Bootsführerschein und Küstenpatent für Kroatien

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herbert

Guest
Boot

die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten,
Schlitzohr:D
na ja wer sich auskennt :D



Die müssen zahlen mit dem richtigen Schein, da ist auch die Schuldfrage nicht der springende Punkt,
Weshalb sollten den die Versicherungen nicht genauso bezahlen wenn du das HR Patent im Vertrag stehen hast ?
Dann ist das für die Versicherung der richtige Schein.
Ich würde auch die Reviere eintragen lassen.

Guck mal auf die Rückseite deines SBF See und schreib mal im Forum was da steht :roll:
Bitte nicht ernst nehmen. ist schon komisch wenn man liest das dies ein Internationales Patent sein soll.
Bin aber nicht sicher ob der Absatz auf allen SBF See steht.
 

weka

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Ich hatte mit meiner Versicherung eine Diskussion über die Gültigkeit bzw. Anerkenntnis des Kroatischen Patentes.

Das Ergebnis war, dass nicht die Versicherung über die Anerkenntnis entscheidet, sondern die Behörden des jeweiligen Landes, wo der Schadensfall eintritt.

Demnach entscheiden z.B. die Italiener über die Gültigkeit meines Cro-Patentes , wenn ich in Italien einen Schadensfall hätte, und nicht meine Versicherung.

Gruß Werner
 
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Christl

Guest
dieselbe Auskunft haben wir auch bekommen von unserer Versicherung, wenn das Land, in dem ich zB einen Unfall habe, den FS anerkennt, dann erkennt die Versicherung das ebenso an
 
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klaus52

Guest
dieselbe Auskunft haben wir auch bekommen von unserer Versicherung, wenn das Land, in dem ich zB einen Unfall habe, den FS anerkennt, dann erkennt die Versicherung das ebenso an

Ich rechne damit, dass ich die gleiche Antwort bekomme.
Ich sehe nur das Problem darin, diese Anerkennung zu bekommen, wenn ein Schaden passiert ist. Soll ich mir diese Ungewissheit und Existenzangst, im Schadensfall, wirklich antun, um 100 Euro beim Führerschein zu sparen, wenn ich von vornherein schon weiß, dass ich auch in andere Urlaubsländer fahre?
Ich habe immer mit dem Binnenschein, in Kroatien, das Permit bekommen und auch meine Versicherung gefragt, ob ich dann mit dem Binnenschein in Kroatien Versicherungsschutz habe. Die Antwort meiner Versicherung war: Ja, Sie haben Versicherungsschutz, wenn die kroatische Behörde den Binnenschein anerkennt. Jetzt frage ich hier, erkennt die kroatische Behörde den Binnenführerschein aus Deutschland an, wenn ich im Hafenamt damit die Vignette ausgestellt bekomme. Nein, werdet Ihr jetzt schreiben, da hat sich das Hafenamt geirrt. Ich lege noch heute, wenn ich mein Boot in Kroatien anmelde, meinen Binnenschein vor, obwohl ich den SBF-See habe. Ich will einfach wissen, ob ich die Vignette mit dem Binnenschein bekomme und es hat bis heute immer funktioniert. Ich würde wetten, wenn ich auf dem Wasser kontrolliert gäbe und würde den Binnenschein vorlegen und die Vignette ist bezahlt, würde da gar nichts passieren. Ist damit der Binnenschein anerkannt? Das sollte jetzt nur mal ein Beispiel sein, um die Situation, wie ich sie sehe, mal zu verdeutlichen. Ich kann nicht sagen, dass meine Versicherung nicht bezahlen will. Gerade habe ich einen Wasserschaden über zwei Etagen in meinem Einfamilienhaus und da wird alles ohne ein geringstes Problem bezahlt und da ist das Bad aufgerissen, Böden und Decken werden erneuert und Trocknungsgeräte wurden aufgestellt. Wenn die natürlich so einen Ball vorgeworfen bekommen und ich fahre, als Deutscher, mit einem kroatischen Führerschein in einem anderen Urlaubsland als Kroatien herum, würde jeder versuchen, die Zahlung zu umgehen. Aber solange sich hier niemand meldet, der entweder solch einen Schaden bezahlt bekommen hat oder die drei Finger gehoben hat weil er Pleite ist, werden die Meinungen hier immer unterschiedlich bleiben. Zum Schluss möchte ich nur wieder klar stellen, mir ist es egal bei wem man mehr lernt und welcher Führerschein besser ist, ist mir so was von egal, ich will nur nicht auf einem Schaden sitzen bleiben. Mit dem kroatischen Patent in Kroatien, in Ordnung, sonst wo soll jeder das riskieren wie er es für richtig hält.
mfg. Klaus
 
