Gibt es Neuigkeiten zum Bootsführerschein in Kroatien?

Theresa

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Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum, lese aber schon seit einigen Tagen hier mit. Klasse Forum, sehr informativ und umfangreich. Auch herrscht hier ein freundlicher Umgangston. Durch euch habe ich noch mehr Lust auf Kroatien bekommen.
Wir waren vor 12 Jahren schon mal in Premantur und wollen Anfang Juni wieder mit dem Wohnmobil wieder dorthin. Ich erinnere mich noch an das toll Kap Kamenjak.......:)
Nun zu meiner Frage: Ich habe mich ganz kurzfristig entschlossenn mir ein Schlauchboot mit einem 5 PS Motor zu kaufen. (da kein Bootsführerschein vorhanden) Nun, es ist ja wohl eindeutig, in Kroatien so ohne Führerschein nicht erlaubt.
Trotzdem finde ich das alles sehr verwirrend, da ich in anderen Foren gelesen habe, dass es diese "neue" Verordung schon seit Jahren gibt, sie aber nur noch nie durchgesetzt wurde.
Hat jemand von euch aktuelle Erfahrungen?
Hätte ich irgendwelche Möglichkeiten in Premantura schnell und preiswert an einen Schein in der entsprechenden Kategorie zu kommen?
Schon mal vielen dank für eure Antworten!!
Viele Grüße
Theresa
 
R

riwerndrei

Guest
Hallo Theresa,

"verwirrend" ist eigentlich nichts, diese Verordnungen gibt es schon immer.
Bootsführerschein
"schnell und preiswert" ist relativ, o h n e lernen geht das natürlich nicht :!: :!:

Mein Vorschlag, bleibe bis 5 PS und Du kannst ohne fahren. :lol: :lol:
 

Theresa

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Hallo Richard,
danke für deine Antwort, aber ich glaube, ich habe mich mit meiner Frage missverständlich ausgedrückt.
Benötigt man jetzt nicht auch unter 5Ps eine (kroatische) Lizens? Kategorie A?
Die Diskussion gab es doch kürzlich hier im Forum.
Viele Grüße
Theresa
 

hans peter

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Hallo Theresa mann benötigt für alle Motorboote in Kroatien einen Bootsführerschein auch für die unter 5 PS
 
L

Lutz

Guest
Du kannst bei unserem Forumsmitglied Mato in Medulin einen Schein erwerben, er unterstützt dich auch bei der Prüfungsvorbereitung. Allerdings bekommst Du diesen erst einige Tage nach der Prüfung ausgehändigt, bzw. per Post. Dann dürfte der Urlaub schon vorbei sein.

Tel. ++ 385 52 576 971
http://www.aquamarin.hr/de/skipperde.htm

Im letzten Jahr wurden intensive Kontrollen durchgeführt. Wenn Du ohne Schein erwischt wirst wird das Boot beschlagnahmt und ein erhebliches Bussgeld fällig.
 
A

anä

Guest
In dem Link ist die rede von 60€, da kommt doch noch sicherlich etwas dazu, oder wars das dann schon?
 
L

Lutz

Guest
Sicher, denn es steht ja:

DIE UNTERLAGEN SENDEN WIR IHNEN AUF WUNSCH PER POST ZU. AKKONTOZAHLUNG 60,- Euro.

Für den Preis bekommst Du demnach die Lehrgangsunterlagen, sonst wohl nichts. Ich habe für die Prüfung (beim Hafenkapitän) alleine schon mehr gezahlt. Frag doch einfach mal bei Mato nach, Er spricht deutsch, also kein Problem.

Hier gleich noch ein Tipp für KOSTENLOSE Überweisungen von Deutschland nach Kroatien:
http://www.mein-kroatien.info/Praktische_Reisetipps#Bank.C3.BCberweisungen_nach_Kroatien
 

Svabo

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Hallo Zusammen.

Wer sein in Deutschland registriertes Boot in Kroatien beim Hafenmeister anmeldet (ab 3m Bootslänge und ab 5 PS sowieso) wird nach seiner Haftpflichtversicherung gefragt.

Und diese "deutsche" Haftpflichtversicherung fordert im Kleingedruckten den in DEUTSCHLANDbzw. im Heimatland vorgeschriebenen Führerschein.

Der kroatische Bootsführerschein wird zwar in Kroatien anerkannt aber für die deutsche Versicherung war das im Ernstfall: "Fahren ohne Führerschein". Egal ob mit 2 oder 150 PS.

Wie schnell ist man abends beim Anlegen einem betrunkenen Schwimmer über die Beine gefahren.

Ich empfehle deshalb den deutschen Führerschein. Zumal die Ausbildung die auch mal über Leben und Tod entscheiden kann besser ist.

