Fragen und Antworten zu kroatischen Bootsführerscheinen

austriayachting

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Wir haben ausführliche Fragen und Antworten zu den Themen Erwerb und Verwendung von kroatischen Bootsführerscheinen recherchiert und hier veröffentlicht. ---> FAQ Bootsführerscheine Kroatien.

Für gezielte Hinweise dazu sind wir dankbar und für Fragen diesbezüglich stehen wir zur Verfügung.

Euer AUSTRIA YACHTING-Team
 
F

Fred

Guest
Zitat von austriayachting:
Wir haben ausführliche Fragen und Antworten zu den Themen Erwerb und Verwendung von kroatischen Bootsführerscheinen recherchiert ....
Aber offensichtlich nicht ausführlich genug ! :shock: :twisted:


BOAT SKIPPER A - Küstenpatent
Bootsführerschein für Motor und Segelboote bis 6 m, bis max. 8 kW, bis 6 NM von der Küste.
Diese Information ist falsch !

Wenn Du / Ihr schon hier mit Euren "ausführlichen" Antworten auf Fragen Werbung macht, dann sollten die Erklärungen schon richtig, aber vor allem zeitnah sein, weil man ansonsten ganz gut darauf verzichten kann !! :twisted:


Bereits seit Juli 2006 gelten folgende Begrenzungen :

- bis 7m Länge
- eine Motorisierung bis 15 KW
- bis 6 Seemeilen Entfernung von der Küste bzw. einer Insel


Weiterhin :
Kroatisches Küstenpatent
Wir laden Sie herzlich ein, mit AUSTRIA YACHTING die Prüfung zum kroatischen Küstenpatent abzulegen, welches Sie zur Führung von Segel- und Motoryachten inkl. Seefunk ohne Einschränkung der Motorleistung in kroatischen Gewässern sowie in vielen anderen Revieren im Mittelmeer und in der Karibik berechtigt.
Nachdem ich ja aufgrund Eurer bereits durchgeführten, "ausführlichen Recherchen" eine Frage stelle, dürfte diese ja recht einfach und schnell zu beantworten sein :
In welchen Revieren am Mittelmeer wird das kroatische Küstenpatent außer in HR denn sonst noch anerkannt ? :shock:
Bitte nicht nur schreiben "da und dort", sondern nachvollziehbare Quellen bzw. Dokumentationen nennen !

Vielen Dank im Voraus ! :wink:
 
R

Rotties

Guest
hm.....ich denke, daß sich hier wenigstens teilweise die Antwort in der Staatsbürgerschaft des Führerscheininhabers klärt. Kann ein Österreicher in seinem Heimatland denn einen "Bootsführerschein See" erwerben? Wenn nicht, dann müßte ein in einem anderem Land erworbener Schein eigentlich überall gültig sein.....
Was sagen denn die Insider zu dem Fall?

Gruß
Rotties
 
H

herbert

Guest
Schein

Zitat von Rotties:
hm.....ich denke, daß sich hier wenigstens teilweise die Antwort in der Staatsbürgerschaft des Führerscheininhabers klärt. Kann ein Österreicher in seinem Heimatland denn einen "Bootsführerschein See" erwerben? Wenn nicht, dann müßte ein in einem anderem Land erworbener Schein eigentlich überall gültig sein.....
Was sagen denn die Insider zu dem Fall?

Gruß
Rotties
Staatsbürgerschaft hat nix damit zu tun, sondern Wohnsitz wenn man das so interprediert

Auch in Österreich gibt es Bootsführerscheine See/Küstenpatente
nur sind die nicht vorgeschrieben wie in Deutschland

Ein Vergleich
SBF See = wäre der FB1 den gibt es leider nicht
SKS = FB2 ist der erste mögliche Öst. Bootsführerschein
SSS = FB3
SHS = FB4

Das überall gültig ist nicht richtig denn es gibt keine Internationalen Abkommen die die Sportbootscheine regeln.
Aber man kann davon ausgehen das es mit den Heimatscheinen keine Probleme gibt.
Was jetzt die nicht Heimat Scheine betrifft muß man bei den Österreicher berücksichtigen das wir keine Verpflichtung haben so wie in Deutschland. Siehe
Bundesministerium

In der Regel wird ein Nichtösterreichisches aber amtliches Küstenpatent für Österreicher weltweit keine Probleme bereiten.
Bei einigen Versicherungen ist das kein Problem es vertraglich festzuhalten.

Dieser Beitrag war für Österreicher gedacht und hat nichts mit BRD Bürgen zu tun.
 

enzelotte

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SBF See gibt es auch in Österreich!
Heisst aber immer noch A-Schein.
Gruss
Enzelotte
 
H

herbert

Guest
Schein

NEIN Fred ist wirklich so.

Ich habe mich zwar mit allen Scheinen aus Deutschland, Österreich und Kroatien beschäftigt, und da kommt der "A" Schein bei See/Meer Scheinen nicht vor. Die jetzigen Segelscheine nennen sich auch FB2 - 4

Da wir beide noch so jung sind :D können wir nicht alles wissen.
Aber ich werde mich mal updaten was der Österr. A Schein wirklich ist.
 
