen, oder das kroatische Küstenpatent Kat. B mit Funklizenz integriert. :wink: Sicherlich kommt ihm da das BZF-Wissen zugute.

Erst dann kann er mit einer der beiden neuen Lizenzen in Kroatien Boote chartern.
 
Top Bottom