Anschnallpflicht für Hunde in Österreich

FamPuffe

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Hallo, ich habe gehört, daß es in Österreich eine Anschnallpflicht für Hunde gibt. Das heißt sie müssen auf einem Sitz richtig mit Gurt angeschnallt werden, oder mittels Gitter bzw. Netz im Kofferaum abgetrennt sein oder in einer Box transportiert werden.
Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht? Gibt es Kontrollen? Oder interessiert das eher keinen.
Wir haben einen Shelty, keine Box und auch keine Kofferraumabtrennung und wollten eigentlich so fahren. Der Hund liegt eigentlich hinten auf dem Boden. Also würden wir gegen das Gesetz verstoßen.
Keine Ahnung was wir nun machen sollen.
Wäre schön, wenn da jemand schon Erfahrungen damit hat.

Gruß
Gerald
 
A

Anita-Elisabeth

Guest
Hallo,
bisher hat uns noch keiner kotrolliert, aber wir sichern unseren Hund auch immer. Bei einem Unfall oder starken Bremsmanöver wird ein nicht gesicherter Hund zum Geschoss. Das kann nicht nur für den Hund übel enden.

Gilt übrigens auch in Deutschland

........Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist.
Hunde geltend verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein.
Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet.

LG
 

Vìvidri

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Nein das stimmt nicht. In Italien besteht die Gurtpflicht für Hunde im Auto.

Ingrid
 

hebisontour

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Hallo Gerald!

Gelesen hab ich es auch noch nirgends, aber unser Tierarzt hat uns darauf aufmerksam gemacht. Solche Gurte für Hunde gibts in jedem Fachgeschäft und sie kosten je nach Größe ca 15 Euro.
("ungesicherte Ladung").
Es ist uns noch nie aufgefallen, dass ein besonderes Augenmerk darauf gefallen ist.
 
A

Anita-Elisabeth

Guest
Hallo zusammen,

hier noch ein Text aus Österreich

Keine gesetzlichen Vorschriften für Gurtenpflicht bei Hunde oder Katzen im Auto

Eine Gurtpflicht für Hunde (wie etwa in Italien) besteht in Österreich nicht.

Tiere fallen bei uns laut Verkehrsministerium unter die Ladungssicherungsvorschrift des Kraftfahrzeuggesetzes.

Und die besagt sinngemäß, dass Ladungen - und damit auch Tiere - so zu verwahren sind, dass eine sichere Fahrt nicht beeinträchtigt wird, und niemand gefährdet ist.

Die Verantwortung liegt bei uns!

Das heißt also, wir Tierbesitzer müssen unsere Lieblinge so im Auto unterbringen, dass nach menschlichem Ermessen auch im Fall einer Vollbremsung oder gar eines Unfalls möglichst wenig passieren kann.

Die Praxis

Ein Hund will während der Fahrt, vor allem wenn sie länger dauert, seine Position wechseln und nicht wie ein Mensch stundenlang sitzen bleiben. Für Katzen heißt das in der Praxis, dass sie am besten in einem Transportkäfig untergebracht werden. Der sollte aber nicht frei stehen, sondern so transportiert werden, dass er auch bei Bremsmanövern an seinem Platz bleibt. Selbiges gilt selbstverständlich auch für Kleintiere in ihren Käfigen.

Hunde müssen natürlich an einem Platz im Auto transportiert werden, an dem sie weder dem Fahrer in die Quere kommen können, noch selbst in Gefahr sind.

Es gilt wohl sinngemäß wie in Deutschland.

Gezielte Kontrollen sind uns nicht bekannt.

Aber.....


LG
 

hebisontour

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Vll sollte ergänzend erwähnt werden, dass im Falle eines Unfalles die Versicherung aussteigt wenn der Hund (Ladung) nicht ausreichend gesichert war!
 
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