Plöckenpass

edi

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Die Info, daß der Pass für LKW's gesperrt sei, ist auch wieder falsch!
Es dürfen nur keine Sattelzugmaschinen mit Auflieger dort fahren. Die Höhe ist m.E. auch auf 3,80 beschränkt.

Gruss
Edi
 
E

ELMA

Guest
Die Info, daß der Pass für LKW's gesperrt sei, ist auch wieder falsch!
Wer behauptet das, edi??

Ich denke, das Fotos von #24 ist eindeutig und zeigt u.a. das Verbot für 4 Achsen -
ich kopiere es hier nochmal herein:

1_Plcken_31.4.08_001.jpg


Uns sind auch schon PS starke Holztransporter mit 3 Achsen entgegengekommen ( erlaubt!) - voll beladen mit Holzstämmen - die haben es immer eilig und die weichen keinen Zentimeter! Und schon gar nicht für Urlauber-Campingfahrzeuge o.ä. Da heißt es : Zurücksetzen....was nicht immer lustig ist.

Gruß,
ELMA
 
A

AlterNeuer

Guest
Uns sind auch schon PS starke Holztransporter mit 3 Achsen entgegengekommen ( erlaubt!) - voll beladen mit Holzstämmen - die haben es immer eilig und die weichen keinen Zentimeter! Und schon gar nicht für Urlauber-Campingfahrzeuge o.ä. Da heißt es : Zurücksetzen....was nicht immer lustig ist.

Richtig, Elke!
So eine Begegnung der dritten Art hatte ich auch schon. Zum Glück war das an einer unkritischen Stelle.

Gruss
AlterNeuer
 

edi

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Elma,
lies doch bitte nochmals den Beitrag von AlterNeuer 15.09 Uhr. Lastwagen ist generell und das stimmt hier so nicht. Es betrifft nur die Sonderfahrzeuge Sattelzugmaschinen - so wie Du es auch schon geschrieben hast. Alles klar?

Gruss
Edi
 

Wolf12

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Elma,
du darfst dem Holzer kein Platz machen bis er es tut - einfach drauf halten. Wenn er natürlich sieht du machst Platz und es reicht für Ihn was soll er sich da noch bemühen.
Bin selber lange LKW gefahren und kenne die spiele :) Aber bedenke auch das es ein Kraftakt ist für einen LKW am Berg anzufahren.
 
A

AlterNeuer

Guest
Hallo edi,

auch Du solltest diesen Beitrag noch einmal lesen.
Dort schrieb ich von einem "Lastzug", nicht von LKW.

Gruss
AlterNeuer
 

Wolf12

neues Mitglied
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Wen es um meine Sicherheit geht sind mir die Gesetze egal! Es kann nicht sein das einer an den Randgedrückt wird und der andere Braust mit stehend Gas vorbei. Ich zwinge meinen gegenüber lediglich einwenig zur nachsicht mehr nicht..LKW fahrer sind Grundsätzlich keine Mörder sie sind es gewohnt auf der Strasse flüssig vorwärts zu kommen und nutzen das halt aus wenn sich jermand fürchtet und bis ans äusserste rechts fährt. Wenn ich merke das da einer drauf spekuliert mach ich erst Platz wenn er es auch tut. Aber ein Fluchtweg soll man sich immer offen halten. Hoffe ihr versteht was ich meine.
 

claus-juergen

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Dann ist jetzt der §1 der StvO ausser Kraft?...

hallo alter neuer,

ich kenne dein alter leider nicht genau, möchte dich jedoch darauf hinweisen, daß der italienische teil des plöckenpasses seit der auflösung des heiligen römischen reiches deutscher nation nicht mehr zu deutschland gehört und somit die StVO dort keine anwendung mehr findet. ich glaube im übrigen, daß anfang des 19. jahrhunderts auch noch keine stvo existiert hat.

was den österreichischen teil des plöckenpasses betrifft, gilt auch dort die deutsche stvo seit 1945, der abtrennung der "ostmark" genannten gebiete vom deutschen reich nicht mehr. heute nennt man dieses land österreich. zu diesem zeitpunkt existierte bereits die stvo und auch der §1. ;)

grüsse

jürgen
 
A

AlterNeuer

Guest
Hallo Jürgen,

Du bist ja heute morgen richtig witzig drauf.:D

Ich denke, wir können doch gemeinsam davon ausgehen, dass, trotz aller Unterschiede in der EU, auch die italienische StvO einen ähnlich formulierten Paragrafen enthält. Zur Sicherheit werde ich meine ital. Freunde aber mal fragen und darüber berichten.