H

herbert

Guest
Schein

so nun hab ich was gefunden

Der Segelführerschein A - ausgestellt vom Österreichischen Segelverband - berechtigt zum Führen von Yachten im Fahrtenbereich A-Binnenfahrt. D.h. du brauchst diesen A-Schein, wenn du an einem Österreichischen See oder Fluss selbständig segeln willst. Er ist auch notwendig, um an Regatten teilnehmen zu können.

Im österreichischen denken ist See mit Binnen See stark verwurzelt :D
da wir 1918 unseren See Zugang verloren haben ist das auch verständlich :D
Für Küste / Meer / See ( Salzwasser ) sind die heutigen Segelscheine
FB 2 - FB4 vorgesehen.

Also nix mit österr. A Schein und Küste
 

Achy

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hallo!

Vielleicht kann ich was beitragen, ich habe den A-Schein und das kroatische Küstenpatent. Grundsätzlich ist es in Österreich so das man zum führen eines Segelbootes eigentlich gar keinen Schein braucht (Ausnahme Donau - da braucht man zwingend einen eigenen Schein).
Für das Meer gibt es es internationalen sogenannten B-Schein.

LG
Gerhard
 
H

herbert

Guest
Schein

Zitat von Achy:
hallo!

Vielleicht kann ich was beitragen, ich habe den A-Schein und das kroatische Küstenpatent. Grundsätzlich ist es in Österreich so das man zum führen eines Segelbootes eigentlich gar keinen Schein braucht (Ausnahme Donau - da braucht man zwingend einen eigenen Schein).
Für das Meer gibt es es internationalen sogenannten B-Schein.

LG
Gerhard
das ist ja das Problem was WIR bei den Scheinen haben :roll:
Wenn du als Einsteiger einen Segelschein ( MEER) machen möchtest wirst du meines Wissens keinen B Schein finden bzw. nicht mehr !
Österreichische Segelscheine für Meer:
alt = B
neu = FB2 - FB4

Kroatische Scheine gültig für Segel und Motor:
A: und B:
 

Achy

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Mein Freund macht gerade den internationalen (B-Schein?), werd ihn mal fragen wie das Ding jetzt heißt.
 
H

herbert

Guest
Scheine

Zitat von Achy:
Mein Freund macht gerade den internationalen (B-Schein?), werd ihn mal fragen wie das Ding jetzt heißt.

ja, aber welchen ? den Deutschen / Kroatischen / Österreichischen ? :D
Wenn es keine Internationalen Abkommen gibt, wie kann man dann einen Internationalen Schein machen :D

siehe österreichisches Bundesministerium
Text: Ministerium
Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:
Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.
 

Achy

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Hat mir keine Ruhe gelassen und hab mal beim ÖSV nachgeschaut.

Text ÖSV HP:
Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen
Was bringt die Ausstellung eines IC?
Das „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ (Internationale Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen) - kurz das IC - ist ein internationales Dokument. Ins Leben gerufen durch die Economic Commission for Europe auf Grund der UN Resolution Nr. 40, wird es von zahlreichen Staaten der Welt anerkannt. Besonders für österreichische Segler ist interesssant, dass auch Kroatien diese Resolution unterfertigt hat.

Das Internationale Zertifikat ist ein internationales Dokument, welches in Zukunft immer wichtiger wird. In einigen Staaten, die diese UN Resolution unterfertigt haben, wird beim Führen eines Schiffes vom Schiffsführer bereits das IC verlangt.

Auf Wunsch, wird beim Erwerb eines OeSV Befähigungsausweises FB2 und/oder FB3 das IC gleich mit ausgestellt wird. Wer schon einen Befähigungsausweis FB2 oder FB3 hat, kann die Ausstellung eines IC ebenfalls beantragen.

Abschließend möchten wir wegen zahlreicher Anfragen darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Internationalen Zertifikats gemeinsam für MSVÖ und OeSV leider nicht möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich legen fest, dass für jeden Verband ein gesondertes IC ausgestellt werden muß.

Interessant, oder?
Gerhard
 
H

herbert

Guest
Schein

:D :D
IC = Scheckkartenformat
auf den Befähigungsausweis /Bootsführerschein stand ja auch International drauf jetzt sind sie halt internationaler :D

Was aber wichtiger ist, wie benennt man die Österr. Scheine nun wirklich !

FB2 / FB3 / FB4 also nix mehr mit "B" als Bezeichnung der Österr. Befähigungsausweis

War zwar jetzt eine Wortspielerei aber ich finde es denoch wichtig das man die richtige Bezeichnung der Befähigungsausweise bei Beiträgen über Küstenpatente angibt.
Wie soll sich sonst ein Neueinsteiger auskennen wenn der eine mit B Schein ein Österr. Papier meint und der andere das HR Patent.
 

Achy

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So schauts aus :p

Landläufig wird bei uns in Österreich der FB2, FB3... halt immer noch B-Schein genannt. heißt zwar jetzt anders - aber jeder weiß was damit gemeint ist.

Aber schon richtig als Einsteiger ist es schwierig mit diesen ganzen Abkürzungen klar zu kommen und es sollte schon die korrekte Bezeichnung angeführt werden - also ehemals B-Schein ist jetzt in Österreich FB2, FB3... und kann (soll) mit Ausstellung eines Internationalen Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen aufgewertet werden(weil es in einigen Staaten offensichtlich verlangt wird).

LG
Gerhard
 
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