Aktuelle Zoll Bestimmungen Wohnwagen im Depot ?

rsv

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Guten morgen,
kann mir jemand sagen wie die aktuelle Zollbestimmung ist, wenn ich letztes Jahr im März ein WW in ein Depot gestellt habe?
Ich habe eine Mail bekommen das ich den WW bis zum 31.03.2014 beim Zoll deklarieren soll.

Gruss Carsten
 

vrsar-hr

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Hallo!

Unser WW steht seit 2008 im Depot, seitdem war er nicht mehr aus HR drausen . Ist allerdings noch angemeldet und versichert, aber TüV seit Ewigkeiten abgelaufen. Holen ihn mehrmals im Jahr aus dem Depot zum CP. Hatte diesbezüglich noch nie Schwierigkeiten. Auch unser Boot hat im Depot mit Trailer schon überwintert.

Im Zuge des EU Beitritts dürfte das mit dem Zoll so oder so hinfällig sein.
 
M

Marius

Guest
Vrsar-hr, wenn du dich da mal nicht taeuschst. :)
Oesterreich ist schon lange bei der EU, trotzdem sind auf Kfz zwischen 6 und 18% an Einfuhrabgaben beim Import zu leisten. Zoll wird keiner faellig, da hast du Recht, es hilft aber auch nicht recht, wenn das dann Normverbrauchsabgabe heißt. ;-)

Vielleicht sind Wohnwaegen in Kroatien von vergleichbaren Regelungen ausgenommen, das wuerde mich allerdings wundern.

Da weiß aber bestimmt jemand aus der Campergarde mehr dazu.
 

Kitty1234

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Zoll für Wohnwagen im Depot

Vrsar-hr, wenn du dich da mal nicht taeuschst. :)
Oesterreich ist schon lange bei der EU, trotzdem sind auf Kfz zwischen 6 und 18% an Einfuhrabgaben beim Import zu leisten. Zoll wird keiner faellig, da hast du Recht, es hilft aber auch nicht recht, wenn das dann Normverbrauchsabgabe heißt. ;-)

Vielleicht sind Wohnwaegen in Kroatien von vergleichbaren Regelungen ausgenommen, das wuerde mich allerdings wundern.

Da weiß aber bestimmt jemand aus der Campergarde mehr dazu.


....also: das Thema Zoll für Wohnwagen, die im Depot stehen, haben wir schon vor ein paar Jahren (ich denke mal vor ca 6 Jahren) gehabt. Unser Freund hat damals auch ganz schön viel bezahlt und es war ein Riesenhickmack: er musste mehrmals nach Porec zum Zoll fahren und ist dann erst am dritten Tag nach stundenlangem Warten dran gekommen und das bloß, um dann ein Drittel des Wertes des Wohnwagens als Zollgebühr hinzulegen.
Wir haben daraufhin das Ganze bleiben lassen und haben den Wohnwagen ins Depot gebracht und sind heimgefahren. Es hieß, es könnte dann sein, dass wir angerufen würden und wir müssten dann den Wohnwagen sofort abholen, falls eine Kontrolle im Depot stattfindet, war aber nicht der Fall.
Als wir dann im Jahr darauf nach Kroatien kamen, teilte uns unser Depotbesitzer mit, dass das mit der Einfuhrgebühr vom Tisch ist, weil die EU, bei der sich der ADAC im Namen der Mitglieder beschwert hat, mitgeteilt hat, dass ein Einfuhrzoll Quatsch ist, weil der Wohnwagen nicht eingeführt wird, sondern weiterhin im Besitz eines Deutschen mit deutscher Adresse ist, also kein Zoll und keine Einfuhrgebühr fällig wird. Ich könnte meinen Wohnwagen als mein Eigentum ja jederzeit mit einer Tageszulassung wieder nach Deutschland holen. Kroatien war zwar da noch nicht bei der EU, war aber schon als Beitrittsland deklariert und musste sich somit der EU-Bestimmung beugen. Also der Spuk "Einfuhrzoll" müsste doch - nachdem Kroatien jetzt EU-Land ist - endgültig vom Tisch sein.
 
M

Marius

Guest
Also die Begruendung des ADAC ist Quatsch. Wenn der Wohnwagen in CRO nicht in einem Zolllager stand, dann war Zoll faellig, da kann der Besitzer leben wo er will. Da haette er seinen Wohnwagen mit nach Hause nehmen muessen, damit kein Zoll faellig geworden waere. :)
 
M

Marius

Guest
Wie gesagt, wie die heutige Regelung ist, weiß ich nicht, da wissen bestimmt die Camperspezialisten mehr.

