Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

claus-juergen

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hallo Gerd,

und immer noch gibt es weder in Austria noch ein Deutschland keinen einzigen Fall, wo so eine Forderung gerichtlich durchgesetzt wurde. Warum wohl?

Im Verwandtenkreis haben wir auch so einen Fall eines Knöllchens aus 2011 aus Pula mit Anwaltsschreiben aus Berlin und zuletzt mit vielen Stempeln und Unterschriften aus Pula aus 2015. Nix neues weis man nicht. ;)

grüsse

jürgen
 
M

Marius

Guest
Meine Schwester hat ja letztens auch so einen Schrieb erhalten, aber entgegen meines Ratschlags einfach gar nichts zu machen, hat sie mit denen telefoniert und sich auf 90 Euro geeinigt.
Ich muss sagen, ich war ein bisschen sauer hinterher.
 
M

Marius

Guest
Sie muss halt immer auf Nummer sicher gehen, jedes - auch das kleinste - Risiko muss ausgeschlossen werden :)
 

Schildsker

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Ich bleib dabei, nicht zahlen.

WDR vom 18.10.2016 von Lukas Fabry

Post von Inkassofirmen: Unbedingt reagieren

Wer in der Post ein Mahnschreiben von einer Inkassofirma findet, der hat entweder seine Rechnung nicht bezahlt oder ist Opfer von Betrügern. In jedem Fall muss der Verbraucher aber auf das Mahnschreiben reagieren.



Wer seine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, der bekommt schnell Post von seinem Gläubiger – das können beispielsweise Händler, Telefongesellschaften oder Versicherungsunternehmen sein. Der Gläubiger kann aber auch ein Inkassounternehmen damit beauftragen, die Forderungen bei dem Kunden einzutreiben. Das kann ganz seriös geschehen. Aber es gibt auch schwarze Schafe in der Branche. Sie drohen in ihren Mahnbescheiden mit horrenden Kosten, Zwangsvollstreckung und dem Gerichtsvollzieher.



Was dürfen Inkassounternehmen?
Das Unternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die der Vertragspartner des Kunden – der Gläubiger – einen Anspruch hat. Der Kunde befindet sich also im Zahlungsverzug, weil er seine Rechnung nicht fristgerecht beglichen hat. Inkassounternehmen dürfen allerdings nicht selbstständig ein Konto pfänden oder den Gerichtsvollzieher beauftragen. Sie dürfen lediglich Forderungen geltend machen und eventuell, nach einem längeren Prozess, die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel veranlassen. Das Inkassounternehmen erhält einen rechtskräftigen Titel entweder durch eine gerichtliche Urkunde bei gewonnener Klage, oder durch einen Vollstreckungsbescheid, wenn der Verbraucher dem nicht widersprochen hat.

Warum darf ein Inkassounternehmen tätig werden?
Überhaupt handeln darf das Inkassounternehmen, weil es entweder eine Vollmacht des Gläubigers hat oder aber es die Forderungen eines Gläubigers aufgekauft hat. Der Gläubiger darf jederzeit ausstehende Forderungen durch ein Inkassobüro eintreiben lassen.

Wie sieht ein korrektes Mahnschreiben aus?
Seit 2014 sind die Inkassounternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Forderungen besser zu begründen. So soll Missbrauch verhindert werden. Die Firmen müssen den Namen oder die Firma ihres Auftraggebers nennen. Der Forderungsgrund muss genau beschrieben werden. Geht es beispielsweise darum, dass der Verbraucher ein Abo abgeschlossen hat, dann muss das klar erkenntlich sein. Zudem auch, wann er das Abo abgeschlossen hat. Die Kosten müssen nachvollziehbar sein: Verzugszinsen, Zinssatz und der Zeitraum, für den Zinsen berechnet werden, müssen benannt werden. Wenn das Inkassounternehmen eigene Kosten in Rechnung stellt, müssen diese ebenfalls nachvollziehbar sein – also die Höhe und der Entstehungsgrund. Diese neuen Regeln führen natürlich nicht dazu, dass unseriöse Firmen damit aufhören, unberechtigte Forderungen zu stellen. Aber der Verbraucher kann so besser feststellen, ob die Forderungen wirklich berechtigt sind oder nicht. Und sollten gesetzlich vorgeschriebene Angaben in dem Schreiben fehlen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um ein unseriöses Unternehmen handelt.

