Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

claus-juergen

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hallo Gerd,

es ist halt eine juristische Grauzone, in der sich der saubere Advokat und seine Kumpanen bewegen. Seit Jahren haben die mit solchen Methoden anscheinend Erfolg und finden immer wieder Opfer. Was früher die dubiosen Hausierer waren, sind anscheinend heute unterbeschäftigte Anwälte, die auch von irgendwas leben wollen, und seien es Abmahnungen oder ähnliche Versuche, vorgebliche Forderungen Dritter einzutreiben. Deshalb ist es wichtig, daß zum einen offen darüber diskutiert wird und daß sich ADAC oder Verbrauerschutzvereine solchen Machenschaften annehmen und diese publizieren.

Ganz nebenbei möchte ich erwähnen, daß man in Deutschland zwei Wochen Widerrufsfrist bei Online-Geschäften aller Art hat und in den hier genannten Fällen binnen einer Woche Widerspruch gegen den sogenannten kroatischen Notar einwenden soll. Das ist praktisch unmöglich, weil jeder Betroffene erst mal ein Schreiben auf kroatisch aufsetzen und dann per Einschreiben mit Rückschein nach Pula schicken soll. Reine Schikane!

Was kroatische Notare anbelangt, hätte ich da eine Geschichte zu erzählen. Aber das ist wieder einen andere Sache. Fakt ist, daß man zumindest vor ein paar Jahren einen kroatischen Notar nicht mit einem deutschen vergleichen konnte.

grüsse

jürgen
 
N

nihil-est

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Mojen @claus-juergen ,

Deene Worte: Ganz nebenbei möchte ich erwähnen, daß man in Deutschland zwei Wochen Widerrufsfrist bei Online-Geschäften aller Art hat.......

AUSDRÜCKLICH möchte ich nun nicht gar " unfair " erscheinen!!!!

Pardon!!! Da vermischt Du absolut andersgelagerte Rechts(EU)Grundsätze. Auch mir gefallen diese übrigens nicht!!!


Selbst, so wir im Rechtsraum D bleiben, gelten grundsätzlich unterschiedliche Fristen. Innerhalb der EU nochmalig ganz andere. Ist so.

Bitte!!! Wirklich bitte!!!! Du bist eh mehr " Profi " wie ich es sein könnte. Lass uns nicht " Online-Recht auf EU-Ebene " mit dem Thema " Knöllchen auf EU-Ebene " vermixen!!!


Nochmalig also: Es gibt zig Konstellationen. Über ecakt Null davon gibt es sowas wie eine Rechtssicherheit.
Darüber, @claus-juergen , zumindest sind wir uns doch einig, oder ???????



Gruss


Gerd
 

claus-juergen

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hallo Gerd,

ja, du hast recht. Mein kleiner Exkurs ist vom Thema abgekommen. Der Vergleich wurde nur angewandt, weil ich beispielsweise bei einem Online-Händler eine Kleinigkeit oder auch eine Ware für viele Tausend Euro kaufen und binnen zwei Wochen zurückgeben kann. Gleiches gilt für Dienstleistungen, Versicherungen, DSL-Verträge etc.

Trotzdem gilt, daß es in der Praxis unmöglich ist, einen Widerspruch in kroatischer Sprache in dieser extrem kurzen Frist dem "Notar" in Pula zukommen zu lassen.

Es ist für mich eh unverständlich, wie hier ein Notar eingeschalten werden kann. In Deutschland wäre das nicht möglich.

In Deutschland macht man zivilrechtliche Forderungen über das Gericht, also einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid geltend. Im Falle des Nichtzahlens ist dann ein Gerichtskostenvorschuß seitens des Gläubigers nötig, so daß das Gericht ein Aktenzeichen vergibt und ein Zivilrechtsverfahren einleitet. Dann wird der Gläubiger vom Gericht angeschrieben. Anwaltszwang herrscht im übrigen nur beim Landgericht, welches bei höheren Streitwerten zuständig ist. In den allermeisten Fällen wird dann vor dem Richter ein Vergleich geschlossen, weil ansonsten der Richter ein Urteil schreiben müsste, was erhebliche Mehrarbeit für ihn bedeutet.

