Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

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Marius

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Das ganze hat leider nur deshalb jahrelang funktioniert, weil so viele Leute partout bezahlen wollten.
 

claus-juergen

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Das ganze hat leider nur deshalb jahrelang funktioniert, weil so viele Leute partout bezahlen wollten.

Hallo Marius,

Du musst das verstehen. Otto Normalverbraucher bekommt einen Drohbrief aus dem Ausland der mit Stempeln versehen ist und dann zahlt man halt ohne sich Gedanken zu machen. Wer ist schon ein ausgefuchster Jurist?

Grüße

Jürgen
 
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Marius

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Ich bin auch kein ausgefuchster Jurist, trotzdem würde ich sowas nie bezahlen. Predige ich schon seit Jahren, aber bitte. :)
 

waldkauz

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Der Deutsche an sich ist in der Regel obrigkeitshörig. Da macht ein Brief mit Stempel und Briefkopf schon etwas her und wer will sich wegen einer Geldforderung vom zukünftigen Urlaub in Kroatien abhalten bzw. beeinträchtigen lassen. Aber nun ist von allerhöchster Stelle ja alles geklärt, wie hier im Forum auch schon jahrelang empfohlen wurde.
 
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Marius

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Traudl, dein Posting klingt irgendwie so, als ob sich irgendwas ändern würde oder als ob neue dunkle Wolken diesbezüglich aufziehen würden, bitte um Vermeidung derartiger unbegründeter Panikmache, das Thema ist ohnehin schon schwer genug, weil viele Leute partout überzogene Rechnungen bezahlen wollen.

Deshalb muss ich die Übersetzung des Links korrigieren und kalmieren:

Nicht "Kroatien" sondern der Chef von Pula Parking (der noch nicht mal die Stadt Pula vertritt und schon gar nicht den Staat Kroatien) weist darauf hin, dass die Verjährungsfrist von Parkstrafen 5 Jahre beträgt. Gleichzeitig nimmt er aber auch (ein bisschen beleidigt) zur Kenntnis, dass die bisherige Vorgehensweise für eine Eintreibung nicht geeignet war, denn er kann keine Pfändungen im Ausland vornehmen, schon gar nicht nur mit einem kroatischen Notariatsbeschluss. Dies hat der EUGH hinreichend und bindend geklärt.

Wo er was machen kann: Bei Ausländern mit Immobilienbesitz in Kroatien in der gleichen Gespanschaft wie dem Notariatssitz kann er die Eintreibung der Forderung vorantreiben. Dabei kommt es aber freilich nicht mehr zu derart abartig hohen Kosten wie wenn ein deutscher oder slowenischer "Anwalt" eingeschaltet wird.

Es hat sich also absolut nichts geändert.
 

dalmatiner

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Marius, danke dafür das Du es übersetzt hast, ich war heute früh sehr überrascht wie ich das gelesen habe, das Ausländer mit den Kroaten bei der Bezahlung der Strafzettel gleich behandelt werden. Nun dann weiß ich, das Jürgen, Du , ich und andere Grundbesitzer wenn sie erwischt werden zahlen müssen. Gruß Traudl
 

claus-juergen

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... Nun dann weiß ich, das Jürgen, Du , ich und andere Grundbesitzer wenn sie erwischt werden zahlen müssen. Gruß Traudl

hallo Traudl,

ich werde nicht erwischt, weil ich in Kroatien nie falsch parke. Ich kenne mich aus in Pula und auch an vielen anderen Orten und finde deshalb meist eh einen Gratis Parkplatz. Von dort aus ist es zwar meist ein paar Meter weiter zu laufen. Aber noch gehts ohne Rollator. :)

Dazu hätten wir übrigens noch diesen Strang, der mit weiteren Tipps gefüllt werden kann.

http://www.adriaforum.com/kroatien/threads/gratis-parken-in-den-touristenorten.82657/

grüsse

jürgen
 
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Marius

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Na selbstverstaendlich muessen wir unsere Strafzettel in Kroatien bezahlen.
Ich bezahle nur deutsche und oesterreichische nicht.
 