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Christl

Guest
hallo Klaus,

in Pula hat ein Bekannter bis von 2 Jahren auch die Vignette mit dem deutschen Binnenschein bekommen, seither nicht mehr
 
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klaus52

Guest
hallo Klaus,

in Pula hat ein Bekannter bis von 2 Jahren auch die Vignette mit dem deutschen Binnenschein bekommen, seither nicht mehr

Hallo Christl,
ich habe die Vignette Ende Juni 2011, im Hafenamt von Zadar, mit dem Binnenschein bekommen. In diesem Jahr ist die Vignette noch gültig, da kann ich es nicht nochmal versuchen, sollte ich aber angehalten werden, lege ich den Binnenschein vor und wenn sie es beanstanden, habe ich halt aus versehen falsch gegriffen und zeige den Seeschein.
mfg. Klaus
 
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klaus52

Guest
Guck mal auf die Rückseite deines SBF See und schreib mal im Forum was da steht

Hallo Herbert,
meist Du: Dem Inhaber wird hiermit die Fahrerlaubnis zum führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland erteilt?

Eine Seite vorher steht aber: Internationales Zertifikat. Für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen. In Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40
mfg. Klaus
 
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herbert

Guest
Boot

Klaus SUPER DANKE, wegen Versicherung.

Na da ist es doch gut wenn man lästig ist.
Die weiche Auslegung der Versicherung ist schon arg, so habe ich es noch nie gelesen.
Muß das auch für die Österreicher auch mal anfragen.
Diese vielleicht wenn nicht oder doch nicht oder schon Versionen sind nicht zufriedenstelle
Genauso wie mit dem Binnenpatent in HR

Klaus, als Deutscher sparst dir beim HR Patent wenn du in einem Hafenamt den Schein ohne Kurs machen kannst.
Alles andere teurer bzw. gleich viel. Wenn du extra anreist brauchst du Zimmer usw. da bekommst du schon den Binnen dazu

nochmals Danke man lernt nie aus

Wegen Schein Rückseite, war eher ein Spaß
Bei uns gibt es die Papierscheine die bisher der Verband ausstellte dann konnte man die Scheckkarte beantragen der war dann "International"
Auf der Ministeriumsseite schreiben die es gibt keine Internationalen Scheine weil es keine Internationalen Abkommen gibt

Jetzt für die ÖSterreicher
Zur Zeit gibt es gar nix, man kann zwar Kurse und Seemeilen machen aber keine amtlichen/amtlich anerkannten Prüfungen ablegen.
Da siehst klaus so ist Österreich ........
 
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klaus52

Guest
Hallo Herbert,
die Geschichte mit der Anmeldung meines Bootes, mit dem Binnenschein und der Versicherung, war genau der Grund, warum ich mich im Jahre 2006 hier im Forum, angemeldet habe. Fred Rink ( den Du erwähnt hast ) war es, der mir geschrieben hat, dass ich trotz der Vignette und der Formulierung der Versicherung keinen Versicherungsschutz habe. Er hatte recht und ich bin in diesen Dingen halt vorsichtiger geworden. Das war für mich auch der Auslöser, den SBF-See zu machen. Das ganze Thema ist ( bei Interesse ) einfach zu finden, es war mein erster Beitrag hier.
mfg. Klaus
PS. Ohne gültigen Führerschein nützt mir auch der Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit, meiner Versicherung, nichts.
 