Warten wir einfach mal ab, ob es tatsächlich zu einem Vollsteckungsversuch in Deutschland kommt. Die Presse wird sicherlich darüber berichten. Bisher war das ja nicht der Fall.

grüsse

jürgen
 
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nihil-est

Guest
Mojen @claus-juergen ,

ja, die Presse berichtet.
Auszug: Gegen Patrick Kraft sind mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage erhoben. Sie wirft Kraft 27 Betrugstaten vor. Er habe überhöhte Anwaltsgebühren geltend gemacht. Zudem wird ihm Sachbeschädigung zur Last gelegt, weil er mit der Faust gegen ein Auto geschlagen habe. Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden.

Link, Volltext: http://www.shz.de/lokales/pinneberger-tageblatt/mit-zuckerbrot-und-peitsche-id10512721.html

In diesem Zeitungsartikel geht es auch um Knöllchen - hier geht es speziell ebenfalls um den mehrfach erwähnten beauftragten Anwalt der diese eintreibt. Ich glaube bei einigen wird dies eine gewisse Schadenfreude hervorrufen :)


Gruss


Gerd
 

claus-juergen

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hallo,

kürzlich habe ich meinen Aufenthalt in Pula dazu genutzt, die Anwaltskanzlei zu suchen, die nun ganze 2.755 Kuna (!) für einen Parkverstoß, der vor vielen Jahren in Pula begangen wurde, fordert. Wie oben ja bereits geschildert und dank Mick seitens der Juristen des ADAC rechtlich gewürdigt, bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Forderung in dieser exorbitanten Höhe. Gegen den "Winkeladvokaten" Patrick Kraft aus Berlin ermittelt ja bereits die örtliche Staatsanwaltschaft wegen Betrug durch Gebührenüberhöhung.

Anscheinend ist Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic aus Pula von der selben Sorte wie sein deutsches Pendant. Er läßt sich lediglich seine Unterschrift durch den kroatischen Notar Ivan Kukucka aus Pula beglaubigen, das Schreiben dann amtlich übersetzen und verschickt dann massenhaft die Vollstreckungsanträge an ausländische Fahrzeughalter.

Hier also ein paar Bilder der "renomierten Anwaltskanzlei". Sie befindet sich im Dritten Stock eines heruntergekommenen Hauses in Pula, Giardini 3. Balkon ist auch dabei. Es handelt sich um das rote Gebäude.


abc_070.jpg



Im Haus befinden sich Wohnungen aber auch Geschäfte des Billigsektors oder Büroräume.


abc_075.jpg



Es handelt sich hier um eine Doppelkanzlei zusammen mit einem anderen Anwalt. Das ist von Vorteil, weil hier Kosten gespart werden. Schließlich kostet es einem Menge Geld, gleichlautende Schreiben tausendfach auszudrucken und nur die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Da muß schon Geld in ein gutes Textverarbeitungsprogramm bzw. eine anständige Hardware für Bürokommunikation investiert werden. Wenn dann einer von hundert angeschriebenen Pkw-Haltern bezahlt, hat sich der Aufwand schon gelohnt. ;)


abc_069.jpg



Im dritten Stock steht man dann vor dieser Bürotüre.


abc_068.jpg



Warten wir mal ab, wie lange es dauert, bis die Kroatischen Ermittlungsbehörden wegen Gebührenüberschreitung oder Betrug gegen Herrn Kuzmanovic ermitteln. Irgendwann werden auch hier die ersten Anzeigen vorliegen und nicht mehr unbearbeitet auf oder unter dem Scheibtisch liegen bleiben. Schließlich ist die Bürokratie im Land ja doch ein gutes Stück träger als hierzulande.