Es gab natuerlich nie ein "Beitrittskandidaten"-Zollgesetz. Es gilt das Datum 1.7.2013, davor gabs eine Regelung, die voellig klar ist (zollpflichtig) und eine Regelung danach, die ich nicht kenne, aber da es sich um ein Fahrzeug handelt befuerchte ich, dass eine Einfuhr nicht ganz abgabenfrei ablaeuft.
 

wudl

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Hier eine Email vom Depot wo ich meinen WW stehen habe. Blick noch nicht ganz durch was ich jetzt machen soll. Habe damals auch die Verzollung in Porec machen lassen.
Wer weiß mehr.
Gruß Mike

Verzollung Kroatien

Alle Boote/Wohnwägen unter EU-Flagge, die im Eigentum von Staatsangehörigen der Europäischen Union sind und die bei der vorübergehenden Einfuhr nach Kroatien angetroffen sind, müssen nach dem kroatischen EU-Beitritt wieder den Status von Gemeinschaftswaren erwerben. Beweis dafür ist die Zolldeklaration.
Bei der Regelung des Status der Boote/ Wohnwägen müssen die Eigner auch den Zoll- und Steuerstatus ihrer Boote/ Wohnwägen regeln.
Boote/ Wohnwägen, die länger als 8 Jahre benutzt werden, sind von der Zahlung der MwSt. befreit.
Um die Bedingung für die Befreiung von MwSt. zu erfüllen, müssen demgemäß alle Boote/ Wohnwägen zumindest 8 Jahre ununterbrochen registriert sein, ansonsten gilt es, dass sie nicht benutzt sein könnten.
Kleinere Boote/ Wohnwägen, deren Eigner das T2L Dokument erwirken (von eigenen Zoll Institutionen), sind auch vom Zoll befreit.
Eigentümer von Boot/ Wohnwagen muss eine Zollanmeldung von Speditionen in Kroatien erhalten.
Diese Kontakte können hilfreich sein:
- YACHT-POOL INTERNATIONAL
HR-52440 Poreč, S. Rajka 38
tel: 00385/52/432230, e-mail: info@yacht-pool.hr
gsm: 00385/91/3131901 Miroslav Milosavljević-Miško


- OMNIŠPED POREČ
52440 POREČ, Mate Vlašića 26/31
tel: 00385/52/434661, fax: 0385/52/452076,
gsm: 00385/98/219856, Verica Radovčić
e-mail: omnisped@pu.t-com.hr
 

Oberfranke

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und was bedeutet dies jetzt im Klartext????
Oberfranke
 

wudl

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Das weiß ich auch nicht was ich jetzt machen muß.
Vielleicht weiß einer im Forum mehr. Würde mich sehr freuen.
Gruß Mike
 

Flo1

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Ich will versuchen es einfach zu erklären.
Jeder Tourist kann Waren für Urlaubszwecke nach Kroatien mitnehmen, ist aber verpflichtet, alle Gegenstände wieder mit nach Hause zu nehmen

Für große Gegenstände wie Boote, Wohnwagen, welche nicht jedes mal mit
nach Hause genommen werden können, gibt es die Möglichkeit, diese in ein Zolllager ( Depot ) zu geben.

Zahlreiche Marinas und Campingplätze und Depot´s
sind zu Zolllagern erklärt.
Mit einem Standplatzvertrag bei einer Marina oder Depot
musste das Boot oder der WW vom Depotbetreiber beim Zoll für
die einstweilige Einfuhr angemeldet werden.

Jeder Eigner kann sein Boot oder WW nutzen und sich frei
im Land bewegen, so lange er selbst an Bord
anwesend ist.
Verlässt ein Eigner das Urlaubsland und nimmt seine Ware nicht wieder mit ist er verpflichtet, sein Boot oder WW in ein Zolllager zu geben.

Für jene Boote und WW für die vor dem 01.07.2013 ein
Depotplatzvertrag abgeschlossen wurde, besteht ein
schwebendes Zollverfahren und dieses muss spätesten
bis 31.03.2014 beendet werden.

Das Boot oder WW muss für den freien Warenverkehr in der EU
zugelassen werden. Frist dafür ist oder war der 31.3.2014


36 Monatsfrist für EU- Güter
Ist eine in der EU versteuerte Ware länger
als 36 Monate außerhalb des EU-Raums ( Kroatien )
wurde der Gemeinschaftscharakter verloren
und die Ware muss nochmals versteuert werden. ( Rückware )

Also für alle die zugewartet haben kann es teuer werden, denn zur möglichen
Nachversteuerung und Verzollung vom Zollwert kommt dann auch noch Strafe wegen illegalem Import plus Verzugszinsen.
 
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