Die neuen Bestimmungen für Boote und deren Anmeldungen !

pfalzdorfer

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neue Bootsverordnung in Kroatien

Hallo,

woher hast du das?. Laut ADAC soll es so sein, dass Boote über 2,5 m Länge auf jeden Fall eine Vignette brauchen.
Die Führerscheinfreihheiot gilt, ebenfalls lt. ADAC, nur für Boote bis 5 PS, in Deiner Verordnung steht 5 KW.
Dann hätte der ADAC schlecht recheriert.
 
H

Hannes1

Guest
Einklarieen

Das Anmelden war schon immer Pflicht.
Von Seekommend: über den Zoll, Crewliste Bootspapiere und Versicherung, dann zum Hafenmeister Permit holen und bezahlen. :lol:


Grüssle Hannes

:lol:
 
F

Fred

Guest
Ob Du da nicht etwas verwechselst ?

Ic h habe nochmals nachgelesen und wundere mich selbst auch über diese Angabe " 5 KW " - das bezieht sich jedoch eindeuitig und ausschließlich auf die Vignette - nicht auf den Führersc hein !

Diese Verordnung kommt direkt aus dem Ministerium für Meer, Tourismus, Verkehr und Entwicklung (??) in Zagreb.
 
F

Fred

Guest
Hallo pfalzdorfer,

weil das etwas seltsam formulier ist, habe ich gerade in HR angerufen und mich nochmals rückversichert.

Demnach ist das so zu verstehen :

Vignette ist nicht erforderlich für Boote unter 2,5m Länge oder 5 KW (6,8 PS) Motorstärke !

Somit hat man im Vergleich zu früher die Bootslänge für Vignettenpflicht (früher Permit) kleiner gemacht, die Motorstärke jedoch erhöht. Damit hat man also den Bereich, wo das Bootsfahren ohne Anmeldung möglich war, drastisch reduziert. :roll: :twisted:



@Hannes
Dein Posting geht mal wieder völlig an der Sache vorbei .... :motz:
 

pfalzdorfer

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Stimmt, habs selbst gemerkt, Vignette und Führerschein ist was anderes. Aber die Sache mit den 2,5 m und dem unter 5 kw ist wirklich etwas missverständlich. Aber ich geh im Mai mit meinem Boot unter 5 PS und über 2,5 m Länge einfach zum Hafenmeister und frag. Der wirds dann wohl wissen.
 
H

Hannes1

Guest
Freiheit der Weltmeere

Was mich etwas stört ist, es heist eigentlich Freiheit der Weltmeere.

Kroatien ist das einzige Land, das Geld dafür verlangt damit man da etwas Skippern kann.

Mal sehen ob sich da was ändert wenn....ja wenn Kroatien in die EU kommt.

schiff3.gif


schiff7.gif


Grüssle Hannes
 

Beetlechoose

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Führerscheinpflicht :verweis:

wir möchten uns für den diesjährigen kroatienurlaub ein kleines schlauchboot mit motor kaufen. da ich keinen führerschein habe und auch sonst keine formularkrieg haben möchte nun meine frage. welche bootsgrösse / motorstärke darf ich in kroatien führerschein- anmeldefrei betreiben ?

grüssis beetlechoose
 

pfalzdorfer

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Stimmt nicht ganz, Führerscheinfrei nur unter 5 PS, nicht unter 5 KW. Habe ich mich auch schon verlesen. Unter 5 KW beziehen sich auf die Vignette
Beim ADAC gibt es auch eine gute Info über dieses Thema unter der Rubrik Wassersport oder so ähnlich.
 

Beetlechoose

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bis 5 ps und bis 2,5 m. das hilft doch schon. motorisierte luftmatratze ist gut. aber ich möchte auch nicht venedig damit ansteuern. mein gedanke ist einfach der, dass ich eine schöne badebucht finden kann, die zu fuss nur schwer zu erreichen ist. und als landratte werde ich mich sicher nicht vom land wegbewegen, sondern nur so weit, dass meine familie und ich das rettende ufer schwimmend erreichen können. und dafür ist die luftmatratze genau das richtige - vielleicht noch mit integriertem kühlschrank ??? :wink:

grüssis beetlechoose
 
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Fred

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Zitat von pfalzdorfer:
Stimmt nicht ganz, Führerscheinfrei nur unter 5 PS, nicht unter 5 KW. Habe ich mich auch schon verlesen. Unter 5 KW beziehen sich auf die Vignette.
Richtig, nur - es hat mich selbst stutzig gemacht, daß einmal von 5 KW und dann beim FS wieder von 5 PS die Rede ist.

Daraufhin habe ich heute morgen mit Mato (auch hier im Forum) telefoniert, der ja beim LK Pula Prüfungen für den FS abhält und selbst Kurse veranstaltet. Auf diese "Unstimmigkeit" angesprochen sagte er mir, das sei dem LK Pula auch nicht bekannt, was denn nun seit der neuen Verordnung stimmen und zur Anwendung kommen würde. Jedenfalls sei das im letzten Gesetzblatt sehr "wachsweich" ausgedrückt. :cry:

Somit sollte man zunächst mal bis zur endgültigen Klärung bei der Vignette eben mit den 5 KW und beim Führerschein von den 5 PS ausgehen - da kann man eigentlich nicht falsch liegen.


Zitat von pfalzdorfer:
Beim ADAC gibt es auch eine gute Info über dieses Thema unter der Rubrik Wassersport oder so ähnlich.
Auf den ADAC würde ich mich diesbezüglich nicht verlassen, denn von dort kamen auch schon völlig falsche Informationen. :oops: :roll:
 

schlechtwettermuffel

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Hallo Fred,
also - auch wenn die motorisierten Luftmatratze ja wahrscheinlich schon längst gekauft wurde und inzwischen wieder im heimischen Keller ruht, war die Antwort "Kürzer als 2,5 Meter und weniger als 5 KW Motorleistung" nicht ganz stimmig: Es heißt doch relativ klar "unter 2,50m ODER unter 5 kW", also wegen der Vignette könnte die Luma durchaus 3,10 oder ein ähnlich vernünftiges Maß für 4 Personen haben. (Klar, wegen des Führerscheins dann max. die 5 PS).

Oder hab ich das ganze doch falsch verstanden :?:

Gruß
Hlemut
-derwogernewiederkarmannghiafahrenwürde-
 
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