Bis dahin gilt meiner Einschätzung nach das gleiche wie für die Schreiben von Patrick Kraft: nicht zahlen, zumal es keinerlei rechtliche Grundlage gibt, diese Forderungen im Ausland zu vollstrecken.

grüsse

jürgen
 
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claus-juergen

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Na das nenn ich ja mal ne Aktion! Klasse.
Also auf die Idee für diese Photo´s muss man auch erst einmal kommen....

hallo Gerd,

du kennst mich scheinbar noch zu wenig. Wenn der "alte Spürhund" erst einmal Witterung aufgenommen hat, dann gebe ich keine Ruhe und versuche, den Dingen so weit auf den Grund zu gehen, wie es mir möglich ist, auch wenn meine Gattin immer wieder mal der Meinung ist, daß uns das nichts angeht...:)

Außerdem hasse ich Ungerechtigkeiten und Lumpereien auf Kosten anderer. ;)

Ich war zwar in diesem Sommer auch in Berlin. Da hätte ich mir gerne die Briefkasten-Kanzlei des sauberen Herrn Kraft angesehen. Aber bis zum Kudamm bin ich leider nicht vorgestossen.

Ich glaube, in dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Justiz wird hier sicherlich noch tätig werden. Auch in Austria gibt es ja einen Anwalt, der die Interessen der Pula Parking d.o.o. vertritt. Von dem habe ich allerdings noch keine Mahnschreiben oder ähnliches gesehen. Vielleicht sollte ein Betroffener auch diese hier einmal anonym veröffentlichen.

grüsse

jürgen
 
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Huberlinger36

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Hallo Jürgen,
da hätte ich Dich gern begleitet.....
Gruß aus Medulin
 

claus-juergen

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Hallo Jürgen,
da hätte ich Dich gern begleitet.....
Gruß aus Medulin

hallo Huberlinger,

die Forschungen haben mich an diesem Tag nicht nur zur Kanzlei des dubiosen Anwalts geführt sondern auch in die Nationalbank, die ich euch ja bereits in diesem Rätsel vorgestellt habe.

http://www.adriaforum.com/kroatien/threads/2011-wo-war-ich.78921/

Übrigens wird es vermutlich doch November werden, bis meine Gattin und ich wieder nach Istrien fahren. Ihr müsst also vermutlich bis zum nächsten Jahr ohne uns auskommen...;)

Sorge bitte dafür, daß das Wetter so langsam anständig wird, schließlich möchte ich Anfang November noch schwimmen gehen...;) Du kannst ja inzwischen die Rosmarinhecke bei uns schneiden. Dann haben wir weniger Arbeit vor dem Winter. ;)

grüsse an deine beiden Frauen sendet dir

Jürgen mit Angelika
 

Huberlinger36

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Grüße an beide Frauen wird schwierig. Eine der beiden habe ich bereits im heimischen Keller verbuddelt...
 
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nihil-est

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Weiter geht´s :(:(:(

Jetzt hagelt es vor allem in Österreich die Knöllchen: http://www.krone.at/Auto/Strafzettelflut_aus_Kroatien_in_Oesterreich-Zahlen_oder_nicht-Story-477955

Auszug:
In sogenannten "notariellen Vollstreckungsbeschlüssen" fordert ein Notar aus Pula Beträge in Höhe von rund 300 Euro wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren, so der ÖAMTC. Befremdlich: Teilweise betreffen diese Forderungen Parkvorgänge aus dem Jahr 2010.


Im Gegensatz zu den dt. Verfahren also ohne " Strohmann " dazwischen. Dies allerdings mag der österr. Rechtslage geschuldet sein welche anzuziehen ist.

Gruss in die Runde
 

Cromane

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hallo,

kürzlich habe ich meinen Aufenthalt in Pula dazu genutzt, die Anwaltskanzlei zu suchen, die nun ganze 2.755 Kuna (!) für einen Parkverstoß, der vor vielen Jahren in Pula begangen wurde, fordert. Wie oben ja bereits geschildert und dank Mick seitens der Juristen des ADAC rechtlich gewürdigt, bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Forderung in dieser exorbitanten Höhe.

Anscheinend ist Rechtsanwalt Marko Kuzmanovic aus Pula von der selben Sorte wie sein deutsches Pendant. Er läßt sich lediglich seine Unterschrift durch den kroatischen Notar Ivan Kukucka aus Pula beglaubigen, das Schreiben dann amtlich übersetzen und verschickt dann massenhaft die Vollstreckungsanträge an ausländische Fahrzeughalter.

