Anwaltspost / Parkverstoß

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
M

Marius

Guest
Grundsätzlich gilt: ALLE Schulden können von ALLEN Gläubigern über die FINA eingetrieben werden. Also auch Parkstrafen!

Das gilt aber freilich nur für kroatische Konten, vielleicht sollte man das klar stellen. HP, viellicht dachtest du das geht auch bei österreichischen oder deutschen Konten. Anders kann ich mir nicht erklären, warum ihr mir nicht glaubt, was 1.000%-ig sicher stimmt

Zum Einspruchsrecht: Der Belastete muss gegenüber der FINA glaubhaft darlegen können, dass es sich um einen Fehler handelt, er kann also nicht einfach die Rückbuchung durchführen, seinem Antrag muss erst stattgegeben werden.

Selbstverständlich hat der Belastete bis dahin eh schon mehrere Mahnschreiben erhalten, das muss der Gläubiger auch entsprechend vorlegen.
 
M

Marius

Guest
Das es gesperrte Konten gibt mag schon sein, aber mit Sicherheit nicht wegen einer nicht bezahlten Parkstrafe eines Ausländers.;)

Natürlich ist das nicht der Standardfall, aber wenn ein Ausländer ein Konto in Kroatien hat, dann wird die Parkstrafe letztendlich bei Nichtbezahlung da abgebucht. Reicht die Deckung nicht aus, ist das Konto gesperrt, bis die Deckung wieder ausreicht und der Betrag abgebucht werden kann.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.894
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
..., aber wenn ein Ausländer ein Konto in Kroatien hat, dann wird die Parkstrafe letztendlich bei Nichtbezahlung da abgebucht. Reicht die Deckung nicht aus, ist das Konto gesperrt, bis die Deckung wieder ausreicht und der Betrag abgebucht werden kann.

hallo Marius,

wie soll denn ein Gläubiger, hier meist eine Privatfirma, überhaupt erfahren, wer als Ausländer bei welcher Bank ein Konto hat? Erzähl mir doch nicht, daß jedermann in Kroatien herausbekommen kann, daß ich bei der xy-Bank in Hrvatska ein Konto habe.

Das gibt es in Deutschland nicht und in Kroatien sicher auch nicht.

grüsse

jürgen
 
M

Marius

Guest
Das musst du doch gar nicht, das macht die FINA, Jürgen, habe ich doch oben mehrmals geschrieben! Die FINA zieht das von deinem Konto ab und überweist den Betrag auf mein Konto, wenn ich zum Beispiel eine Behörde oder auch ein privater Gläubiger bin.

Glaubt‘s mir doch oder fragt einfach irgendeinen Kroaten, das weiß ja nun wirklich JEDER Kroate und JEDE Kroatin und ich schätze mindestens 80% haben diese Erfahrung irgendwann in ihrem Leben mindestens ein mal gemacht. :)

Ich persönlich habe derzeit zwei kroatischen Bürgern durch die FINA ihre Konten in Kroatien sperren lassen, weil sie mir Geld schulden. Glaubst du ich behaupte hier etwas, wovon ich nicht 100% Bescheid weiß?

Wenn ich das mache, dann setze ich ein „ich glaube“ oder „ich könnte mir vorstellen“ voran. ;-)
 
M

Marius

Guest
Und nicht nur das, halt dich fest, die FINA weiß auch über deine Kredite oder deinen Aktienbesitz Bescheid, sofern du welchen in Kroatien hast. :)
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.894
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
hallo Marius,

du willst mir also erzählen, daß die Pula parking d.o.o. theoretisch über die Fina einen Strafzettel über 100 Kuna dergestalt eintreiben kann, daß mein Konto bei der xy-Bank in Kroatien ausfindig gemacht und belastet wird?

Big Brother ist watching you?

grüsse

jürgen
 
M

Marius

Guest
So ist es.

Deine Bank in Deutschland reportet übrigens auch alle Konto- und Aktieninhaber an die nationalen sowie die europäischen Regulierungsbehörden, wenn auch zu einem anderen Zweck.

Das mit den Abbuchungen von Schulden direkt vom Konto kenne ich aber nur in Kroatien, was aber nicht bedeutet, dass es das nicht auch in anderen Ländern gibt.
 
