Ferienwohnung bei Porec

carpulet

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Hallo Zusammen,
ich brauche euren Rat. Meine Schwiegereltern haben in der Nähe von Porec (5 Autominuten) eine kleine FeWo. Nun ist der Schwiegerpapa gestorben und wir wissen nicht so recht was wir machen sollen.
Verkaufen wollen wir es momentan noch nicht, Schwiegermama wird alleine nicht mehr runterfahren, da es zu weit ist. Von der Familie wird die FeWo wohl auch nicht mehr wirklich genutzt, wenn dann ein oder zwei mal im Jahr für 1 bis 2 Wochen.
Habt ihr eine Idee was wir machen könnten? M.E. wäre jemand perfekt, der mehrere Wochen/Monate die Wohnung belebt für kleineres Entgelt. Auch an Touris vermieten wäre eine Möglichkeit, dann bräuchten wir aber eine Agentur oder nette Menschen die sich um das kümmern. Habt ihr Vorschläge?
Grüße
carpu
 

Luppo

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Nun ja, eigentlich hast Du ja selbst die Lösungen aufgezeigt.
Einen Sommermieter finden oder eine lokale Agentur beauftragen.
Welche Du wählst, wirst Du wohl selbst entscheiden.
 

carpulet

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Hallo Zusammen,
ich habe noch eine weitere Frage. Rechnungen etc bekommt immer noch mein verstorbener Schwiegervater. Das Wasserwirtschaftsamt (glaube ich) möchte nun von seiner Ehefrau eine aktuelle OIB. Kann ich da die OIB des verstorbenen Manns angeben?
Grüße
carpu
 

dalmatiner

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Es wird immer eine aktuelle OIB gebraucht vom aktuellen Besitzer für alle Behörden und Rechnungen und auch für die Vermietung.Als erstes würde ich die Besitzverhältnisse klären,man kann auch Nutzungsrechte ectr. vereinbaren.Gruß Traudl
 

Luppo

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Erstmal das Grundbuch bereinigen mit dem Erbschein des Nachlassgerichts.
Erbt einer, dann ist der Alleineigentümer mit allen Rechten und Pflichten, auch der Steuerpflicht.
Erben mehrere, was in diesem Falle wahrscheinlich ist (Pflichtteil Kinder und Ehefrau), dann bildet sich eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam entscheidet.
Wie das allerdings in dem Fall dann mit der OIB läuft, weiß ich nicht.
 
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carpulet

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Die Erbschaft ist geregelt. Ehefrau kriegt alles alleine. Beim Amtsgericht ist nichts mehr offen. Hat das Amtsgericht/Nachlassgericht nach Kroatien irgendwas gemeldet? Oder wo muss ich (bzw. Schwiegermutter halt) mich melden?
Kriegt man die OIB von Deutschland aus oder müssen wir runterfahren? Schwiegermutter mag nicht mehr runterfahren. Das macht die Sache nicht gerade einfacher.
Kann man das nicht einfach alles so laufen lassen wies war. Hauptsache ist doch, dass die Rechnungen bezahlt sind.
 

dalmatiner

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Hallo Carpulet,Erben in Kroatien ist etwas kompliziert.Es müssen immer die Erben persönlich am Gericht in Kroatien erscheinen.Auch die Oib kann nur persönlich beanstragt werden.Es ist zu überlegen ob nicht gleich der Mann der Erbe ist und die Schwiegermutter auf dieses Erbe verzichtet und nur noch Nießbrauch hat.Da solltest Dich erkundigen ob das möglich wäre,dann ist es einfach.Gruß Traudl
 
P

perovuk

Guest
Hat das Amtsgericht/Nachlassgericht nach Kroatien irgendwas gemeldet? Oder wo muss ich (bzw. Schwiegermutter halt) mich melden?
Hallo
Ich musste das Ableben meiner (kroatischen) Ehefrau beim zuständigen Amtsgericht in Kroatien unter Vorlage der Sterbeurkunde selbst melden.
Für das Nachlassverfahren in Kroatien ist außerdem später beim zuständigen Notar der deutsche Erbschein in Kopie mit Übersetzung vorzulegen, bei mir wurde auch eine übersetzte Abschrift des Testamentes verlangt.
Zur OIB hat Traudl schon alles geschrieben. Ich wünsche euch langen Atem.
 
H

holzmichel1

Guest
Um das Erben in Kroatien zu vermeiden sollte man das Eigentum noch zu Lebzeiten verschenken und sich das Nutzungsrecht (in Österreich Fruchtgenußrecht) behalten. Ich habe das heuer gemacht und die Wohnung meiner Tochter geschenkt. Gebühren beim Notar ca. 300 Euro. Schenkungssteuer fällt keine an. Der Grundbucheintrag hat etwa 6 Wochen gedauert und das war es dann schon. :)
 
M

Marius

Guest
Erstmal ist wichtig, dass die Rechnungen weiterhin bezahlt werden, das kann irgendjemand machen.

Waehrend dessen wuerde ich detaillierte Erkundungen einholen und zwar bei einem Anwalt.
Grundsaetzlich sollten alle diesbezueglichen Amtswege auch von einer bevollmaechtigten Person erledigt werden koennen. Fuer die Ausstellung einer Vollmacht muss sie nicht nach Kroatien fahren.

Am einfachsten und billigsten waere freilich, wenn ihr mit der Schwiegermama dort nochmals ein paar Tage Urlaub macht und das selbst erledigt, so wie es Pero gemacht hat. Ratsam waere einheimische Begleitung fuer die Behoerdenwege.

Alternativen waeren auch Botschaft / Konsulat, wo man vermutlich auch eine OIB beantragen kann (einfach mal anrufen und fragen, die sprechen dort deutsch).
 
M

Marius

Guest
Ich habe uebrigens selbst kuerzlich ein Grundstueck im Namen eines Freundes verkauft und eine Wohnung erworben. Die Vollmacht fuer alle Vorgaenge (Kaufvertraege, Ueberweisungen, Grundbuchheintraege, Notar,...) wurde in Oesterreich von einem Notar auf Deutsch ausgestellt und in Kroatien von einem beglaubigten Uebersetzer uebersetzt.

Deshalb weiß ich sicher, dass das geht.
 
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