Bestimmungen für kleines Schlauchboot ?

AStone

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Hallo,
Super Forum, aber trotz vieler guter Infos sehe ich noch immer nicht klar.

Ich habe ein Zodiac S126 Schlauchboot (Länge 2,5m) mit einem 5PS Mercury.
Gedacht war das ganze um an der Küste entlang etwas mobil zu sein.
Das Boot müßte aufgrund der Leistung und geringen Länge eigentlich sowohl Führerscheinfrei als auch nicht Vignettenpflichtig sein.
Brauche ich trotzdem irgendeine Zulassung, Nummer, Kennzeichen e.t.c.?
Es ist ein gebrauchte Boot und war bisher nicht zugelassen/angemeldet.

Falls ich eine Anmeldung brauche, wo und wie mache ich das am einfachsten aus Österreich? (ich habe nur einen Kaufvertrag mit Seriennummern und das Manual f. Motor, kein CE od dergleichen).

Alternativ habe ich noch einen Elekromotor (30lb), ist wahrscheinlich zu schwach für´s Meer, aber besser als Rudern :lol: - wie sieht es da eigentlich rechtlich aus?

Vielen Dank für Jegliche Info´s

LG
Andi
 
A

Aladin

Guest
Schlechte Nachricht:

Du brauchst einen Führerschein...

Der Rest ist etwas einfacher. Ab 2,5m brauchst du eine Vignette. Das Boot muss zugelassen sein. Wie das in Österreich abläuft kann ich dir leider nicht sagen.

Gruß Carsten
 
S

seadiver

Guest
Zitat von AStone:
Falls ich eine Anmeldung brauche, wo und wie mache ich das am einfachsten aus Österreich? (ich habe nur einen Kaufvertrag mit Seriennummern und das Manual f. Motor, kein CE od dergleichen).
Andi

Hallo Andreas!

Setze dich in Wr. Neustadt einmal mit dem Büro der ANKER-Vers. in Verbindung. Die haben eine professionelle Bootsvers.-Abteilung und können dir sicherlich profunde Auskunft über die ev. notwendige Anmeldung geben.
Bei uns ist die Deklaration nicht notwendig, aber Kroatien hat heuer die Voraussetzungen für die Motorbootfahrt entweder geändert oder einfach zur Anwendung gebracht. Es ist auf jedenfall vieles unklar und verunsichernd. Vielleicht kann DER ANKER dir helfen?!
 
R

Rotties

Guest
Auszug aus den Wassersportbestimmungen für Kraotien des ADAC.......
6. Führerscheinvorschriften
Bei Befahren der kroatischen Hoheitsgewässer muss der Bootsführer im Besitz eines Befä-higungszeugnisses
(Bootsführerschein) sein, wie es im Heimatland bei Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist. Für Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz des
Sportbootführerscheins "See" erforderlich, wenn das Motor- oder Segelboot mit einem Motor
ausgerüstet ist, dessen Leistung 3.68 kW (5 PS) übersteigt.
Ein in Kroatien erworbener Bootsführerschein (Certificate of Ability oder Boat Leader´s Licence of
Competency) wird von den Aufsichtsbehörden bei Befahren kroatischer Küstengewässer ebenfalls
als ausreichend anerkannt.
Wer kein nautisches Befähigungszeugnis besitzt, hat die Möglichkeit, beim Hafenamt
(Hafenkapitän) eine Prüfung abzulegen. Prüfungsthemen: Navigation, Wetter, Gesetzes- und
Maschinenkunde sowie Seemannschaft. Nach erfolgreich bestandener Prüfung kann ein befristeter,
für den Zeitraum des Aufenthaltes gültiger Befähigungsnachweis ausgestellt werden.
Wichtig: Von deutschen Staatsbürgern in Kroatien erworbene Bootsführerscheine werden in
Deutschland nicht anerkannt und können auch nicht in deutsche Sportbootführerscheine
umgeschrieben werden.


ich denke dass das schon der Realität entspricht.......in Anwendung für deutsche Staatsangehörige...



viele Grüße..
 
V

Vera

Guest
Leider scheint der ADAC nicht ganz auf dem aktuellen Stand zu sein, denn inzwischen muss man in Kroatien für jedes motorisierte Wasserfahrzeug einen Führerschein haben. Die genauen Infos findet man auch hier in der Boote-Rubrik.

Gruß Vera
 
R

Rotties

Guest
ich werd mal in 2 Wochen im Hafenamt in Porec fragen gehen...rein interessehalber. Wobei ich mir schon ein wenig schwer tue, zu glauben, dass der ADAC solch gravierende Bestimmen nicht kennt!
 
S

seadiver

Guest
R

Rotties

Guest
hm...ich kann dazu unter Punkt für nur die Gemeinsamkeiten des deutschen Binnen- oder Küstenscheins sehen, in dessen Regelsatz es so ähnlich heisst: die Person, welche das Boot steuert muss mindestens 16 Jahre alt, körperlich und geistig in der Lage sein ein Wasserfahrzeug zu steuern u.s.w......aber nichts desto trotz werde ich, wenn ich in Porec nen leckeren Cappuccino trinken gehe mal nachfragen!

ich zähl eh schon die Tage

Reinhard
 
F

Fred

Guest
Zitat von Rotties:
Wobei ich mir schon ein wenig schwer tue, zu glauben, dass der ADAC solch gravierende Bestimmen nicht kennt!
Bedauerlicherweise kommt es recht häufig vor, daß der ADAC falsche bzw. unvollständige Auskünfte erteilt !