M

Marius

Guest
Ob das bei Parkstrafen mit ausländischem Kennzeichen allerdings auch angewendet wird, weiß ich nicht, schließlich kostet der „Service“ bei der FINA ja auch was. Evtl. wird bei ausländischen Fahrzeugen direkt der Anwaltsweg gewählt, muss aber nicht sein.

Es ist auch möglich, dass die Abbuchung in Kroatien über die FINA nicht möglich war, weil eben kein kroatisches Konto vorhanden ist.

In meinem Fall zum Beispiel (kroatisches Fahrzeug) würden die eine Parkstrafe nach einigen Mahnungen einfach von meinem Konto abbuchen. Fakt.
 
M

Marius

Guest
Ich kann dir den FINA-Vorgang beim Treffen gerne im Detail erklären, wenn dich das Thema interessiert, Jürgen.
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
789
Punkte
93
Strafzettel aus Kroatien bezahlen – so müssen Sie vorgehen

bussgeld-kroatien-300x200.jpg
Ein Bußgeld aus Kroatien kann auch in Deutschland eingefordert werden.

Haben Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen und zum Beispiel einen Strafzettel für Falschparken in Kroatien erhalten, sollten Sie diesen bezahlen. Es gibt ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU – ab einem Bußgeld von 70 Euro wird dieses auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.

Durch eine europaweite Datenbank können die Behörden in Kroatien auch auf die Daten des Fahrzeughalters in Deutschland zugreifen. Diese Daten können allerdings nur bei schwerwiegenden Delikten, wie Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen, abgerufen werden.

Bei Verstößen, die nur ein Bußgeld in Kroatien nach sich ziehen, kann die Ermittlung des Fahrzeughalters daher deutlich länger dauern. Daher wird der Bußgeldbescheid in der Regel zugestellt, wenn der Halter ermittelt ist. Das kann in einigen Fällen bis zu zwei Jahren nach der Urlaubsreise dauern.

Halten Sie einen Bußgeldbescheid für unberechtigt, können Sie Einspruch einlegen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich einen Anwalt zu konsultieren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie sich mit dieser in Verbindung setzen, um Ihre Optionen zu überprüfen.

https://www.bussgeldkatalog.org/kroatien/

Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

bussgeld-ausland.jpg
Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?

Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.

Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.

https://www.bussgeldkatalog.org/ausland/
 

Luppo

Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
15. Feb. 2004
Beiträge
4.770
Punkte
113
Ort
Unterfranken
Der Strang sollte in den dazu bekannten Strang integriert werden.
 
H

Halbheimchen

Guest
Besser nicht. Der Artikel, den hlubk gepostet hat, ist völlig absurd und hat nichts mit der juristischen Realität zu tun.Ich komme mir vor wie Don Quichote mit seinem Kampf gegen die Windmühlen.
 

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.894
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
hallo Bernhard,

zum einen gebe ich dir den Tipp, einfach mal in unseren Uralt-Strang zum Thema reinzuschauen. Vielleicht hast du in den nächsten Tagen bei Schlechtwetter mal ganz viel Zeit und kannst nachlesen, was da drin steht.

https://www.adriaforum.com/kroatien/threads/auslandsknöllchen-zahlen-oder-nicht.76339/

Zum anderen verweise ich nur kurz auf § 87 b/III/Nr. 9 IRG. Da steht ganz klar drin, daß die Halterhaftung im Ausland nicht vollstreckt werden darf.

Hinzu kommt folgendes. Du verwechselst oben eine staatliche Stelle, die ein Bußgeld im Ausland eintreiben möchte mit einem Privatunternehmen. Bleiben wir bei Kroatien. Die Pula Parking d.o.o. ist ein solches Privatunternehmen wie es auch viele andere in Kroatien gibt. All die können und dürfen in Deutschland diese Gelder für Parkverstösse nicht eintreiben. Es gibt keinen einzigen Fall, wo ein deutscher Fahrzeughalter in Deutschland vor einem Gericht verklagt wurde.

Ähnliches gilt für andere ausländische Unternehmen wie z. B. Povincia Brescia c/o Multiservizi srl. Auch die bekommen seit Jahren in mehreren Fällen, die mir bekannt sind, kein Geld von deutschen Fahrzeughaltern. Da spielt es überhaupt keine Rolle, mit welchen Drohungen Winkeladvokaten oder Inkassofirmen versuchen, an Geld zu kommen.

