Zitat von Heiko:
Hallo,
wir wollen mit einer Gruppe Jugendlicher nach Porec zum campen fahren!
Hat jemand Info´s über die Einreisebedingungen?
- Mitnahme von Lebensmitteln
- Alleinreisende Jugendliche (notariell Beglaubigte Einverständniserklärung) usw
Gruß
Heiko
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Stand: 16. Juni 2003
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Auch wenn in der Praxis nicht immer ein Lichtbild gefordert wird, ist nach den geltenden kroatischen Vorschriften auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument).
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, bis zu 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, bis 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr in Kroatien und Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch ist derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland verboten. Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztl. Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen). Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten.
Seit April 2001 besteht eine vorläufige Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: Wegen BSE sowie Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden.
Haustiere aus Deutschland sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem sie sich in Begleitung des Besitzers bis zu 30 Tagen in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muß mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
Mögliche Änderungen dieser Regelung sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen. Es gilt ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.
www.auswaertiges-amt.de