Aufenthaltsrecht in der EU

claus-juergen

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hallo peter,

danke für den link mit infos aus erster hand. erwähnen sollte man daneben noch, daß die meldepflicht bis auf weiteres erhalten bleibt. anders verhält es sich damit beispielsweise in spanien, wo jeder ausländische eigentümer in seine ferienwohnung fahren kann und sich dort ohne anmeldung aufhalten darf.

grüsse

jürgen
 
C

Christl

Guest
hallo peter,

danke für den link mit infos aus erster hand. erwähnen sollte man daneben noch, daß die meldepflicht bis auf weiteres erhalten bleibt. anders verhält es sich damit beispielsweise in spanien, wo jeder ausländische eigentümer in seine ferienwohnung fahren kann und sich dort ohne anmeldung aufhalten darf.

grüsse

jürgen

dafür dürfen Ausländer in Spanien nach 3 Monaten ihr Auto ummelden auf ein spanisches Kennzeichen, das ging vor eoniger Zeit durch die Medien
 

Conrad

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Hallo Panni!

Du hast die Bestimmungen doch nicht sorgfältig gelesen, oder ist Dein Kommentar ein Scherz?

Selbstverständlich können (dürfen) Dich die Kroaten ( auch vor 180 Tagen) heimschicken, z.B. wenn Du Dir etwas zu Schulden kommen lässt, keinen Unterhalt oder keine Wohnung hast, usw, eigentlich wie bis dato.
Der einzige aber wesentliche Unterschied zu Heute ist: AB 1.Juli 2013 haben die EU-BÜRGER (die Anderen NICHT) das RECHT bekommen, sich in Kroatien aufzuhalten so lange sie wollen und, so lange die Gesetze des Gastlandes respektiert werden. Bis jetzt waren es s.g. KANN - Bestimmungen. Ich habe dies schon 3-4 mal in meinen Beiträgen geschrieben, wahrscheinlich doch zu unverständlich.

LG Conrad
 

kremstal

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warum werden hier beiträge einfach gelöscht oder haben hier nur gewisse leute das privileg schreiben zu dürfen ? oder vertragen gewisse leute kein kontra ?
ich habe hier sicherlich niemanden beleidigt - ausserdem wurde auch noch ein anderer beitrag zu dem thema gelöscht, der nicht von mir war ?
frage - warum - mit welcher begründung ? über eine antwort wäre ich dankbar !
 
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