Welche Gebühren dürfen verlangt werden?
Inkassounternehmen kalkulieren ihre Leistung wie Kaufleute. Daher fallen die Preise unterschiedlich aus und hängen vom Einzelfall ab. Allerdings sind die Inkassokosten gedeckelt: Sie dürfen nicht höher sein, als die Kosten eines Anwalts, die sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung richten und am Streitwert orientieren. Der Kunde sollte Rechnungen sorgfältig prüfen und jede Position hinterfragen. Bekommt der Verbraucher zum Beispiel Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt, muss er diese nicht bezahlen, denn sie fallen unter die allgemeine Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens. Hat das Inkassounternehmen die Forderungen einem Gläubiger abgekauft, darf es keine Gebühren verlangen – es handelt in eigener Sache. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass Inkassogebühren uneinheitlich seien und dazu oft angemessen hoch.

Richtig verhalten
Der Verbraucher sollte natürlich überprüfen, ob die Forderung berichtigt ist oder nicht. Falls ja, bleibt ihm nichts Anderes übrig, als zu zahlen. Bei unberechtigten Forderungen sollte auf keinen Fall gezahlt werden – auch kein anteiliger Betrag. Sonst könnte die Zahlung als Anerkenntnis der Schuld bewertet werden. Auch sollten sich Verbraucher nicht auf Ratenzahlungen einlassen, damit erkennen sie ebenfalls die Forderung an und können sie nicht mehr bestreiten.

Forderungen zurückweisen
Unberechtigte Forderungen sollten unbedingt zurückgewiesen werden. Sonst kann eine Meldung über offene Zahlungsaufforderungen an die Schufa gehen und dort für einen negativen Eintrag sorgen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und begründen, warum die Forderung nicht berechtigt ist. Anwälte raten zu einer Fristsetzung von drei Wochen innerhalb dieser das Inkassounternehmen reagieren soll. Die Verbraucherzentralen bieten dazu auf ihren Internetportalen Musterbriefe an. Der Brief sollte per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, um nachweisen zu können, dass er tatsächlich zugestellt wurde.

Mahnschreiben vom Gericht
Erst wenn ein offizielles Mahnschreiben vom Gericht vorliegt, muss der Verbraucher dann wieder reagieren. Dieses sollte genau geprüft werden. Für einen Widerspruch gilt eine gesetzliche Frist von 14 Tagen. Sollte die Gegenseite dann immer noch auf die Forderung bestehen, muss sie Klage vor Gericht einreichen. Soweit wird es allerdings nur gehen, wenn die Gegenseite davon überzeugt ist, dass die Forderung berechtigt ist und die gerichtliche Auseinandersetzung zu ihren Gunsten entschieden werden könnte.

Schufa
Ein Eintrag bei der Schufa darf nur dann erfolgen, wenn der Kunde eine berechtigte Forderung trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlt hat. Bestreitet der Kunde die Forderungen und teilt das dem Unternehmen mit, dann dürfen keinerlei Daten übermittelt werden. Der Kunde hat ein Auskunftsrecht bei der Schufa und darf unzulässige Einträge löschen oder berichtigen lassen.

Schwarze Schafe
Es gibt immer wieder schwarze Schafe in der Branche, die mit Drohungen über horrende Kosten, Mahnbescheide, Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher versuchen, Verbraucher zur Zahlung unberechtigter Forderungen zu nötigen. Die Wortwahl ist aggressiv und die Forderungen undurchsichtig. Jedes Inkassounternehmen muss registriert sein.

Das kann jeder im Rechtsdienstleistungsregister online kostenfrei nachprüfen. Nicht registrierte Firmen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Seriöse Firmen setzen angemessene Zahlungsfristen und gehen auch auf Einwände von Verbrauchern ein.

Unberechtigte Forderungen verbreitet
In einer bundesweiten Untersuchung von 1400 Verbraucher-Beschwerden kamen die Verbraucherzentralen Ende 2015 zum Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der ausgewerteten Forderungen willkürlich sind und die Höhe der Gebühren oft unverhältnismäßig ist. Vor allem Telekommunikations- und Gewinnspielanbieter, E-Mail-Dienste, Dating-Portale und Versandhändler versuchten ungerechtfertigte Ansprüche geltend zu machen.
 