Warten wir mal ab, wie lange es dauert, bis die Kroatischen Ermittlungsbehörden wegen Gebührenüberschreitung oder Betrug gegen Herrn Kuzmanovic ermitteln. Irgendwann werden auch hier die ersten Anzeigen vorliegen und nicht mehr unbearbeitet auf oder unter dem Scheibtisch liegen bleiben.
Bis dahin gilt meiner Einschätzung nach das gleiche wie für die Schreiben von Patrick Kraft: nicht zahlen, zumal es keinerlei rechtliche Grundlage gibt, diese Forderungen im Ausland zu vollstrecken.

grüsse

jürgen
Hallo lieber Jürgen und auch alle anderen. Erstmal kurz zu mir. Bin ein in D geborener Kroate mit kroatischem Pass, urlaube seit Jahr und Tag in Split. bzw. Dalmatien. Parke in Split auch immer an den selben Plätzen, meistens bezahlparkplätze. Ab und zu auch quasi direkt in der Stadt. So jetzt zu meinem Problem. Habe heute einen Vollstreckungsbeschluss von den beiden besagten Herren Kuzmanovic & Kuckucka erhalten über 1563,75 bzw.2070,00 kuna erhalten. Der Verstoß soll am 05.09.2012 begangen worden sein, kein Strafzettel, keine Mahnung nichts. Heute dieser Brief inklusive Foto von meinem damaligen Auto ( ist seit knapp 2 Jahren verkauft) mit Zahlungsaufforderung. Ich werde nicht zahlen, wollte nur wissen, wie am besten Verfahren? ADAC kontaktieren (Rechtschutz) und den Herrn Kuzmanovic ignorieren. Habe auf meinem neuen Auto auch neue Schilder. Gruß und danke im Vorraus für eure Tipps und Anregungen!
 

claus-juergen

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hallo Cromane,

vorab eines. Ich bin kein Jurist, habe aber doch vielleicht mehr Kenntnis vom deutschen Zivil- und Strafrecht als Otto Normalverbraucher.

Wenn du ADAC-Mitglied bist, wende dich an den ADAC. Ansonsten würde ich per email Widerspruch einlegen und die Sache auf sich beruhen lassen. Ich gehe davon aus, daß zum einen der RA Kuzmanovic in Deutschland nicht klagen wird und wenn doch er überhaupt keine Chance hat, die Forderung einzutreiben. Wir haben keine Halterhaftung! Vor einem deutschen Gericht gilt deutsches und nicht kroatisches Recht. Ich gehe jetzt davon aus, daß du einen hier zugelassenen Pkw und auch hier einen Wohnsitz hast.

grüsse

jürgen
 

Cromane

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Hallo Jürgen, danke für die schnelle und aufschlussreiche Antwort. Ja du hast recht, Wohnsitz & Auto beides in Deutschland. Also per Mail Widerspruch einlegen hälst du für besser statt den Rechtsverdreher einfach zu ignorieren. Denkst du es reicht den Widerspruch per Mail und auf Deutsch einzulegen.


Gruß und schönen Abend wünsche ich
 
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nihil-est

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Mojen @Cromane ,

bedenke bitte: Bei wiedereinreise bist Du keineswegs von einer kroatischen Verfolgung der Forderung gefeit. Du schreibst ja immer wieder in Dalmatien/Split zu sein.

Auch ich bin kein Rechtsanwalt, dt. Wohnsitz und dt. KfZ-Kennzeichen ( selbst wenn Du nun ein anderes hast ) aber wieder gen Split fährst schützen da gar nicht. Ist übrigens in anderen Staaten ebenso. Beispielsweise Niederlande, da hat man selbst für ein altes Knöllchen schnell die Kralle am PKW.

Natürlich wende dich auch an den ADAC. Vielleicht haben die ja unterdessen auch für Fälle wie Wiedereinreise einen Lösungsansatz.