Glaube mir das einfach, weil ich etwas mehr Kenntnisse vom deutschen Owi- und Zivilrecht habe als die meisten hier im Forum. Näheres gerne mal beim nächsten Cappucino in Liznjan. ;)

grüsse

jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

claus-juergen

Globaler Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
8. Apr. 2008
Beiträge
26.894
Punkte
113
Ort
Landkreis Augsburg und Liznjan/Istrien
hallo Bernhard,

noch etwas habe ich vergessen. Oben zitierst du eine "europaweite Datenbank". Auch das ist Käse. Das KBA (Kraftfahrtbundesamt) gibt wie auch jede Zulassungsstelle die Halterdaten bei einem sogenannten "berechtigten Interesse " gegen Bezahlung frei. Der Begriff ist so was von dehnbar, das glaubst du gar nicht.

grüsse

jürgen
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
789
Punkte
93
hallo Bernhard,

zum einen gebe ich dir den Tipp, einfach mal in unseren Uralt-Strang zum Thema reinzuschauen. Vielleicht hast du in den nächsten Tagen bei Schlechtwetter mal ganz viel Zeit und kannst nachlesen, was da drin steht.

https://www.adriaforum.com/kroatien/threads/auslandsknöllchen-zahlen-oder-nicht.76339/

Zum anderen verweise ich nur kurz auf § 87 b/III/Nr. 9 IRG. Da steht ganz klar drin, daß die Halterhaftung im Ausland nicht vollstreckt werden darf.

Hinzu kommt folgendes. Du verwechselst oben eine staatliche Stelle, die ein Bußgeld im Ausland eintreiben möchte mit einem Privatunternehmen. Bleiben wir bei Kroatien. Die Pula Parking d.o.o. ist ein solches Privatunternehmen wie es auch viele andere in Kroatien gibt. All die können und dürfen in Deutschland diese Gelder für Parkvestösse nicht eintreiben. Es gibt keinen einzigen Fall, wo ein deutscher Fahrzeughalter in Deutschland vor einem Gericht verklagt wurde.

Ähnliches gilt für andere ausländische Unternehmen wie z. B. Povincia Brescia c/o Multiservizi srl. Auch die bekommen seit Jahren in mehreren Fällen, die mir bekannt sind, kein Geld von deutschen Fahrzeughaltern. Da spielt es überhaupt keine Rolle, mit welchen Drohungen Winkeladvokaten oder Inkassofirmen versuchen, an Geld zu kommen.

Glaube mir das einfach, weil ich etwas mehr Kenntnisse vom deutschen Owi- und Zivilrecht habe als die meisten hier im Forum. Näheres gerne mal beim nächsten Cappucino in Liznjan. ;)

grüsse

jürgen
Na dann ist ja alles klar.
 
H

Halbheimchen

Guest
Weil in dem Artikel immer auf öffentlich-rechtliche Bußgeldbescheide, auf das Vollstreckungsabkommen für öffentlich-rechtliche Bußgelder, auf das öffentlich-rechtliche Verkehrsrecht usw. Bezug genommen wird.

Bei den Forderungen aus Kroatien handel es sich aber immer um PRIVATRECHTLICHE FORDERUNGEN. Und wer privat etwas fordert, der muss seinen Anspruch auch beweisen und vor allen Dingen auch in Deutschland durchsetzen können. Wir sind hier also auf einem ganz anderen Rechtsgebiet.
 

hlubk

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3. Apr. 2019
Beiträge
789
Punkte
93
Weil in dem Artikel immer auf öffentlich-rechtliche Bußgeldbescheide, auf das Vollstreckungsabkommen für öffentlich-rechtliche Bußgelder, auf das öffentlich-rechtliche Verkehrsrecht usw. Bezug genommen wird.

Bei den Forderungen aus Kroatien handel es sich aber immer um PRIVATRECHTLICHE FORDERUNGEN. Und wer privat etwas fordert, der muss seinen Anspruch auch beweisen und vor allen Dingen auch in Deutschland durchsetzen können. Wir sind hier also auf einem ganz anderen Rechtsgebiet.
Danke, das ist schon zielführender.
Bleiben die Fragen:
Welche Beweise liegen vor?
Reichen die Beweise?
Wie erhält der Gemahnte Einsicht?
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top Bottom