Zu wenig Sprit ist kein Seenotfall - Abendlicher Wind zum Meer oder schlechtes Wetter ist auch kein Seenotfall - Aber wenn beides zusammen kommt merkt man plötzlich das man ein echtes Problam hat.

Alles Gute

Peter
 

jochenB

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versicherung

Hallo,
um eines mal klarzustellen, bei einem Unfall mit einem deutschen Boot in Kroatien gilt Kroatisches Recht. Somit ist der Kroatische Führerschein legal.
Jeder Kroate darf mit seinem Führerschein in Kroatien ein deutsches Schiff fahren ohne wenn und aber. Dort gilt kein deutsches Recht auch wenn die Versicherung das gerne hätte.

Viele Grüße

jochenb
 

Svabo

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Klar gilt in Kroatien kroatisches Recht. Im Ernstfall habe ich einen dort anerkanten kroatischen Führerschein, eine Bestätigung der deutschen Haftpflichtversicherung und am Anfang sicher keine Probleme. Ich würde allerdings dann schnell Ausreisen ;-) ... bevor die merken das es mit der deutschen Versicherung Probleme gibt.

Denn: Den Vertrag habe ich doch mit der deutschen Versicherung. Und mit der habe ich vereinbart (Schließlich habe ich ja den Vertrag unterschrieben) das ich den in Deutschland vorgeschriebenen Führerschein haben MUSS. Schwarz auf weiß in jeder Police nachzulesen.

Ich hatte selbst noch keinen Bootsunfall aber vielleicht kann jemand aus dem Forum mal über den Ablauf berichten.

Alles Gute.

Peter
 
L

Lutz

Guest
Im Ernstfall habe ich einen dort anerkanten kroatischen Führerschein, eine Bestätigung der deutschen Haftpflichtversicherung und am Anfang sicher keine Probleme. Ich würde allerdings dann schnell Ausreisen Wink ... bevor die merken das es mit der deutschen Versicherung Probleme gibt.

Denn: Den Vertrag habe ich doch mit der deutschen Versicherung. Und mit der habe ich vereinbart (Schließlich habe ich ja den Vertrag unterschrieben) das ich den in Deutschland vorgeschriebenen Führerschein haben MUSS. Schwarz auf weiß in jeder Police nachzulesen.

Wenn dem so wäre dann unterstellen wir den kroatischen Hafenkapitänen eine erhebliche Menge Dummheit. Die Problematik wäre sicher bekannt und würde nicht toleriert werden.

Ich werde aber bei meinem Versicherer nachfragen und die Antwort posten.
 
L

Lutz

Guest
Hier der entsprechende Passus der Wassersportversicherung des ADAC:


5. Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
--------------------------------------
5.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während das Fahrzeug
- von einer Person geführt wird, die nicht die für das Führen des Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt, wobei die Verpflichtung zur Leistung durch den Versicherer gegenüber den übrigen Versicherten bestehen bleibt, wenn der Versicherungsnehmer bzw. Eigner das Vorliegen der Erlaubnis beim verantwortlichen Führer ohne Verschulden annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Führer das Fahrzeug geführt hat,
- in Motorbootrennen, bei denen es allein auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.


Der wichtige Satz:
von einer Person geführt wird, die nicht die für das Führen des Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt

Damit ist klar, dass ich als Inhaber eines kroatischen Scheines die notwendige behördliche Erlaubnis zum Führen eines Bootes in Kroatien besitze.
 

Svabo

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Also ich bin mir da nicht ganz Sicher. Bei mir steht das so ähnlich.

"Ist für das Führen eines Wasserfahrzeuges eine ehördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn derverantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt. "

Da diese Diskussion abends auf den Campingplätzen öfters geführt wurde. Speziell nach einem tödlichen Unfall zwischen einem verbluteten Kind und einem Boot in der Bucht des Campingplatz Polari habe ich aberdiesbezüglich im Jahre 1997 extra bei meiner Berlin-Kölnischen Versicherung (Heute durch Gothaer Versicherung übernommen 50 PS=54 Euro pro Jahr) durch meinen Markler nachfragen lassen. Da kam die eindeutige Antwort: Den im Heimatland vorgeschriebenen Füherschein. Zugrunde liegen nicht nur die besonderen Bedingungen zur Sportboot-Haftplichtversicherungsondern sondern auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung.

Dies war für mich dann damals auch der Grund zusätzlich zum damals in Rovinj anerkannten Sporbootführerschein Binnen den Sportbootführerschein SEE zu erwerben. War sehr Interessant, hat Spaß gemacht und hat mit etwa 600 DM nicht all zu weh getan.

Ich dachte mir: Für was bezahle ich eine Bootshaftpflicht, wenn ich am Ende auf einem Schaden sitzen bleibe.