Gruss
 

dp17

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Hallo an alle,

Ich bin ebenfalls betroffen. Nur, ungerechtfertigt. War August 2012 einmal für wenige Stunden in Omiš wo ich auch (verwundert) ein Parkticket zog (das letzte mal als ich dort war, gab es keine Parkautomaten). Klar, habe ich das Ticket nicht mehr. Im April/Mai 2015 erreicht mich dann ein Schreiben vom Patrick Kraft in Berlin, mit der Bitte um Zahlung über 170€~.. Widerspruch eingelegt, da Schreiben auf Mutter zugestellt und PKW auf sie zugelassen war, mit dem Hinweis, dass sie nie dort gewesen war. Desweiteren bat ich um entsprechende Nachweise.

Vorgestern nun erreicht mich überraschend (wieder an Mutter adressiert) ein Antrag auf Vollstreckung / Vollstreckungsbeschluss zweier Anwälte in Pula und Co. notariell begläubigt vom euch bekannten Anwalt. Forderung 210€ innerhalb 8 Tagen ansonsten 275€.

Gläubiger soll die Stadt Omiš sein. Werde später die PDF Datei hochladen, funktioniert leider nicht über das iPhone. Hat jemand den gleichen Fall und weiß was einem blühen kann oder was zu tun ist? Werde heute auf jeden Fall einen Einspruch abschicken, diesmal hebe ich den Beleg für das Einschreiben auf und weise nochmal drauf hin, dass meine Mutter nie dort war sondern ich und ein Ticket gezogen habe (2 Zeugen vorhanden).

Hat jemand einen Rat?

Grüße
 

jadran

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dp17

ein Vollstreckungsbeschluss, das ist ne stufe höher. hier bin ich mal gespannt wie das ausgeht. ich hoffe du informierst uns hier weiter, denn das Problem könnten viele sehr schnell erreichen.

jadran
 

jadran

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so das habe ich gerade in der Sache gefunden.

