Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Midimaster

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Hallo alisimon! Nun sollte ich mich als Verkehrsüberwacher auch einmal melden....und zwar so: nimm endlich die Ratschläge früherer Schreiben betreffs Deinem Anliegen an und lass die Sache ruhen. Ich mach das so ähnlich....wenn einer nach einer gewissen Zeit nicht zahlt, bekommt , liegt es in meinem Ermessen, ob ich den Fall weiter verfolge, oder den Strafzettel ad acta lege....ist im Endeffekt mehr Schreiberei und Arbeit, als die ganze Sache wert ist (wegen 10 oder 15 Euronen). Außer der Sünder kommt mir blöd daher, dann gibts kein Erbarmen! In diesem Sinne..immer schön Parkzettel lösen, dann gibts auch keinen Ärger. In Deinem Fall kann ich das Datum des Parkwächters nicht genau erkennen...sorry.
 
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Marius

Guest
Ich habe heute direkt vor meiner Haustür, wo ich zwei Parkplätze in der Tiefgarage besitze, ein Ticket über € 35,- fürs Falschparken, resp. für die nichtbezahlte Parkgebühr vorgefunden. Das ist mir seit 4 Jahren, also seit es diese wundervolle Park-App gibt, nicht mehr passiert.
Ich Depp fahre am Weg ins Büro aus der Tiefgarage raus, sehe direkt eine sehr hübsche Freundin vorbeigehen und parke umgehend mein Auto, um mit ihr einen schnellen Kaffee im Cafehaus unter meiner Wohnung zu trinken. 20 Minuten später - zack!!! :)

In Österreich is' nix mit 10-15 Euro :)
 

claus-juergen

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Ich habe heute direkt vor meiner Haustür, wo ich zwei Parkplätze in der Tiefgarage besitze, ein Ticket über € 35,- fürs Falschparken, resp. für die nichtbezahlte Parkgebühr vorgefunden. Das ist mir seit 4 Jahren, also seit es diese wundervolle Park-App gibt, nicht mehr passiert.
Ich Depp fahre am Weg ins Büro aus der Tiefgarage raus, sehe direkt eine sehr hübsche Freundin vorbeigehen und parke umgehend mein Auto, um mit ihr einen schnellen Kaffee im Cafehaus unter meiner Wohnung zu trinken. 20 Minuten später - zack!!! :)...

hallo Mario,

ja, Weiber kosten Geld. Damit dürften die beiden Tassen Kaffee auf etwa 45 € kommen. :(

Nun hätte ich zwei Fragen an dich. Erstens: Hat sich das Treffen mit der Dame gelohnt? ;)

Die zweite Frage lautet: Willst du bezahlen? Du hast doch ein kroatisches Kennzeichen am Auto. Der Parkverstoß war in Austria. Kommt da Post nach Hrvatska und wenn ja, gibts da eine Halterhaftung? ;)

grüsse

jürgen
 
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Marius

Guest
Du musst nicht zitieren, wenn du mir direkt antwortest. ;-)

Das Ticket habe ich gleich im Buero gezahlt. Mit Parktickets habe ich keine Probleme, da bekomme ich alle paar Jahre eins, und die zahle ich dann auch, nur 1x habe ich aus Prinzip nicht zahlen wollen, das war 2014.
Ich habe damals nichts nach Kroatien nachgeschickt bekommen und Kennzeichen habe ich ohnehin alle 1-2 Jahre ein anderes.

Und ja, es war die € 47,- wert (ich hatte auch noch ein Glas frisch gepressten O-Saft dazu), denn man hat Folgeaktivitaeten fuers Wochenende vereinbart, damit mein promiskuitiver Lebenswandel nicht zum Erliegen kommt. ;-)

In diesem Cafe war ich uebrigens das erste Mal obwohl ich da schon seit 3,5 Jahren wohne. Das fand ich heute morgen seltsam, denn es ist sehr gemuetlich mit aeusserst angenehmem Gaesteprofil.
 

Maura

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Hallo zusammen,

auch wir gehören zu denen, die 2012 in Kroatien waren und vom RA Kraft 2014/2015 angeschrieben wurden, aufgrund eines angeblichen Parkvergehens.

Erst ignoriert, aber als dann 2015 der Vollstreckungsbescheid kam, haben wir per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch eingereicht (auf Deutsch, da wir auf Deutsch angeschrieben wurden).

Wir haben nichts mehr gehört, bis wir letzte Woche per Anschreiben vom Amtsgericht Kroatien ein amtliches Schreiben erhalten mit einer Kopie unseres Widerspruches.

Wir sollen innerhalb von 8 Tagen den Widerspruch auf kroatisch senden, da sonst der Widerspruch nichtig wäre. Sollten wir den Widerspruch erneut auf Deutsch senden, wäre der Widerspruch nichtig. Sollten wir nicht reagieren, so wäre der Einspruch nichtig?! Und gegen diese Schreiben kann auch nicht widersprochen werden.

Das ganze ist auf kroatischer Sprache.