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Luppo

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ich werde nicht erwischt, weil ich in Kroatien nie falsch parke.
Sag das nicht, Jürgen.
Bei mir war es eine Parkzone direkt neben und außerhalb eines größeren bewirtschafteten Parkplatzes. Der freundliche Wärter wies noch darauf hin, dass die Plätze außerhalb kostenfrei wären.
Eine Woche später (Monatswechsel? Beginn der Hauptsaison? Eintritt des Mondes in das Bild des großen Wagens?) waren die Plätze nicht mehr kostenfrei!
 

waldkauz

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Das einfachste ist ja, nicht so knickrig sein und die Parkgebühr auf einem ausgewiesenen Parkplatz zu bezahlen, wie es sich gehört. Aber trotzdem ist Vorsicht angesagt. Mir ging es vor Jahren in Rijeka so, daß ich auf einen sog. Parkplatzwächter hereingefallen bin, der zwar kassiert hat, aber gar keiner war. Ich konnte die bei der Abfahrt anwesenden Polizisten gerade noch von meiner Unschuld überzeugen.
 
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mc.holz

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Hallo Gemeinde!

Gestern kam Post von einem Anwalt aus Österreich, der die Strafe für einen angeblichen Parkverstoß vom Mai 2018 eintreiben will.

Es wird gleich mit Zwangsvollstreckung gedroht, wenn ich nicht innerhalb von sieben Tagen zahle.

Problem ist, dass es zwar sein kann, dass ich falsch geparkt habe, aber keinen Strafzettel oder so vorgefunden habe, also bis gestern nichts davon wusste.

Die 100kn würde ich ja zahlen, schlichtweg um Ruhe zu haben, der Winkeladvokat fordert aber insgesamt 167,40 Euro!

Was habt Ihr für Erfahrungen mit solchen Sachen? Kann das bei uns in D überhaupt vollstreckt werden?

Danke schonmal!

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mc.holz

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Danke, da habe ich mich heute schon durchgewühlt, aber die Meinungen gehen schon etwas auseinander.

Vielleicht muss ich noch hinzufügen, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, das auf eine GmbH zugelassen ist. Somit handelt es sich beim Halter um keine natürliche, sondern juristische Person, was ja anscheinend nochmal einen Unterschied macht.

Ganz so einfach erscheint mir die Angelegenheit nicht und einfach ignorieren scheint in der Konstellation doch gewisse Risiken in sich zu bergen.

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Luppo

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Bei mir ist es auch ein Firmenwagen.
Somit wird sowieso der Falsche beschuldigt.
Wo erkennst du denn ein Risiko?
 

ShibaInu

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Guten Abend zusammen,


ich habe einen unangenehmen Grund für meinen ersten Post in diesem Forum. Dafür entschuldige ich mich zuerst einmal.


Folgendes „Problem“:

Ich habe heute Post per Einschreiben (besser gesagt, mein Vater, Halter des Fahrzeugs) vom bekannten Anwalt (Vinkovic), der die Pula Parking d.o.o. vertritt, bekommen.

In dem Schreiben wird dem Halter zu Last gelegt, im August diesen Jahres in Pula, ohne Parkschein/gültigen Parkausweis geparkt zu haben. Die Kosten hierbei belaufen sich auf 167,32€. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:

  • 17,33€ für das „Ticket“
  • 83,33€ !!! für die Kosten der Beschaffung von Informationen über den Schuldner
  • 33,33€ für die Übersetzung durch einen Dolmetscher
  • 33,33€ für die Post- und Verwaltungskosten

Da ich in Pula keinen Wisch zur Zahlungsaufforderung an meinem Fahrzeug hatte, wusste ich leider nichts von meinem Glück.
Das Schreiben beinhaltet noch die Beweisfotos, sowie die Bevollmächtigung des Anwalts durch die Pula Parking d.o.o. in deutscher und kroatischer Ausführung.

