Italien vollstreckt Geldbußen in Deutschland

Mick

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Zur Info. Der ein oder andere fährt ja über Italien nach Istrien.

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ADAC: Auch zurückliegende Verkehrsverstöße sind betroffen

In Italien verhängte Geldbußen ab 70 Euro können jetzt auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Bislang war dies nicht möglich, da kein Vollstreckungsabkommen bestand. Zum 27. März 2016 hat der italienische Gesetzgeber dies geändert. Damit ist der EU-Rahmenbeschluss laut ADAC in allen EU-Staaten außer Griechenland umgesetzt.

Aber nicht nur künftige Tempoverstöße sind von der Neuregelung betroffen: Auch lange zurückliegende Geldbußen können vollstreckt werden, da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt.

Für die Zwangsvollstreckung der Bußgelder in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Private italienische oder deutsche Inkassofirmen können Forderungen italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden nicht zwangsweise eintreiben, auch wenn sie dies in der Vergangenheit häufig versucht haben. Private Mautforderungen dagegen können von Inkassofirmen durchgesetzt werden, wenn der Fahrer feststeht.

Wer wegen eines Verkehrsverstoßes angeschrieben wird, bekommt auf die Geldbuße 30 Prozent Rabatt, wenn er innerhalb von fünf Tagen zahlt. Lässt er 60 Tage ohne Zahlung verstreichen, verdoppelt sich das Bußgeld und wird schließlich vollstreckt.
 
N

nihil-est

Guest
Mojen @Mick ,

grundsätzlich hast Du natürlich absolut Recht. Unbenommen.

Zitat: Lässt er 60 Tage ohne Zahlung verstreichen, verdoppelt sich das Bußgeld und wird schließlich vollstreckt.

Endlose Diskussionen ( auch hier im Forum ) gibt es im Detail was %-Nachlässe wie auch %-Beaufschlagung betrifft. Der grundsätzlichen Rechtsverfolgbarkeit im Detail - Halter ungleich Fahrer etc , nicht minder ruhender/fliessender Verkehr - kommt es auch hier tatsächlich auf die exacte Vokabel an.

Das - zum vorgeworfenen Verstoss - Delikt ist diskussionswürdig weil es eben die EU-Trottel vergeigten. Über mehrere Jahre werden wir also abwarten müssen bis es zur Rechtssicherheit kommt im Fall der Fälle.
Leidtragend sind bis dahin eben tausende oder millionen Betroffene. Die zahlen drauf, unberechtigt, oder eben können sich auf Sankt Nimmerlein freuen.

Ich befürchte ( auch ) dies wird nun zum Dauerbrenner als Thema. Mit unterschiedlichen Ansichten.

Gruss


Gerd
 
V

vize2

Guest
Hallo Gerd

Nene, Dauerbrenner wird das hier im Forum sicher keiner, weil:

Wer im Ausland gegen dort geltendes Recht verstösst, soll gefälligst die Verantwortung dafür übernehmen!
Bei Streitfragen ist der Rechtsschutz oder ein Rechtsanwalt auf eigene Kosten gefragt, nicht etwa eine Diskussion hier im Forum!
Inwieweit Rechtsschutzabkommen mit anderen, vorwiegend EU-Ländern getroffen wurden, hat jeder von uns durch sein Wahlverhalten bestimmt, auch und vor allem jenseits aller nationaler Interessen!

Viele Grüsse
Viktor
 
N

nihil-est

Guest
Mojen @vize2 ,

welchem Propheten man auch folgen mag......

..... vor Gericht und auf hoher See..... das Zitat kennst Du.

Egal ob man nun Versicherungsschutz hat - oder eben nicht - noch immer gibt es exact keine Rechtssicherheit was kroatische Parkknöllchen betrifft!!!
Das kannst Du doch nicht gar ausblenden oder sogar gutreden.

Mit auch " Wahlverhalten " hat es eher weniger zu tun - das sind Gesetze aus der letzten/vorletzten Wahlperiode!!!! Oder noch älter, je nach Umsetzung.

Ich persönlich - wie Du - übrigens plädiere dazu tatsächliche Verstösse auch umgehend zu begleichen!!!!

Streng nach Recht&Gesetz sind weder kroatische Parkknöllchen - noch jetzt italienische Verkehrsverstösse, gerne erweitert um britische Knöllchen oder niederländische - tatsächlich zu 100% juristisch geregelt.
Wir haben eine Grauzone. Nicht mehr - nicht weniger.

Thema - Strang - sind zurückliegende Verstösse. Also auch ( nationale ) Verjährungsfristen welche je nach EU-Land unterschiedlich sind.
Daher sehe ich hier durchaus einen Dauerbrenner für ein paar Jahre.


Gruss


Gerd
 
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