Ich weiß auch: Wer lange fragt ... bekommt eine lange Antwort.

Andererseits: Wenn das beim ADAC so in den Versicherungsbedingungen steht ist das Richtig. Es gilt kroatische Recht und die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis liegt mit dem kroatischen Führerschein ja vor.

Dann wünsch ich noch: Allzeit gute und eine handbreit Wasser unter dem Kiel.

Peter
 

Peter

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Dieses Thema interessiert mich auch, deshalb habe ich jetzt bei meiner Bootsversicherung nachgefragt, ich bekam folgende Auskunft:
Führerscheinklausel
Soweit für ein bestimmtes Fahrgebiet von den zuständigen Behörden für das Führen eines Bootes ein Führerschein verlangt wird, oder für den Betrieb des Wasserfahrzeuges eine behördliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn sich der verantwortliche Schiffsführer nicht im Besitz eines im Land anerkannten Führerscheines befindet, oder die vorgeschriebene Betriebserlaubnis oder Genehmigung für das Wassersportfahrzeug nicht vorliegt.

Auf meine telefonische Anfrage hin wurde mir erklärt, wenn für Kroatien der kroatische Führerschein anerkannt wird, und ich habe diesen, dann besteht Versicherungsschutz.
Wenn ich mit dem kroatischen Führerschein in anderen Ländern, in denen dieser nicht anerkannt wird, fahre, besteht kein Versicherungsschutz.

Neanderl
 

Edwin

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Zitat von Theresa:
Trotzdem finde ich das alles sehr verwirrend, da ich in anderen Foren gelesen habe, dass es diese "neue" Verordung schon seit Jahren gibt, sie aber nur noch nie durchgesetzt wurde.

Es ist tatsächlich nichts neues, dass man für alle motorisierten Boote (auch unterhalb 5PS) in Kroatien einen Schein braucht - das war auch schon früher so, zumindest für kroatische Staatsbürger, bzw. für in Kroatien registrierte Boote.

Neu ist allerdings, dass dies nun für alle so der Fall ist - Italiener z.B. konnten bisher ihre Boote bis 40 PS führerscheinfrei in Kroatien steuern, da es im Heimatland (Italien) so vorgesehen ist - nun brauchen aber auch die Italiener in Kroatien einen Schein!

L.G.

Edwin
 

Pittermon

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AW: Gibt es Neuigkeiten zum Bootsführerschein in Kroatien?

Hallo Theresa,

"verwirrend" ist eigentlich nichts, diese Verordnungen gibt es schon immer.
Bootsführerschein
"schnell und preiswert" ist relativ, o h n e lernen geht das natürlich nicht :!: :!:

Mein Vorschlag, bleibe bis 5 PS und Du kannst ohne fahren. :lol: :lol:


So langsam hat selbst der Profi keinen Durchblick mehr:

Du schreibst: bleib unter 5 PS, dann kannste fahren, einanderer meint:
generell ist der Lappen Erforderlich,....ja, was denn nun
 

tomzut

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AW: Gibt es Neuigkeiten zum Bootsführerschein in Kroatien?

Hallo Pittermon,

erst einmal herzlich willkommen im Forum:bindafür:.

Wenn Du mal schaust hast Du auf einen Beitrag aus dem Jahr 2006 geantwortet.

Aktuellere Beiträge findest Du unter:

[url]http://www.adriaforum.com/kroatien/gesetzliche-verordnungen-ueber-boot-fahren-kroatien-t42014/[/URL]

und

[url]http://www.adriaforum.com/kroatien/wichtige-infos-zum-thema-boot-fahren-kroatien-t47539/[/URL]


Genrell ist in Kroatien das Steuern eines Wasserfahrzeuges mit motorisiertem Antrieb führerscheinpflichtig. Die Regelung unter 5PS = führerscheinfrei gilt nicht.
 

OQ13

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AW: Gibt es Neuigkeiten zum Bootsführerschein in Kroatien?

der kroat. Schein wird von den meisten Versicherungen anerkannt, man sollte es aber melden bzw. sich schriftlich bestätigen lassen (falls nicht im kleingedruckten vorhanden)....

dass die Ausbildung in D für das Fahren auf dem Meer sicherer ist, möchte ich stark bezweifeln.... nicht umsonst wird das ganze in D gerade komplett umgekrempelt und umgestellt, da bisher viel Unsinniges zu lernen war, und viel praktisches nicht geschult wurde.... Praxis ist durch nichts zu ersetzen.....

(selbst seit Mitte der 80er Jahre Mitfahrer, seit 1993 Scheininhaber (Binnen und See) und inzwischen mit bewohnten Boot unterwegs
 
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