Ansonsten fahre ich im Ausland unter Beachtung der mir bekannten evtl. Abweichungen:augenauf: stets nach der deutschen StvO. Damit hat es noch nie Schwierigkeiten gegeben.:freude:

Gruss
AlterNeuer
 

claus-juergen

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...Ich denke, wir können doch gemeinsam davon ausgehen, dass, trotz aller Unterschiede in der EU, auch die italienische StvO einen ähnlich formulierten Paragrafen enthält. Zur Sicherheit werde ich meine ital. Freunde aber mal fragen und darüber berichten...

hallo alter,

auch wenn wir jetzt etwas vom thema abkommen, aber ich glaube, daß in der italienischen verordnung die der deutschen stvo entspricht in etwa steht, daß man geichzeitig mit dem handy telefonieren kann und in der anderen hand eine zigarette oder ein getränk halten kann und dafür nicht zu blinken braucht und entweder wesentlich zu schnell oder zu langsam fahren muß. ampeln sind grundsätzlich zu ignorieren und wehe es wagt einer, zu fuß einen fußgängerweg zu benutzen. radler sind im übrigen freiwild im lande.

ich freue mich schon auf ende märz, wenn ich wieder im sonnigen italien weile und irgendwo zwischen bozen und trient meine fahrweise mentalitätsbedingt ändern muß. ;) das radl nehme ich dieses mal mit. ich kenne da ein paar wege, wo es einigermaßen sicher bewegt werden kann.

grüsse

jürgen
(um mißverständnissen vorzubeugen: es handelt sich bei diesen zeilen um eine satire!)
 

edi

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Hallo AlterNeuer,
genau aus solchen ungenauen Äußerungen entsteht Unsicherheit, die selbst renommierte Automobilclubs ins straucheln bringen. Alles was über 3,5t hat, zählt als LKW (zumindest in D). Demnach auch entsprechende Womos. Jetzt muss zwischen den in der Sparte LKW und den Untersparten (Segmenten) vorhandenen Fahrzeugen unterschieden werden. Auch ein Lastzug -so wie Du es schreibst- ist k e i n Sattelzug! Und nur diese sind am Plöcken verboten. Die anderen dürfen ganz klar.
Um es Dir mal einfacher zu erklären habe ich mal aus Wikipedia die genaue Definiton reinkopiert.

Lastzug

Symbolische Darstellung eines Lastzuges in der Deutschen Straßenverkehrsordnung.
Ein Lastzug ist nach der gesetzlich festgelegten Definition eine Kombination aus einem Lastkraftwagen (LKW) mit einem Anhänger, während eine Sattelzugmaschine mit Sattelauflieger als Sattelzug benannt wird. Die Definition wird in der Schweiz und in Südtirol gleich wie in Österreich verwendet.
Der Lastzug wird auch Gliederzug oder Hängerzug genannt.

Ich hoffe nun ist klar warum ich so auf der genauen Definition "herrum reite".
M.E. sind wir ein wirklich gutes und informatives Forum das Personen nach bestem Wissen und Gewissen weiterhelfen kann. Und dazu gehört nun mal ab und an Sachen deutlich/unmissverständlich klar zu stellen.

Gruss
Edi
 
A

AlterNeuer

Guest
Hallo,

und danke edi.
So genau kannte ich diesen Unterschied nicht.
Bei meiner nächsten Fahrt werde ich mir die Beschilderung sowohl auf österreichischer Seite als auch auf der italienischen mal ganz genau ansehen und dann mit den einschlägigen StvO`s vergleichen. Zum Glück hab ich it. Freunde, die hervorragend Deutsch können.