V

vize2

Guest
Ich bleib dabei, nicht zahlen.
In jedem Fall muss der Verbraucher aber auf das Mahnschreiben reagieren.

Hallo Schildsker

Würde ich auch nicht, wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin, somit fällt aber der zweite Teil ebenfalls unter den Tisch!
Wenn ich nämlich nachweislich nix angestellt habe, werde ich einen Teufel tun und auf ein Mahnschreiben antworten, da kann kommen was will.
Beispiel:
"Sehr geehrter Herr XXX
Laut unseren Unterlagen sind sie mit ihren Zahlungen für den von Ihnen verbindlich bestellten Ferrari 458 seit mehr als 3 Monaten im Rückstand.
Wir bitten sie hiermit letztmalig, den offenen Betrag von 22 348,40€ auf unser Konto ZZZ bei der Caiman LTD Bank einzuzahlen, ansonsten sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Für dieses Mahnschreiben belasten wir Sie mit 688,43€, die zuzüglich auf obengenanntes Konto zu überweisen sind. MfG RAe YYY, Aussenstelle Berlin-Spandau."

Ach was, das hat nichts mit dem Thema zu tun?
Jaja, ist nur frei erfunden?

Nene, emails und Briefe mit diesem oder ähnlichem Kontext habe ich und bestimmt auch ihr bereits mehrfach erhalten und natürlich nicht darauf reagiert, das gebietet der gesunde Menschenverstand!

Merke: In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung!
Man muss mir schon erst mal "amtlich!!!" beweisen, das ich was verbockt habe, bevor ich mich dazu äussere, Punktum!

Viele Grüsse
Viktor
 

Schildsker

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Moin Vize2,
nee, solche Schreibereien habe ich nich nie bekommen. Auf was für Seiten treibst du dich denn so rum...tztztz ;);)
 

Heiko705

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Solche Schreiben sind doch relativ normal. Als E-Mail habe ich sowas auch schon oft gehabt!!
 
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nihil-est

Guest
Naja, komme grad wohlerholt aus dem Urlaub zurück ( Pardon, diesmal nicht Kroatien.....aber Mittellandmeer ) und folge dem Strangthema.

Klar, auch mein eMail-Postfach kennt endlos sinnfreie Forderungen: Löschen! ( Da macht man nix verkehrt mit, fast. D: Neuerung eMail Kündigungsrecht, just in Kraft getreten. Trifft jedoch bei Knöllchen nicht zu )

Überschnell Forderungen von privatwirtschaftlichen Gläubigern bei Knöllchen abzutun ist nur eines: Fatal
Jenseitig Kroatiens passiert dies auch beispielsweise Urlaubern aus Kleinbritannien mit deren Resthauptstadt London.
Richtig ist immer noch: Es gibt ( aus Sichtweise D/EU ) keinerlei belastbare Grundsatzurteile zum Thema !
Richtig ist immer noch: Bei erneuter Einreise ( in den Gläubigerstaat ) kann dessen Gläubiger Titel vollstrecken. Merke: Was in D/A/CH ( noch ) nicht vollstreckbar ist - in Kleinbritannien wie auch Kroatien könnte es vollstreckbar sein.

Wer also ein kroatisches Knöllchen anhängig hat - der mag zwar in D/A/CH vor Vollstreckung " geschützt " sein und sei es per Unschuldsvermutung oder Halterhaftung - so man aber wieder in Kroatien weilt haben sich ganz einfach die Spielregeln geändert.......in Kroatien juckt es sicherlich nicht sonderlich ob man in D/A/CH " geschützt " ist....dann gelten die kroatischen Spielregeln. Das wird sodann schnell teuer und vor allem ärgerlich mit Laufereien.

Nochmals, bei offensichtlich begründeter Forderung - also wo man sogar SELBER einsieht das Knöllchen ist berechtigt - sollte man auf jeden Fall zahlen. Vor Ort übrigens!
Damit liegt man nie falsch. Dürfte einhellig geteilt werden.

