Rente in Kroatien verbringen

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Marius

Guest
Klar, aber diese Hoffnung ist doch an den Haaren herbei gezogen, und trifft aus mehreren Gründen nicht auf Kurt zu. Einfach völliger Quatsch, so wie der Rest des Beitrages, viel blabla, keinerlei sinnvolle Information für den Strangersteller, noch nicht einmal Unterhaltungswert. :)
 
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nihil-est

Guest
@Marius , vielleicht liesst Du einfach mal mit.

Kurt ist 57, arbeitslos. Renteneintrittsalter in der Schweiz ist 65. Da muss man schon eine Zeit überbrücken finanziell. Dies zudem mit den Unwägbarkeiten welche das ganz normale Leben so mit sich bringt. Incl. neues/altes Haus usw.
Sowas will also gut geplant sein.

Gruss

Gerd
 

Luppo

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Claus-Jürgen,
Ein in D erworbener Rentenanspruch eines Deutschen wird niemals gekürzt, egal ob die Altersrente nach Bora-Bora überwiesen wird (Vorsicht, Transferkosten!) oder der Berechtigte 120 Mio. EUR im Euro-Jackpot gewonnen hat.
Vor 2013 gab es tatsächlich Einbehalte, allerdings für ausländische Arbeitnehmer, die einen Rentenanspruch in D erworben haben und es für das Auswanderland kein Sozialversicherungsabkommen gab. Aber auch diese Einschränkung wurde aufgehoben.
Anders verhält es sich bei Rentnern, die aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit einen Anspruch haben, da gibt es u.U. Abzüge oder Streichungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Marius

Guest
Kurt schreibt doch, er will seine Rentenzeit in Istrien verbringen, aber das ist ja im Detail egal, es ist klar ersichtlich, dass er nicht nach Istrien geht, um dort Unternehmer zu werden, das solltest sogar du heraus gelesen haben, nihilist.

Den Kommentar von Michael kann man getrost ignorieren wegen völliger Gehalt- und Nutzlosigkeit.
 
M

Marius

Guest
Was mich interessieren würde, Kurt, ist es zwingend erforderlich für dich, dass du die Krankenversicherung nach CRO überträgst? Wäre das nicht eine Schlechterstellung für dich, was die Leistungen angeht?

Bitte informiere dich hier sehr gründlich und bedenke, dass "Berater" in Kroatien meist keine Ahnung haben, wie die Rechtslage in der Schweiz ist und Schweizer im Allgemeinen keine Ahnung, wie es in Kroatien ist, also immer beide Seiten befragen und dann die für dich beste Konstellation wählen.
 
D

diavolo rosso

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Hallo Marius,

es gibt ja etliche Schweizer, die in Medulin in Deiner Straße Häuser besitzen(auch wenn es gebürtige Kroaten sind).
Ich fände es gut, wenn Du Dich mal mit denen auseinandersetzen könntest.
Kann mir vorstellen, daß da Manches an Klarheit/Rechts-Sicherheit geschaffen werden könnte. Gerade im Hinblick auf die Schweiz.

Ich hatte selbst schon Kontakt mit den Leuten - doch natürlich nicht im Hinblick auf Hauskauf.

liebe Grüße
vom Roten Teufel
 

claus-juergen

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Hallo Luppo, da möchte ich dir widersprechen. Wir kommen zwar jetzt vom Thema Kurt-Schweiz-Kroatien ab. Trotzdem solltest du wissen, dass selbstverständlich auch im Jahr 2016 sogenannte erwerbsminderungsrenten, die ins Ausland gezahlt werden, gekürzt werden können. Ein deutscher bezieht im übrigen mit 57 Jahren wenn er denn Rente bezieht keine reguläre Altersrente. Wie es sich beim Schweizer verhält entzieht sich auch meiner Kenntnis. Auch gibt es bei der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wegen dem Wegfall der Steuerpflicht im Inland nicht mehr den Altersfreibetrag von derzeit 8354€. . Im Falle des vollständigen Umzugs nach Kroatien unterliegt derjenige den dortigen Steuergesetzen! Dann findet auch das Doppelbesteuerungsabkommen von 2006 zwischen HR und D keine Anwendung mehr. Im bay beamtenversorgungsgesetz ist im übrigen auch 2016 noch die Möglichkeit der Kürzung einer beamtenpension bei vollständigem Wegzug ins Ausland eingeräumt. Analog gilt dies für den Wegfall der Beihilfe, die faktisch einem 70% Anteil der Krankenversicherung entspricht. Somit muss sich der ruhestands beamte ggfs bei Wegzug in bestimmte Länder vollständig Krankenversichern. Alles also gar nicht so einfach . Grüße. Jürgen
 

Luppo

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Hallo Claus-Jürgen,
Die Kürzung bei den Erwerbsminderungsrenten erwähnte ich bereits, ich bezog mich auf die Altersrente.
Ich zweifle auch nicht die Anwendbarkeit ausländischer Steuergesetze an, inwieweit das kroatische Steuergesetz Freibeträge auf Renten einräumt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Meinem Kenntnisstand nach wird meine Altersrente (bin kein Beamter) nach derzeitiger Gesetzeslage und wenn ich sie noch erlebe, nach Abzug der Transferkosten auf jedes beliebige Auslandskonto ohne Kürzungen überwiesen.
Solltest du mich vom Gegenteil überzeugen können, werde ich allerdings nochmal ein erstes Wörtchen mit meiner Bekannten reden, die arbeitet bei der LVA. Dann muss ich mir das mit der Wohnung auf Barbados nochmal überlegen :)
 
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nihil-est

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Nun, hier liest wohl grad jede/r was anderes. Ist wie betreutes Vorlesen.