Gruss
AlterNeuer
 

edi

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Hi AlterNeuer,
nix zu danken - jetzt sind wir konform und können zuverlässig Infos zum Plöcken liefern. Auch das mit Deiner "Schilder-Suche" finde ich gut. Allerdings wird es Dir wohl nichts anderes als das was ELMAR in seiner Mail um 19.01Uhr -Bild der Verbote kurz nach der alten ita. Grenze- bringen. Obwohl wir (meine Frau und ich) des italienischen mächtig sind, wäre es von einem nativ-speaker doch mal interessant zu hören, was der schriftliche Zusatz auf diesem Verbotsschild: "Al km 31 + 100 in galleria" genau bedeutet. Ich würde es fast so auslegen, als daß der Plöcken bis auf die Tunnel bei km 31 und 100 auch von Fzgen über 3,80 und Sattelzügen befahren werden dürfte. Spielt für mich zwar keine große Rolle, würde jedoch das Bild "abrunden".
Wer von uns Campern fährt schon einen Sattelzug als Womo und würde dann auch noch damit über den Plöcken fahren?:)

Gruss
Edi
 
A

AlterNeuer

Guest
Hallo Edi,

dass mit der Höhe ist ja erst einmal klar.
Interessant ist jedoch die mögliche Länge, da diese ja automatisch durch die Tunnelkrümmung begrenzt ist. Aus meiner Sicht ist da die Anzahl der Achsen unrelevant.

Es wär ja ausserdem möglich, die Zusatzschilder (Sattelzug) in A und I eine etwas andere Bedeutung haben und Lastzüge mit beinhalten. Wer kennt sich da schon so genau aus?

Gruss
AlterNeuer
 

Wolf12

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Ein Sattelzug braucht mehr Platz in der kurve wie ein Anhängerzug. Beim Anhängerzug ist der dreh Punkt ca in der mitte beim Sattelzug ganz vorne. Das macht viel aus
 
M

Marius

Guest
Also, jetzt mal im Ernst, koennte man nicht einfach den gesunden Menschenverstand einschalten und sich dazu entschliessen, dort nicht mit einem Haenger oder Wohnmobil als wandelndes Verkehrshindernis herum zu kurven?

Wer den Ploeckenpass geniessen will, der soll sich gefaelligst ein Motorrad oder ein Cabrio kaufen. So sehe ich das.

Man muss ja nicht immer darauf warten, dass etwas verboten wird, damit man es endlich nicht mehr tut, nicht wahr.
Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendwo ein ausdrueckliches Verbotsschild am Ploeckenpass steht, dass verlautbart, dass es unter Strafe verboten ist, mit ueberhitzten Bremsen auf einer viel zu engen Strasse einfach mal eine Serpentine auszulassen und darauf zu hoffen, dass man 100 Meter weiter unten wieder auf der Dtrasse landet und trotzdem versucht das keiner.

ich persoenlich waere fuer eine sofortige 4-woechige Fuehrerscheinabnahme fuer jeden, der in irgendeiner Kurve haengen bleibt oder zurueck schieben muss oder sonst irgendwelche Trottlereien auffuehren muss, um die Strecke befahren zu koennen. In D bekommt man 4 Wochen Fahrverbot, wenn man innerhalb von 12 Monaten zwei Mal statt 80 kmh 105 faehrt (auf freier schnurgerader Strecke, raeusper), da waere fuer das Befahren des Ploeckenpasses mit irgeneiner Art Haenger sogar 6 Monate gerechtfertigt.

Was fuer ein Quatsch, Ploeckenpass, tststs...
 

edi

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Lieber Marius,
Vielen Dank für die Darlegung Deiner Sichtweise. Besonders schön finde ich die Stelle mit der Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen 80 km/h mit 105 (ich denke mal gemessenen) - und das zwei Mal im Jahr..... .

Es ist doch schön zu sehen, daß es so ein Forum gibt in dem sich mündige Menschen ein objektives Bild über etwas machen können und auch die diversen Meinungen dazu hören. Sauber dargestellte Themen helfen dann der Entscheidungshilfe des einzelnen.

Wenn der oben genannte 105-Fahrer vorher von einem Forum gehört hätte, daß an Stelle "xy" öfters die "Freundlichen" stehen, ja dann hätte es sich u.U. die vier wöchige Zeit mit öffentlichen Mitteln ersparen können.
Wie das Verhalten dieser Person zu werten ist, hängt aber m.E. von Erziehung, Rechtsverständnis und anderen Dingen ab.

Noch 'nen schönen Tag!
Edi
 
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