Pokert man hingegen - so pokert man wohlmöglich zu hoch. Ein böhses Erwachen kann anstehen. Dann heisst es ganz gewaltig draufzahlen im Fall der Fälle.


Gruss in die Runde
 
M

Michael

Guest
Egal ob in Kroatien oder "zu Hause",
wenn man einen Fehler gemacht hat, sollte man dazu stehen.
Und froh sein, wenn er nur eine Verwaltungsstrafe als Konsequenz hat.
Und schnell zahlen.
Liebe Grüße
Michael
 
M

Marius

Guest
Michael, ich glaube die wenigsten hier sind hartnaeckige Verweigerer solcher Zahlungen.
Es geht doch darum, dass man auch mal vergessen kann, oder man bekommt den Strafzettel an einem Sonntag vor der Heimreise oder es war gar kein Strafzettel auf der Windschutzscheibe oder oder oder... und dann tun sich Jahre spaeter (!!!) einige wenige schleimige Parkraumbewirtschafter mit einigen wenigen Rechtsverdrehern zusammen und fordern nicht etwa die Zahlung der offenen Strafzettel ein mit einem meinetwegen 50%-igen Zahlungsverzug-Aufschlag sondern schicken eine Zahlungsaufforderung ueber einen 10- oder 20-fachen urspruenglichen Betrag inkl. Drohung einer gerichtlichen Eintreibung etc.

Das ist fuer ein normales Rechtsverstaendnis im Hinblick der Verhaeltnismaessigkeit (ein wichtiger Begriff in unserer Rechtsphilosophie) achlicht und einfach nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel.

Hier geht es um die Beantwortung genau solcher Fragen: Wie ist die Rechtslage bei SOLCHEN Forderungen?
 
M

Michael

Guest
Marius, die Ausgangssituation ist oft eine andere als du schilderst, und/ oder sie ist jedenfalls leichter zu lösen als du es darstellst. Wo ist das Problem wenn ich den Strafzettel am Tag meiner Abreise vorfinde, selbst dann, wenn es ein Sonntag ist?

Also bleibt nur, dass überhaupt kein Strafzettel vorhanden ist ... möglich, aber doch eher sehr unwahrscheinlich.

Parkraumbewirtschaftung ist mittlerweile ein (gutes) Geschäft. Was daran im Vergleich zu anderen Geschäften schleimig sein soll, weiß ich nicht. In Wien werden die dadurch eingenommen Gelder zum Beispiel auch für die Schaffung neuer Park & Ride-Parkplätze verwendet. Aber auch für völlig andere Dinge ...

Und wenn es sich um Privatparkplätze oder Grundstücke handelt, sind die Tarife meist deutlich höher und die Strafen auch. Manchmal ist dabei auch Besitzstörung ein Thema. Und da dann die Strafe meist von Anwälten eingefordert wird, entstehen automatisch auch höhere Kosten. Was daran eine Rechtsverdrehung sein soll, versteh ich auch nicht.

Und die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich nur dann, wenn du Lust hast. lange Prozesse zu führen. Dann ist das Risiko, dass es verhältnismäßig sehr viel teurer wird allerdings verhältnismäßig groß ...

So bin ich wieder dort wo ich herkam.
Wenn man einen Fehler gemacht hat, sollte man dazu stehen.
Und froh sein, wenn er nur eine Verwaltungsstrafe als Konsequenz hat.
Und schnell zahlen.
 

claus-juergen

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Marius, die Ausgangssituation ist oft eine andere als du schilderst, und/ oder sie ist jedenfalls leichter zu lösen als du es darstellst. Wo ist das Problem wenn ich den Strafzettel am Tag meiner Abreise vorfinde, selbst dann, wenn es ein Sonntag ist?...

hallo Michael,

ganz so einfach ist die Sache nicht.

Vor einiger Zeit habe ich den Fall aus meinem Bekanntenkreis geschildert. Deshalb ganz kurz noch einmal. An einem Sonntag vor mittlerweile viereinhalb Jahren hängt so ein Zettel an der Windschutzscheibe des deutschen Pkw in Pula der alten Dame. Klar kann man nun sagen, wie doof muß die Alte sein um Verkehrsschilder nicht lesen zu können. Uns wäre so etwas ja nie und nimmer passiert. Wir passen in jeder fremden Stadt ganz genau auf, wo wir parken.