Ja, er will seine Rentenzeit da verbringen. Das heisst doch aber bitte noch lange nicht das er schon Rentner ist bzw. eine Rente bezieht.

Im Gegenteil, er schreibt: Ansonsten bin ich 57 Jahre und ein Opfer des Jugendwahns am Arbeitsmarkt. Also bevor ich rumharze, lieber in Istrien vom ersparten leben.

Vom ersparten leben. Das ist doch nun wirklich etwas anderes als eine Rente beziehen, oder?
 

Luppo

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Nilhil-est,

Wir waren gerade auf einem kleinen Exkurs "Rentenzahlung ins Ausland".
Dies hat mit dem Thema von Silkur nur am Rande zu tun, richtig.
Ihm wünsche ich jedenfalls eine angenehme und möglichst lange Zeit in HR. Das mit dem Haus wird er sicher hinbekommen.
 

Kroatien_Fan

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Nun, hier liest wohl grad jede/r was anderes. Ist wie betreutes Vorlesen.

Ja, er will seine Rentenzeit da verbringen. Das heisst doch aber bitte noch lange nicht das er schon Rentner ist bzw. eine Rente bezieht.

Im Gegenteil, er schreibt: Ansonsten bin ich 57 Jahre und ein Opfer des Jugendwahns am Arbeitsmarkt. Also bevor ich rumharze, lieber in Istrien vom ersparten leben.

Vom ersparten leben. Das ist doch nun wirklich etwas anderes als eine Rente beziehen, oder?

Hier liest wohl nicht nur jeder was anderes, hier gibt's wohl auch weitere Widersprüche.
Kurt schreibt, dass er 57 Jahre ist und blablabla... aber laut seinem Profil ist er am 1.12.1954 und somit wäre er schon 61 Jahre.. hm.. ;)

Gruß
Andrea
 
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vize2

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Hallo Andrea

Kleiner Scherz:
Liz Taylor hat ja auch 25 Jahre lang ihren 40er gefeiert...:D

Liebe Grüsse
Viktor
 

claus-juergen

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Claus-Jürgen,
Ein in D erworbener Rentenanspruch eines Deutschen wird niemals gekürzt, egal ob die Altersrente nach Bora-Bora überwiesen wird (Vorsicht, Transferkosten....

Hallo Luppo, hier irrst du. Bora bora gehört zum französischen Übersee Département Polynesien und ist damit Bestandteil der EU und der Euro Zone. Damit entfallen bei Überweisung der Rente jegliche Transferkosten. . Es ist deshalb völlig unerheblich, dass dort die Lebenshaltungskosten wesentlich höher als in anderen Departements von Frankreich sind.

Schwierig wird es, wenn der alleinige Wohnsitz in ein Land mit sehr niedrigen lebenshaltungskosten das außerhalb der EU liegt wie beispielsweise Thailand verlegt wird.

Bei wohnsitznahme in den USA und Kanada beispielsweise wird immer eine inländische und damit sehr teure Krankenversicherung verlangt.

Grüße.

Jürgen
 

dalmatiner

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Hallo Privatkrankenkassen haben mit Kroatien kein Abkommen bis jetzt und so müssen die Arzt-Krankenhauskosten selbst bezahlt werden und dann wieder zur Erstattung eingereicht werden.Für einen längeren Aufenthalt in Kroatien über 3 Monate muß eine Krankenversicherung, wenn keine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland besteht, in Kroatien abgeschlossen werden obwohl eine freiwillige Versicherung in Deutschland besteht,so war es bis letztes Jahr,glaube nicht das es sich geändert hat. Gruß Traudl
 
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Marius

Guest
Doch, hat sich geändert (zumindest für Österreich).
Meine Eltern "bezahlen" im KH in Kroatien mit der österreichischen e-Card.
 
M

Marius

Guest
Oder meinst du Privatversicherungen?
Ach, das ist ja in D alles viel komplizierter. :)
 

dalmatiner

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Hallo Marius.ich meine Privat versichert,da sind die Schwierigkeiten bei der Anmeldung in Krotien bei längeren Aufenthalt.
 
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nihil-est

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Ich bin da lieber in der GKV mit Status " Freiwillig Versicherter ". Das muss aber jede/r mit sich selber ausmachen.
Ja, man zahlt je nach Berechnungsmodell vielleicht drauf - hat aber den Vorteil jede Menge Schreibkram sich zu ersparen. Man bedenke ja auch, je " kranker " man ist in der PKV umso mehr Schreibkram hat man.
Nachteil PKV kann übrigens auch sein das zwischen Vorzahlung und Rückerstattung natürlich ein gewisses Zeitfenster liegt und so das eigene Girokonto einen gewissen Grundstock aufzeigen sollte.

Überdies hindert mich ja niemand neben der GKV-Leistung beim Arzt/Krankenhaus etc weitere Leistung selber zu bezahlen. Grob gesagt das was man in D unter den IGEL-Leistung versteht ( ohne eine Sinndebatte der IGEL-Leistung nun vom Zaun brechen zu wollen, klar, da ist jede Menge Quatsch ). Alternativ gesagt ein " Upgrade ", sagen wir Einzelzimmer, selber zu bezahlen.

Es mag sich auch anbieten, so in der GKV, private Zusatzversicherungen abzuschliessen. Man nähert sich also dem PKV-Modell von den Vorteilen her wie auch den Nachteilen.

Dies ist eine sehr individuelle Entscheidung sicherlich und daher kaum grundsätzlich zu beantworten.
 
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