K

klaus52

Guest
Heute habe ich die Antwort von der Versicherung bekommen.
Im Ausland gemachte Bootsführerscheine sind nur gültig, in dem Land, wo sie erworben wurden. Ein in Kroatien gemachter Bootsführerschein, von einem deutschen Staatsbürger, wird in Italien und Slowenien nicht anerkannt. Also eine ganz klare Antwort ohne Hintertürchen.
Weil ich mich mit der Rechtslage nicht auskenne und nicht weiß ob ich das so einfach darf, habe ich die Versicherung jetzt nochmal angeschrieben und nachgefragt, ob ich die ganze Antwort hier einkopieren darf.
mfg. Klaus
 
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herbert

Guest
Schein

hallo Klaus
nicht falsch verstehen mir ist es im grunde egal wer mit welchen Schein wo fährt

Nur diese Aussage der Versicherung sagt nur so viel das der Schein dort nicht nicht gilt statt das sie schreiben kein Versicherungsschutz.
Irgendwo war doch wenn das Land den Schein annimmt dann ist auch die Versicherung OK.

Eine Versicherung kann zwar den Schutz verweigern aber niemals bestimmen welcher Schein wo gilt.

Klaus du hast mit den paar € mehr für den SBF recht aber meiner Meinung ist es doch interessant wie manche Versicherungen dies unterschiedlich sehen.
 
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klaus52

Guest
hallo Klaus
nicht falsch verstehen mir ist es im grunde egal wer mit welchen Schein wo fährt

Hallo Herbert,
mir auch, ich wollte einfach nur mal meine Meinung dazu schreiben, wenn hier so oft geschrieben wird, der Schein wird in Italien und Slowenien anerkannt. Ein Beweis hat aber noch niemand hier eingestellt.
Ich werde auch nicht noch 10 Versicherungen anschreiben, um dann Antworten zu bekommen: Ja sie haben Versicherungsschutz, wenn ihr Urlaubsland den Schein anerkennt. Dann soll mir mal einer sagen, wo ich diese Anerkennung her bekomme, möglichst vor einem Schaden.
Im übrigen hat die Versicherung geschrieben, dass Versicherungsschutz nicht besteht.
Ich habe ja nur ein Teil des Schreiben wiedergegeben und werde das ganze Schreiben einstellen, wenn ich das darf. Ich kenne mich rechtlich da nicht so aus und möchte mir halt keine Abmahnung einhandeln, wenn ich einfach so ein Schreiben veröffentliche.
mfg. Klaus
 
K

klaus52

Guest
Mit Genehmigung der Mitarbeiterin der ADAC Sportbootversicherung die vollständige Antwort.
Wie versprochen habe ich dem ADAC einen Link auf diese Seite gesendet.
mfg. Klaus

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Sportbootführerscheine, die im Ausland erworben werden, sind nur im Erwerberland gültig und können nicht umgeschrieben werden. In Slowenien und Italien werden die kroatischen Sportbootführerscheine von deutschen Staatsbürgern nicht anerkannt. Dagegen werden die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine in anderen Ländern, in denen eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist.

Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXXX
Wassertouristik & Sportschifffahrt (TSW)
ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München
Telefon: (089) 7676-XXX Fax: (089) 7676XXX
E-Mail: XXXXXXXXXX
www.adac.de
 
T

Tasalera 65

Guest
,,In Slowenien und Italien werden die kroatischen Sportbootführerscheine von deutschen Staatsbürgern nicht anerkannt.,


hallo, aber wie ist es mit den österreichern ?
werden die anerkannt?


gruß Franko
 
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herbert

Guest
Bootsführerscheine

Für Österreicher liegt es ganz anders, da Österreich keine Bootsführerscheine = FB vorschreiben kann.
Das würde bedeuten das ein Wohnsitzösterreicher in den Ländern die in ihren Bestimmungen stehen haben, es gelten die Vorschriften des Heimatlandes, überhaupt keinen Schein zum befahren des Meeres.
Deutschland ist es z.B. natürlich auch Italien usw. Im Grunde ist das kein Freifahrtsschein sondern in erster Linie für Übersiedler gedacht und gilt einn Jahr.
Da diese Regelung natürlich auch den Urlauber betrifft steht man rechtlich auf der sicheren Seite
Kroatien ist da anders denn hier braucht jeder auch Bewohner in deren Länder keine Führerscheine vorgeschrieben sind, GB, Skandinavien, Österreich, usw. einen Schein.

