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Michael
Guest
Das kroatische Ministerium für Seefahrt und Infrastruktur hat eine Liste von Buchten und Ankerplätzen veröffentlicht, wo fürs Ankern Gebühren verlangt werden dürfen.
Im Umkehrschluss heißt das, dass auf allen anderen Plätzen eine derartige Gebühr nicht eingehoben werden darf (ausgenommen sind die "Häfen", also alle zu Ortschaften gehörenden Bereiche, wo die jeweilige Gemeinde selbst kassieren darf).
Die aktuelle Liste in Englisch (= exel-Tabelle zum Downloaden) findet man unter:
http://www.mmpi.hr/default.aspx?id=777
Linke Spalte
"NAUTICAL ANCHORRS, CONDITIONS OF USE"
Angeführt sind u.a.:
LG
Michael
Im Umkehrschluss heißt das, dass auf allen anderen Plätzen eine derartige Gebühr nicht eingehoben werden darf (ausgenommen sind die "Häfen", also alle zu Ortschaften gehörenden Bereiche, wo die jeweilige Gemeinde selbst kassieren darf).
Die aktuelle Liste in Englisch (= exel-Tabelle zum Downloaden) findet man unter:
http://www.mmpi.hr/default.aspx?id=777
Linke Spalte
"NAUTICAL ANCHORRS, CONDITIONS OF USE"
Angeführt sind u.a.:
der Name des Ankerplatzes (inklusive Koordinaten)
der Konzessionsinhaber (wer darf kassieren?)
die Größe der Wasserfläche
die Anzahl der Bojen
die Maimalgebühr pro Tag / Meter Schiffslänge
LG
Michael