Parkverstöße in Kroatien: Vollstreckungsbeschluss rechtmäßig?
Geschrieben von K. Kopp am Montag, 13. Juli 2015. Gepostet in Analog.
Kroatien ist ein schönes Urlaubsland, nicht mehr, aber immerhin auch nicht weniger. Ich weiß das aus eigener lebenslanger Erfahrung und parke dort mein Auto zwar nicht, wo immer es mir beliebt, denn kroatische Behörden lassen noch rigoroser abschleppen als deutsche, aber zahle auf dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkflächen keinerlei Parkgebühren, das will ich hier frei bekennen. Ich lasse es darauf ankommen und zerknülle Parkknöllchen mit einer gewissen perfiden Freude. Passiert ist bisher nie etwas. Ich scheine dabei aber eher eine Ausnahme zu sein.
In letzter Zeit häufen sich nämlich Anfragen betroffener Halter in Deutschland zugelassener Fahrzeuge, die von Vollstreckungsbeschlüssen kroatischer Notare aufgrund vermeintlicher Parkverstöße in Kroatien berichten. Nachdem sich zunächst Rechtsanwalt Patrick Kraft (Berlin) mit anwaltlichen Schreiben, die in Stil und Inhalt Verwunderung hervorzurufen geeignet waren, an Halter solcher Fahrzeuge offenbar erfolglos wendete, schwenken die Betreibergesellschaften kroatischen Parkraums, vor allem „Pula Parking“, auf eine neue Strategie um: Sie wenden sich mit notariellen Vollstreckungsbeschluss an die betroffenen Autofahrer aus Deutschland und fordern sie auf, offene Beträge zu bezahlen. Wie ist die Rechtslage zu beurteilen?
Ganz grundsätzlich werden Parkverstöße mit einem Bußgeld von bis zu 300 HRK geahndet, die Frischhaltefolie aus Zellofan, in die das Knöllchen hübsch eingepackt ist, gibt es dabei gratis inklusive.
Üblicherweise gründen kroatische Gemeinden zum Zwecke der Parkraumbewirtschaftung und -überwachung Gesellschaften nach bürgerlichem Recht wie z.B. „Pula Parking“, so dass es sich bei den Knöllchen um zivilrechtliche Vertragsstrafen oder um Forderungen aus Miet- bzw. Pachtvertrag handelt.
Wird das Bußgeld nicht bezahlt, trat bisher Rechtsanwalt Kraft in Erscheinung, fabulierte auf mehreren Seiten wild ins Blaue hinein behauptend, bat in einem zweiten oder dritten Schreiben ganz generös ermäßigte Bußgelder, blieb allerdings ganz offenbar ohne durchschlagenden Erfolg.
Grundsätzlich darf zwar auch ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt deutsche Fahrzeughalter zur Zahlung in Kroatien entstandener Forderungen auffordern. Allerdings ist dabei zu beachten, dass Rechtsanwaltskosten in Inkassoangelegenheiten nach überwiegender Auffassung der Gerichte erst geltend gemacht werden dürfen, wenn sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet; daran mangelte es aber aufgrund fehlender Zahlungsaufforderungen aus Kroatien. Das Knöllchen allein begründete nämlich keinen Verzug. Dieser Umstand war offenbar auch Kollegen Kraft bewusst, denn hier ist kein Fall bekannt, in dem er Mahnbescheid beantragt oder Klage erhoben hat.
Der Durchsetzung kroatischer Parkforderungen auf Grundlage der Europäischen Verordnung (Nr. 1215/2012) vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen stehen aber noch zwei andere Bedenken entgegen: Zum einen sieht Art. 18 Abs. 2 der o.g. Verordnung bei einer Klage gegen Verbraucher einen Gerichtsstand vor den Gerichten des Mitgliedstaats vor, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Zum anderen dürfte die kroatische Forderung gegen die Ordre-Public-Klausel gem. Art. 6 EGBGB verstoßen, weil sie eine Halterhaftung fingiert, die der deutschen Rechtsordnung in einem solchem Ausmaß fremd ist.
Konnten die Schreiben von Rechtsanwalt Kraft also ganz gut ignoriert werden, ist das bei den nun versendeten notariellen Vollstreckungsbeschlüssen -notarielle Vollstreckungsbeschlüsse sind nach kroatischem Recht zulässig!-, die auf einen Betrag von zumeist EUR 285,00 lauten, leider nicht mehr der Fall.
Voraussetzungen für einen Vollstreckungsbeschluss durch einen kroatischen Notar ist jedoch, dass der Schuldner vollstreckbares Eigentum oder einen gemeldeten Wohnsitz in der Republik Kroatien hat. Dies ist bei touristischen Aufenthalten deutscher Urlauber regelmäßig nicht gegeben, stellt sich aber bei Auslandskroaten, die sich in dem Sommerferien in ihr Heimatland, oder wie auch immer sie Kroatien bezeichnen, begeben, anders dar. Insoweit können zumindest deutsche Urlauber in diesem einigermaßen entspannt bleiben.
Alle Betroffenen sollten jedoch möglichst binnen einer Frist von acht Tagen nach Zugang des Vollstreckungsbeschlusses reagieren, indem sie Einspruch dagegen erheben und beantragen, den Vollstreckungsbeschluss aufzuheben. Der Einspruch sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Fristwahrend ist nach kroatischem Recht das Datum des Poststempels. Bleibt der notariell ausgefertigte Vollstreckungsbeschluss in Kroatien unwidersprochen, wird er rechtskräftig und kann gegebenenfalls vollstreckt werden.
Sofern ein Einspruch im konkreten Fall damit begründet werden kann, dass der Fahrzeughalter nicht als Fahrer (und somit als Vertragspartner) das Auto abgestellt und somit den Parkplatz auch nicht genutzt hat, bietet es sich an, das vorzutragen. Die prozessuale Beweislast liegt beim Vollstreckungsgläubiger. Der Parkplatzbetreiber muss also seinen Anspruch und somit die Eigenschaft des Fahrers als Vertragspartner beweisen, um die Forderung erfolgreich durchzusetzen. Außerdem sollte die Verjährungseinrede erhoben werden. Betrachtet man den zugrundeliegenden Vertrag über die Nutzung des Parkraums als einen Vorgang, der nach kroatischem Recht eine Vertragsstrafe auslöst, verjährt die Forderung gem. Art. 225 des kroatischen bürgerlichen Gesetzbuchs (Zakon o obveznim odnosima (Zoo)) binnen fünf Jahren ab Vertragsschluss (Parkraumnutzung). Geht man hingegen davon aus, dass es sich um eine Forderung aus Miet- oder Pachtvertrag handelt, tritt Verjährung bereits nach drei Jahren ein, Art. 229 Zoo.
Entsprechenden Vortrag vorausgesetzt, dürfte das zuständige kroatische Gericht den notariellen Vollstreckungsbeschluss aufheben. Sollten Sie anwaltlichen Beistand brauchen, wenden Sie sich bitte nicht an mich, sondern an einen Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht. Sollten Sie keinen kennen, empfehle ich Ihnen gerne eine/n erfahrene/n Kollegen/in.