Natürlich muß man z.B. in Italien, Deutschland damit rechnen das bei einer Anhaltung durch Behörden erst der Sachverhalt geklärt wird und das kann dauern.
Deshalb ist anzuraten das man die Seite des Ministerium ausdruckt bzw. den Link kennt.
Hat man nun als Wohnsitz Österreicher ein Krotisches Patent werden die zwar etwas die Stirn runzeln aber rechtlich ist es OK.
In den Toristeninfo und nur dort steht das man den Schein des Wohnsitzlandes oder den Schein des Landes in den man fährt braucht.

Beispiel Griechenland:
auf die Anfrage, Wohnsitz Österreicher, HR Patent B ob man chartern darf.
Griechische Küstenwache hat in einem Schreiben mitgeteilt, kein Problem.

Versicherung:
Auf der Tullner Bootsmesse hatten wir immer das Problem mit Leuten die sich wegen HR Patent erkundigten und an den Ständen des MSVÖ und ÖSV bzw. Österreichischen Bootsfahrschulen immer die Auskunft bekommen haben, als Österreicher brauchst auch einen Österreichischen Bootsführerschein wegen der Versicherung.
Dies war auf der Messe ganz einfach zu klären, keine 100 Meter von unserem Stand waren die Betreuer der Uniqua Versicherung-
Da Österreich lange Jahre bei den MSVÖ und ÖSV Patenten überhaupt NUR Verbandscheine hatte und erst sehr spät durch den IC Schein seine Amtlichkeit erlangte wären alle Österreicher ohne Versicherung unterwegs gewesen.
Seid 01.01.2012 ist es wiederum so, zur Zeit kann man keine Österreichischen Amtlich anerkannten Küstenpatente machen, machen schon aber das sind Vereinspatente.

So sieht es im Staat Österreich aus.
 

skipperjames

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Hallo Herbert,

Danke Dir für Deine Informationen.....

Frage: Darfst Du jetzt Dein Ö...-Patent entsorgen????


Allzeit Handbreit,

Gruß
Hans
 
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herbert

Guest
Schein

Frage: Darfst Du jetzt Dein Ö...-Patent entsorgen????
Warum sollte man ein Amtliches Österreichisches Patent entsorgen ?
Alle MSVÖ und ÖSV Patente die bis zum 31.12.2011 abgelegt wurden sind GÜLT'IG und amtlich anerkannt dafür bekommt man auch die IC Karte.
Erst seid 01.01.2012 ist keine amtlichkeit vorhanden.
Wenn es interessiert der kann Seitenlange Beiträge im Forum der Yachtrevue nachlesen.
Da findet man auch die Internen Diskussionen von Funktionären 8)
Der ÖSV hat mehr oder weniger verhindert das der wieder eingeführte FB1 nicht ein SBF See wurde, schweinerei gegenüber der Österreicher.
Nach meiner Meinung wollten die ihre anderen Scheine FB2 = SKS FB3 SSS weiter an die Leute bringen geht ja um viel Geld.
Bisher war der FB1 auf 8m beschränkt der Deutsche SBF See auf 24 m und das ohne vorgeschriebene Praxisstunden.
Beim FB1 sind es 50 SM + eine Nachtfahrt.

Ich brauche bzw. für mich ist das Österreichische Patent wertlos weil ich nicht privat Boot fahr.
Österreichische Patente sind nicht für gewerbliche Skipper geeignet und verboten, wo kein Kläger ist ist auch kein Richter....
Als gewerblicher Skipper war früher minimum der Mornar Motorist erforderlich, der auch nicht mehr gültig ist.
Heute reicht der Boat Skipper B um als bezahlter Skipper zu fahren, natürlich braucht man auch die Arbeitsbewilligung.
 
P

Panni

Guest
Herbert,danke für deine Mühe!!!
Ich bewundere deine Ausdauer....
ich bräuchte jetzt noch jemanden, der mich über die Arbeitsbewilligung aufklärt..:scherzkeks:
glg panni
 

skipperjames

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Hallo Herbert,

vielleicht hätte ich bei meiner letzten Frage ( Späsle) doch einen SMILI setzen sollen....!
Danke für Deinen ausführlichen Bericht zu diesem Thema.

Gruß
Hans
 
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