Ich sehe es nicht ein für ein Parkticket über 160€ zu bezahlen, worüber ich bisher keinerlei Information/Kenntnis hatte. Das Parkticket in Höhe von 17,33€ würde ich dagegen natürlich bezahlen. Die eindeutig übertrieben hoch angesiedelte Summe verärgert mich hier sehr. Zur Verdeutlichung: Das ursprüngliche Bußgeld beträgt hier nur noch 10,3% der neuen Gesamtsumme, das ist ein schlechter Scherz.
Ich habe nun schon diverse Beiträge in diversen Foren gelesen und würde gerne mit eurer Hilfe meine Möglichkeiten durchgehen.


Als plausibelste Lösung erscheint mir folgendes:
Da ich nicht der Halter des Fahrzeugs bin, kann dieser ja beweisen, dass er zu jenem Zeitpunkt nicht in Pula war und entsprechend das Vergehen nicht begangen haben kann.

Ich zitiere mal aus einem Beitrag:

"Sofern ein Einspruch im konkreten Fall damit begründet werden kann, dass der Fahrzeughalter nicht als Fahrer (und somit als Vertragspartner) das Auto abgestellt und somit den Parkplatz auch nicht genutzt hat, bietet es sich an, das vorzutragen. Die prozessuale Beweislast liegt beim Vollstreckungsgläubiger. Der Parkplatzbetreiber muss also seinen Anspruch und somit die Eigenschaft des Fahrers als Vertragspartner beweisen, um die Forderung erfolgreich durchzusetzen."

Ist dies so korrekt? Muss der Halter des Fahrzeuges nach Rückantwort des Anwalts den Namen des Fahrers herausgeben? Erhöhen sich die Kosten während dieses Prozesses? (Wenn ja, ist dies rechtens?) Muss der Widerspruch ebenfalls per Einschreiben mit Rücksendeschein übersandt werden oder reicht formal auch eine E-Mail?

Gerne bin ich auch bereit das Schreiben hochzuladen. Die Widerspruchsfrist beträgt wie üblich 8 Tage.

Vielen Dank im Vorraus für euren Rat
 

claus-juergen

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hallo Shibalnu,

wenn du ganz viel Zeit hast, kannst du den ganzen Strang durchlesen. ;)

Es genügt jedoch, die letzten paar Postings zu lesen.

Vergiß das Ganze. Lochen und abheften nicht vergessen.

Es gibt kein internationales Zivilrecht. Deutschland hat keine Halterhaftung.

Gehe davon aus, daß du von diesem Anwalt oder anderen aus aller Herren Länder in den kommenden Jahren Post erhältst. Egal, ob du bezahlst oder nicht. Es steht täglich ein Dummer auf...;)

Alles weitere ist schon gesagt.

grüsse

jürgen
 
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ShibaInu

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Hallo claus-juergen,

habe mir schon einige Seiten durchgelesen (nicht nur dieses Forum) und bin deswegen auch recht verunsichert.

Habe auch mit der Rechtsberatung von den gelben Engeln gesprochen und die Dame am Telefon meinte:
  • dass man ohne Rechtsschutzversicherung bezahlen sollte bzw. vorher "über den Preis verhandeln, 100€ wären da üblicherweise drin". Kam mir ziemlich suspekt vor, wenn es doch rechtens wäre, warum noch verhandeln?
Sollte ich nicht wenigstens mit einem Schreiben Widerspruch einlegen?
Insbesondere würde ich es bevorzugen wenn weitere Post an meinen Vater unterblieben würde, denn der hat damit im Prinzip nichts zu tun.

Das ist das "offizielle" Schreiben:
https://www.dropbox.com/s/l0ugny8bp2l2wz1/Dok2.pdf?dl=0

Bisher also noch vor dem Zwangsvollstreckungsverfahren, macht dies einen Unterschied?

Grüße

ShibaInu
 
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