Jadran
 

jadran

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weiter in der Sache, dann kann eng werden, bin mal gespannt wie das aus geht.


Teures Parken in Kroatien
Kroatien ist ein schönes Land. Aber auch dort gibt es juristische Fallstricke. Seit einiger Zeit machen deutsche Anwaltskanzleien teils Ansprüche wegen angeblicher Parkverstöße in Kroatien geltend (z.B. in den Städten Opatija, Pula oder Zagreb).
Was kosten Parkverstöße in Kroatien?
Verstöße gegen die Kroatische Straßenverkehrsordnung ziehen in der Regel ein Bußgeld von ca. 40,00 € nach sich. Es handelt sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Strafe.
Parkverstöße werden in der Regel mit 10,00 bis 40,00 € geahndet. Teils wurde in Kroatien die Überprüfung der Einhaltung der Parkvorschriften an private Unternehmen übertragen. Unter anderem die Unternehmen Zagrebparking, Pula Parking sowie "Parkdienste" aus Dubrovnik, Opatija, Osijek und Omis versuchen nun teils Kosten einzutreiben.
Wann verjähren die Ansprüche?
Soweit derartige Ansprüche geltend gemacht werden, handelt es sich um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Anspruchsvoraussetzung ist grundsätzlich - auch in Kroatien - eine Anspruchsgrundlage. Streitig ist nach der Auskunft kroatischer Juristen, ob es sich um eine Forderung gemäß Art. 225 des kroatischen Obligationsgesetzes oder eine Miet- und Pachtforderung gemäß Art. 229 des kroatischen Obligationsgesetzes handelt. Im ersten Fall würde die Verjährungsfrist 5 Jahre, im zweiten Fall unter Umständen 3 Jahre betragen.
Was ist mit den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten?
Grundsätzlich sind außergerichtliche Rechtsanwaltskosten dann zu erstatten, wenn eine Mahnung mit Fristsetzung erfolglose geblieben ist. Dies dürfte auch bei gegenständlicher Problematik gelten. Die derzeit geltend gemachten Kosten wirken auch erheblich überhöht.
Wo kann ich in Anspruch genommen werden?
Unabhängig von der Frage ob ein Anspruch besteht, ist zu klären, wo eine Rechtsstreitigkeit anhängig gemacht werden könnte. Eine Rechtsprechung deutscher Gerichte ist zu dieser Problematik bisher nicht bekannt. Geht man von einer Mietrechtlichen Forderung aus, so könnte ein Gerichtsstand in Kroatien gegeben sein. Dann liegt jedoch nahe, auch die kürzere Verjährungsfrist zu Grunde zu legen (siehe oben). Geht man von einer Anwendung von Art. 18 Abs. 2 Brüssel la-VO aus, so wäre ein Gerichtsstand in Deutschland gegeben. Überlegen könnte man auch, ob ein Gerichtsstand in Kroatien möglicherweise europarechtswidrig wäre.
Ein Verfahren in Deutschland hätte unter Umständen zur Folge, dass das kroatische Recht nicht zugrunde gelegt werden kann. Eine privatrechtliche Halterhaftung für Parkverstöße gibt es in Deutschland nicht. Es könnte damit ein Verstoß gegen den Grundsatz des so genannten "Ordre Public", also die grundsätzlichen inländischen (in diesem Fall dann Deutschen) Wertevorstellungen vorliegen. Hier sind aber viele Varianten und Rechtsmeinungen denkbar.
Was ist wenn ein kroatischer Notar sich meldet?
Wenn sich ein kroatischer Notar mit einem so genannten Vollstreckungsbeschluss meldet, dann sollte man hellhörig werden. Im kroatischen Recht kann ein Vollstreckungsbeschluss bei einem Notar beantragt werden. Reagiert man nicht, so droht, dass eine Vollstreckung erfolgen kann. Es ist daher zu empfehlen, einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbeschluss einzulegen.
Grundvoraussetzung für einen Vollstreckungsbeschluss durch einen Notar ist in Kroatien grundsätzlich, dass der Schuldner dort vollstreckbares Eigentum oder einen angemeldeten Wohnsitz hat.
Gegen den notariellen Vollstreckungsbeschluss muss unbedingt innerhalb von acht Tagen Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch muss als Beweis für die Fristwahrung unbedingt per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden. Für die Fristwahrung ist nach kroatischem Recht entscheidend, wann die Einreichung bei der Post erfolgte. Abzustellen ist auf den Poststempel. Wird kein Einspruch eingelegt, so droht die Vollstreckung.
Einspruch? - Aber wie?
Idealerweise sollte man den Einspruch gleich begründen. Soweit zutreffend bietet sich folgende kurze Begründung an:

  • Falls der angeschriebene nicht gefahren ist, so sollte dies dargelegt werden. Zu Überlegen ist, ob gleich belegt werden kann, dass man nicht gefahren ist. Beweisbelastet ist jedoch die Partei, die sich auf den Parkverstoß beruft. Zu bedenken ist, dass dann, wenn ein anderer Fahrer benannt wird, unter Umstände eine Inanspruchnahme dieses "neuen" Fahrers im Raum stehen kann.
  • Es sollte die Einrede der Verjährung erhoben werden, soweit eine solche in Betracht kommt (nach derzeitiger Einschätzung ab 3 Jahren)
  • Es sollte eingewendet werden, dass die Voraussetzungen für einen Vollstreckungsantrag beim Notar nicht vorlagen, da kein Wohnsitz und kein Eigentum in Kroatien besteht. Zu beantragen ist in diesem Zusammenhang, denn Vollstreckungsbeschluss abzuweisen.
Folgen eines Einspruchs?
Nach dem Einspruch ist eine Aufhebung des Vollstreckungsbeschlusses zu erwarten. Offen ist jedoch, ob es dann noch zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Geht das Gericht von einer Unzuständigkeit des Notars aus, so ist ein Verfahren nicht zu erwarten. Anderenfalls kann ein Urteil eines kroatischen Gerichts folgen. Gegen diese ist das Rechtsmittel der Berufung denkbar, wobei auch hier sehr kurze Fristen zu beachten sind.
Was ist mit Vollstreckungen in Deutschland?
Ob kroatische Titel wegen Parkverstößen in Deutschland vollstreckt werden können ist offen. Rechtsprechung hierzu liegt noch nicht vor. Einer Vollstreckung könnte ein Verstoß gegen das Ordre Public entgegen stehen. Es wäre dann denkbar einen Antrag auf Versagung der Vollstreckung zu stellen.
Darüber hinaus ist zu überlegen ob ein Vollstreckungsbeschluss eines sachlich unzuständigen Notars in Deutschland vollstreckt werden kann. Hier besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit für beide Seiten.
Was tun?
Anwaltlicher Rat ist sinnvoll, wenn es hier zu Streitigkeiten kommt. Zu empfehlen ist es auch, einen kroatischen Kollegen mit einzubeziehen. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang mit dem Netzwerk "advounion" zusammen. Auch über Rechtsschutzversicherungen kann uns ein entsprechender Kontakt zu kroatischen Kollegen vermittelt werden. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des jeweiligen Vorgehens.


Jadran
 
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