Die Dame geht artig damit zur Polizei um den zu bezahlen. Dort wird sie weitergeschickt, weil der Zettel von Pula Parking d.o.o. ausgestellt wurde. Am darauffolgenden Werktag will sie den geforderten Betrag bei der Bank begleichen. Auch die weist sie ab, weil sie kein Konto habe.

Nach gut zwei Jahren liegt ein Schreiben des Winkeladvokaten X. aus Berlin im Briefkasten, wo sie aufgefordert wird, nun etwa 150 € zu bezahlen was sie ablehnt, weil diese Forderung in keinster Weise spezifiziert ist.

Nach vier Jahren liegt das nächste Schreiben mit vielen Stempeln und Unterschriften eines Winkeladvokaten aus Pula mit beglaubigter Unterschrift eines örtlichen Notars im Briefkasten. Der will nun 2755 Kuna haben.

Sowohl Winkeladvokat 1 als auch 2 lassen im übrigen bei Sofortkasse mit sich handeln. Schließlich liegt Berlin wie auch Pula auf dem Balkan.

Auf mein Anraten hat die Dame im übrigen bis heute nicht bezahlt. Konsequenz - gar nix!

Ich glaube das ist das was Marius mit Verhätnismäßigkeit meint.

grüsse

jürgen, der so wie du immer einhundertprozentig korrrekt seinen Pkw im Straßenverkehr bewegt. ;)
 
M

Michael

Guest
hallo Michael,

ganz so einfach ist die Sache nicht.

Vor einiger Zeit habe ich den Fall aus meinem Bekanntenkreis geschildert. Deshalb ganz kurz noch einmal. An einem Sonntag vor mittlerweile viereinhalb Jahren hängt so ein Zettel an der Windschutzscheibe des deutschen Pkw in Pula der alten Dame. Klar kann man nun sagen, wie doof muß die Alte sein um Verkehrsschilder nicht lesen zu können. Uns wäre so etwas ja nie und nimmer passiert. Wir passen in jeder fremden Stadt ganz genau auf, wo wir parken.

Die Dame geht artig damit zur Polizei um den zu bezahlen. Dort wird sie weitergeschickt, weil der Zettel von Pula Parking d.o.o. ausgestellt wurde. Am darauffolgenden Werktag will sie den geforderten Betrag bei der Bank begleichen. Auch die weist sie ab, weil sie kein Konto habe.

Nach gut zwei Jahren liegt ein Schreiben des Winkeladvokaten X. aus Berlin im Briefkasten, wo sie aufgefordert wird, nun etwa 150 € zu bezahlen was sie ablehnt, weil diese Forderung in keinster Weise spezifiziert ist.

Nach vier Jahren liegt das nächste Schreiben mit vielen Stempeln und Unterschriften eines Winkeladvokaten aus Pula mit beglaubigter Unterschrift eines örtlichen Notars im Briefkasten. Der will nun 2755 Kuna haben.

Sowohl Winkeladvokat 1 als auch 2 lassen im übrigen bei Sofortkasse mit sich handeln. Schließlich liegt Berlin wie auch Pula auf dem Balkan.

Auf mein Anraten hat die Dame im übrigen bis heute nicht bezahlt. Konsequenz - gar nix!

Ich glaube das ist das was Marius mit Verhätnismäßigkeit meint.

grüsse

jürgen, der so wie du immer einhundertprozentig korrrekt seinen Pkw im Straßenverkehr bewegt. ;)


Hallo Jürgen,
zuerst einmal weiß ich nicht, wie du zum Schluss kommst, dass ich meinen PKW immer 100 Prozent korrekt im Straßenverkehr bewege.
Aber bitte, soll sein... obwohl es nicht so ist.

Dein Beispiel hinkt leider sehr durch die Gegend. Selbst wenn die alte Dame kein Konto hat, was heute schon wirklich Seltenheitswert hätte, vor allem wenn man gleichzeitig ein Auto besitzt (!!!), so hat sie doch offensichtlich einen Bekanntenkreis. Und da wird doch wohl eine/r dabei sein, der oder die ein Konto hat.