Laut Auskunft des LK Pula vom 19.05.06 (ich war persönlich da) braucht man jetzt für alle motorgetriebene Wasserfahrzeuge einen Bootsführerschein. Das deckt sich auch mit den Informationen, die schon vorher bekannt waren.

Wer es sich etwas einfacher machen möchte, der kann ja das kroatische Bootspatent der Kat. A machen, wo kein Funk enthalten ist. Dieses Patent ist jedoch auf 3 Sm begrenzt.
 

Edwin

Mitglied
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Zitat von F. Rink:
Wer es sich etwas einfacher machen möchte, der kann ja das kroatische Bootspatent der Kat. A machen, wo kein Funk enthalten ist. Dieses Patent ist jedoch auf 3 Sm begrenzt.

Hallo Fred!

Kleine Korrektur :wink: - der Kategorie A ist wie folgt eingeschränkt:

- bis 6m Länge
- eine Motorisierung bis 8 KW
- bis 6 Seemeilen Entfernung von der Küste bzw. einer Insel

Da der Lernaufwand für den Kat. A nicht sooo viel weniger ist als für den Kat. B und man sicher irgendwann mal stärker motorisiert unterwegs sein möchte, empfehle ich gleich den Kat. B zu machen!

L.G.

Edwin
 

Steffen73

Mitglied
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Danke, habe nachgesehen. Das ist ja echt günstig. Werde allerdings erst nächstes Jahr mit Sicherheit daran teilnehmen. Eine Frage zu der Funkprüfung. Ich war selbst Ausbilder im Bereich Funk, sowohl Deutsch als auch Englisch auf NATO-Basis. Wird das anerkannt ?

mfg Steffen
 
L

Lutz

Guest
@Steffen,

dann solltest Du aber auch keine Probleme mit der Prüfung haben...
 
R

Rotties

Guest
ich habe vor wenigen Augenblicken mit dem Hafenamt in Porec telefoniert. (Tel.:00385 52 43 1663) Ich wollte endlich mal wissen was sich in Bezug auf kleine Boote geändert hat.
Der Angestellte des Hafenamtes erklärte mir folgendes:
Für Boote mit einer Länge von weniger als 3m und einer Motorisierung von weniger als 5 KW braucht man weder eine Anmeldung beim Hafenamt noch ein "Patent", wie er sich ausdrückte.
Für deutsche Staatsangehörige bedeutet dies aber dennoch dass man ab 3,9 KW einen Bootsführerschein braucht, genau so wie es im Heimatland vorgeschrieben ist.

Gruß Rotties
 
F

Fred

Guest
:motz:
Zitat von Rotties:
ich habe vor wenigen Augenblicken mit dem Hafenamt in Porec telefoniert. (Tel.:00385 52 43 1663) Ich wollte endlich mal wissen was sich in Bezug auf kleine Boote geändert hat.
Der Angestellte des Hafenamtes erklärte mir folgendes:
Für Boote mit einer Länge von weniger als 3m und einer Motorisierung von weniger als 5 KW braucht man weder eine Anmeldung beim Hafenamt noch ein "Patent", wie er sich ausdrückte.
Für deutsche Staatsangehörige bedeutet dies aber dennoch dass man ab 3,9 KW einen Bootsführerschein braucht, genau so wie es im Heimatland vorgeschrieben ist.

Gruß Rotties

..... und ich war vor Pfingsten in Pula beim Hafenmeister und der hat mir bestätigt, daß für jedes motorgetriebene Boot ein Führerschein erforderlich ist. Bei Kleinstbooten ist das der Führerschein der Kat. A, ohne Funkberechtigung.

:idee:

So - jetzt gibt es zwei Möglichkeiten :

1. ==> der Angestellte des Hafenamtes hat Dich falsch informiert

oder

2. ==> Du hast uns wissentlich falsch informiert :roll:


Da ich ständig Kontakt mit Edwin aus Wien habe, der eine Schule für Bootspatente mit Prüfungen in Rijeka betreibt und dieser keine anderen Informationen als die des LK Pula hat, gehe ich ganz einfach mal davon aus, daß man Dir keine richtige Auskunft gegeben hat.

Edwin ==> Sailornet

Zitat von Rotties:
Für deutsche Staatsangehörige bedeutet dies aber dennoch dass man ab 3,9 KW einen Bootsführerschein braucht, genau so wie es im Heimatland vorgeschrieben ist.
Da die Grenze für anmeldepflichtige Boote bereits bei 2,50m liegt kann diese Auskunft nicht richtig sein.

Weiterhin ist es völliger Unsinn, daß die für deutsche Touristen die gleichen Führerscheinbedingungen wie im Heimatland gelten !
Es sind immer und grundsätzlich die Führerscheinbestimmungen gültig, wie sie im jeweiligen Land Gesetz sind !

Alles in allem bezweifle ich ganz stark, daß Du solche Auskünfte bekommen haben sollst !! :wall:
 
R

Rotties

Guest
1.ruf halt mal an und frage, so wie ich es getan habe.
2. Die Aussagen decken sich genau mit denen des ADAC; kannst auch downloaden!
3.Was du bezweifelst oder nicht ist mir "wurscht"
4. Ich vertraue dem Hafenamt in Porec mehr als dir!
5. das, was du als völligen Unsinn bezeichnest gilt, nämlich das mit den Führerscheinbedingungen wist dich als total "Unwissenden" aus, das lenst du nämlich spätestens, wenn du in Deutschland die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegst, so wie ich es getan habe.
6. Die Behauptung von dir, ich würde hier wissentlich falsch informieren ist eine Frechheit!

schöne Grüße noch
 
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