grüne Versicherungskarte für Sportanhänger

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B

bavaria27

Guest
hallo zusammen,

soweit mir bekannt ist, verlangt kroatien immer noch eine grüne versicherungskarte.
wie verhält es sich jetzt eigentlich mit sportanhängern (z.b. bootstrailern) für die in deutschland keine versicherungspflicht beseht, da diese ja mit dem ziehenden kfz mitversichert sind, und es somit auch keine grüne karte für den hänger gibt?

was passiert im schadensfall?
was passiert evtl. bei der einreise an der grenze?

vielleicht weiss jemand bescheid?

grüsse
arno
 

Habur

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Hallo Arno,

eine grüne Versicherungskarte wird in Kroatien offiziell nicht mehr verlangt. Es ist jedoch dringend ratsam, zur Abwicklung eines Verkehrsunfalles, diese mitzuführen.
Richtig ist, dass zulassungsfreie Anhänger, unter die ein Sportanhänger fällt, nach dem Kfz-Pflichtversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtig sind.
Ich würde dennoch -da sie ja nicht allzu viel kostet - eine solche für den Anhänger abschließen. Ein Anhänger kann ja auch -wenn er nicht gezogen wird - einen Schaden (mit-) verursachen. In diesem Fall würde die normale Haftpflicht, die man als Privatperson hat, nicht greifen und der Schaden müsste aus eigener Tasche gezahlt werden. Aus diesem Grund, würde ich die paar Euros für eine Anhängerversicherung in jedem Fall investieren!:smile:
Wird ein Anhänger gezogen, ist er -wie Du schon geschrieben hast- über das ziehende Fahrzeug mitversichert.

Habur
 

knobi

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Manche kfz-Versicherungen (des Zugfahrzeuges) sind bereit, dir eine grüne Versicherungskarte für den Trailer auszustellen. Aber - wie oben gesagt - versichert ist der Händer nur, solange er angekuppelt ist. Du kannst auch eine gesonderte Versicherung für den Trailer abschließen für ca. €20.- im Jahr, wenn du auf Nummer Sicher gehen möchtest.

Viele Grüße
Anja
 
B

bavaria27

Guest
hallo habur,
hallo anja,

jetzt habt ihr mir doch schon weitergeholfen, eine zusätzliche versicherung ist ja wirklich nicht zu teuer.

danke

gruss
arno
 

trombone

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Hallo Arno,

ein Schaden mit einem Anhänger, egal ob zulassungsplichtig (mit eigener Versicherung) oder nicht, läuft über die KFZ-Haftpflichtversicherung, sobald der Anhängerbetrieb etwas mit dem KFZ zu tun hatte. Er muß also nicht zwangsläufig angekuppelt sein.

Beispiel:
Du willst den Änhänger ein paar Meter von Hand an den PKW ziehen, um ihn dann anzukuppeln. Streifst Du dabei z.B. ein anderes Fahrzeug, so läuft das über die KFZ-Versicherung, da auch das An- und Abkuppeln damit zusammenhängt.

Nicht zulassungspflichtige Anhänger laufen grundsätzlich über die Privathaftpflicht, wenn es der Anhängerbetrieb nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun hat. Bei zulassungspflichtigen natürlich dann über die Haftpflicht des Anhängers.

Das ist natürlich die Theorie! Welche Versicherung dann zahlt wird jeweils im Einzelfall geprüft.

Fakt ist, Du brauchst für den Anhänger keinen eigenen Versicherungsschutz. Eine grüne Karte gibt es auch nicht dafür. Wenn du ganz sicher gehen willst, lass Dir von deiner Versicherung (Privathaftpflicht) eine Bestätigung ausstellen, das der Sportanhänger versichert ist.
 
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