Jetzt haben wir mal mit ADAC telefoniert, aber da kann auch keiner helfen.

Wir haben nun unseren Widerspruch per Google Übersetzer und kroatischen Bekannten übersetzt und würden dies per Einschreiben an die Kroaten senden.

Hat jemand ähnliche Situationen erlebt bzw. kann uns jemand Input geben?

Im Netz haben wir nichts zu dieser Art von Schreiben gefunden.

Für Euer offenes Ohr und für eine Rückmeldung danken wir schon einmal jetzt.

Viele Grüße
Maura
 

Maura

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Das stimmt und ein Ende scheint nicht in Sicht, daher hoffen wir auf etwas Unterstützung/Erfahrung hier im Forum
 
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Marius

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Zuerst musst du aber den ganzen Strang lesen, jedes einzelne Posting, hast du das gemacht, ja oder nein? :)
 

Maura

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35 Seiten gelesen, aber nichts Ähnliches wie unser letztes Schreiben gefunden.
 
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Marius

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Stell mal einen Scan des Schreibens des „kroatischen Amtsgerichtes“ ein, ich spreche Kroatisch, sowie einen Scan von eurem Antwortschreiben. Namen kannst du ja schwärzen.

Mich dünkt aber, sowas hatten wir schon mal hier, da bin ich sogar ziemlich sicher. Hast du wirklich jedes einzelne Posting in diesem Strang gelesen?
 
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Maura

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Unser Anschreiben kann ich irgendwie nicht hochladen. Ich kopiere es gleich mal rein
 

claus-juergen

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hallo Maura,

erst mal willkommen in unserem Forum.

2012 soll der angebliche Parkverstoß gewesen sein. Nun haben wir 2019!!! Was glaubst du, wie lange die "Lumpen mit Stempeln, Siegeln und Titeln" dir noch Angst einjagen können? ;)

grüsse

jürgen
 
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Marius

Guest
Mach ich dann, hab grad keine Zeit, aber es kommt eh noch das Antwortschreiben.

Alles in allem steht da das, was Maura vorhin beschrieben hat, man will den Einspruch von 2015 (!!!) nun auf Deutsch haben. :)

Egal, warten wir noch auf das Google-Antwortschreiben, und wichtig ist noch, ob Maura Wohnsitz oder Eigentum in CRO hat.
 
N

nihil-est

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Mojen @Maura ,

wieso nix vergleichbares?

Es gibt sicherlich - Dank Photoshop - weitere tausende unbekannte Versionen von solchen Schreiben. Gemein haben die alles nur das Detail: Illegale Forderung

Abheften und Gut ist.
Nix zahlen. Nicht einmal eine Antwort geben.

Gruss

Gerd
 

Maura

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Hallo,

da ich das Bild vom damaligen Widerspruch nicht hochladen kann, habe ich den Text kopiert und eingefügt.

Der ist damals auf Deutsch versendet worden. Mit der aktuellen Anforderung möchte man die kroatische Version?!



Deutsche Version

, 13.05.2015



Widerspruch –

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir gegen Ihren Vollstreckungsbeschluss vom 01.04.2015, den wir am 08.05.2015 per Einschreiben erhalten haben Widerspruch ein!

Begründung und Schilderung des Sachverhaltes:

Wir können uns trotz der sehr langen Zeit noch gut an den Tag es angeblichen Parkvergehens erinnern.

Die Parkflächen waren unzureichend als zahlungspflichtig gekennzeichnet. Um sicher zu gehen, wollten wir das Kassenpersonal oder einen Parkwächter dazu befragen, leider war auch nach 10-15 minütigem Warten niemand zu sehen. Wir beschlossen uns also ein Ticket zu kaufen, leider ohne Erfolg, da der Kassenautomat defekt war. So legten wir unsere Parkscheibe an die Windschutzscheibe. So wird es in Deutschland praktiziert, wenn ein Kassenautomat außer Betrieb ist.

Ein Zettel mit dem Parkverstoß hatten wir nicht an der Windschutzscheibe! Folglich hatten wir keine Möglichkeit der Zahlung vor Ort nachzukommen.
Dennoch sind wir bereit die Förderung in Höhe von 80 kn zu zahlen. Die weiteren (absolut überhöhten und ungerechtfertigten) in Rechnung gestellten Beträge sind wir nicht bereit zu zahlen.
Wir bitten um Mitteilung der Bankdaten für die Überweisung der 80kn!

Desweiteren ist in unserem Fall das notarielle Vollstreckungsverfahren nicht anwendbar, da wir weder Wohnsitz, noch Eigentum auf kroatischem Staatsgebiet besitzen!

Zum Zeitpunkt des Parkvergehens war Kroatien noch kein EU Mitglied und da im gesamten europäischen Rechtssystem ein generelles Rückwirkungsverbot gilt, sind Verstöße im ruhenden Verkehr nicht vollstreckbar!

Wir fordern hiermit die vollständige Abweisung des Vollstreckungsbescheides.

Mit freundlichen Grüßen
 
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