Und wie du auf die Bezeichnung "Winkeladvokat" kommst, weiß ich auch nicht. Was ist das bitte überhaupt? Einer ohne Anwaltsprüfung? Oder ohne Studium?
Vergleiche sind alltäglich und ganz und gar nicht ehrenrührig. Sie machen die Sache in der Regel nur günstiger und senken jedenfalls das Prozessrisiko.

Und was hat das alles dann mit Verhältnismäßigkeit zu tun hat?

Liebe Grüße
Michael
 

claus-juergen

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Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
...Dein Beispiel hinkt leider sehr durch die Gegend. Selbst wenn die alte Dame kein Konto hat, was heute schon wirklich Seltenheitswert hätte, vor allem wenn man gleichzeitig ein Auto besitzt (!!!), so hat sie doch offensichtlich einen Bekanntenkreis. Und da wird doch wohl eine/r dabei sein, der oder die ein Konto hat...

hallo Michael,

ich glaube doch, mich deutlich genug ausgedrückt zu haben. Wer hat denn als deutscher Urlauber in Kroatien ein Konto? Wer kennt denn als Urlauber jemanden im Land, der eines hat? Ich hab eines, weil ich Zahlungen im Zusammenhang mit meinem dortigen Haus zu leisten habe. Aber ein ganz normaler Kroatien-Urlauber hat doch dort kein Konto und kann folglich in einer dortigen Bank den Betrag nicht überweisen, weil eine Bareinzahlung nicht möglich ist. Was hätte die Oma denn sonst noch alles anstellen sollen? Etwa das Büro von Pula Parking d.o.o. irgendwo in Pula zu suchen? Oder vielleicht noch einmal nach Pula zu fahren, das Auto irgendwo abzustellen und auf einen privaten Park-Sheriff zu warten um möglicherweise die geforderte Summe in bar begleichen zu können.

Die hat dort wie Millionen andere auch ihren Urlaub verbracht und sich ein paar Stunden lang Pula angesehen. Dabei hat sie vermutlich vor lauter alten Steinen die Hinweistafel auf zu entrichtende Parkgebühren übersehen. Das hätte mir auch passieren können, wäre ich nicht in jedem Jahr mehrere male in Pula und würde mich dort auskennen.

Nein, ich glaube, der alten Dame war nicht mehr zuzumuten, als sie selbst versucht hat. Sie damit in die "Kriminellen-Ecke" zu stellen, ist nicht fair.

Unfair ist es hingegen, wenn ein "Winkeladvokat", und bei der Bezeichnung bleibe ich bewusst, weil gegen den Rechtsanwalt X. aus Berlin seitens verschiedener Staatsanwaltschaften wegen Forderung von überhöhten Gebühren ermittelt wird, solche Schreiben verfasst! Das hat mit einem ordentlichen Organ der Rechtspflege zumindest in unserem Land nichts zu tun!

grüsse

jürgen
 
M

Marius

Guest
Ok, Michael, du findest es ok, wenn man einen Strafzettel ueber 15 Euro bekommt und dann nach mehreren Jahren 150 oder sogar 250 wie bei meiner Schwester zur Zahlung bekommt.
Du findest, dass soll man zahlen "weil man einen Fehler gemacht hat".

Nun gut, das habe ich verstanden.

Was, wenn du statt 150 sagen wir mal 500 bekommst? Oder 1000? Oder 5000?
Wo liegt denn deine Grenze der Verhaeltnismaessigkeit?
 
M

Michael

Guest
@claus-juergen
sag bitte, wozu brauchst du in Kroatien ein Konto um eine in Kroatien verhängte Strafe zahlen zu können? Und wer hat die Dame in welches kriminelle Eck gestellt?
Ich vermute mal du weißt ja, wie teuer es werden kann, wenn du statt statt dem X. beim Winkeladvokat einen konkreten Namen einsetzt, oder?

@Marius
Ich denke du weißt so gut wie ich, dass genau das passieren kann, wenn man eine ursprünglich kleine Strafe jahrelang nicht bezahlt.
Ob eine Strafe der Verhältnismäßigkeit entspricht, entscheidest weder du noch ich. Sondern ein zuständiges Gericht.
 
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