Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

Neptun

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Was ist daran so aufwendig?
Der Aufwand ist doch minimal,
pro Jahr reicht eine Klarsichtfolie und fotografiert wird digital, da gibts kein Papier :p
 

SurferHermann

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Servus,

fahre schon über 30 Jahre nach Kroatien zur Urlaubszeit. Eins muß man klarstellen, Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Dinge. Bis jetzt war es doch einfach so, daß die Uhren in Kroatien anders gingen. Die Rechtsorgane wissen immer noch, daß sie alles durchsetzen können. Was würde man gegen eine Parkkralle machen, die ich bereits in Pula gesehen habe. Was ist, wenn man beim Abholen des Kfz die Ausweispapiere aushändigen muß, und bekommt sie solange nicht, bis die Strafe bezahlt ist. Und die Kroaten sind da sehr geduldig...für die Herausgabe der Ausweispapiere. Gericht hin oder her, ein Richter glaubt manchmal zu wissen und handelt entsprechend. Kenne etliche Beispiele. Beispiel meine Tochter am Grenzübertritt: "Ihr beide aussteigen, ihr habt bestimmt Drogen im Auto". Freund und Tochter beide Studenten. Sie wurden in einen Raum an der Grenze geführt und in die "Zange" genommen, mit vielen Androhungen, bis zur sofortigen Haft. Mit viel rhetorischem Aufwand einer Studentin der Wirtschaftspsychologie gelang es meiner Tochter die Grenzer dann doch zu überzeugen. Was wäre wenn.....

Jedenfalls kopiere ich mittlerweile meine Ausweispapiere und lasse selbstverständlich diese am CP. Meine Identität kann festgestellt werden! Und die Kopien dürfen sie behalten. Davon abgesehen sind Ausweispapiere das Eigentum der BRD. Allerdings befindet man sich im Ausland, d. h. wirklich mehrfach unauffällig zu sein. Das deutsche Denken sollte man beim Grenzübertritt zurücklassen.

Gruß

SurferHermann
 
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nihil-est

Guest
Topaktuelle Neuigkeit, externer Link: http://www.n24.de/n24/Nachrichten/A...ich-vor-auslaendischen-tickets-schuetzen.html

Die recht kurze Meldung hat es im Detail in sich. Dazu muss man bitte auf die Vokabeln sehr genau achten!

Zitat: Mittlerweile schicken kroatische Behörden deutsche Anwälte in die Spur, um Parkverstöße einzutreiben
Bisher, Strang....Parkenverstoss veranlasst durch beauftragte Privatfirma

Zitat: Der ADAC rät, gegen solch einen Vollstreckungsbeschluss umgehend Einspruch einzulegen
Bisher, Strang.... rät XY nicht zu zahlen


Leute, hier werden die Karten aktuell neu gemischt.
( Auch wenn ich wie immer Mecker ernte, bitte, auch ich meine es doch nur gut )


Gruss in die Runde
 
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Jackman

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Unter dem Artikel natürlich gleich der erste Kommentar:
"Um Knöllchen zu vermeiden .... fahre man nicht nach Kroatien!"
Wenn ich sowas wieder lese geht mir die Hutschnur hoch!
Ich sage: Das beste Rezept (gilt auch in D und anderswo): Ordnungsgemäß parken, wenn man nicht zu blöd dazu ist.
 
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nihil-est

Guest
Mojen @Jackman ,

Nagel auf den Kopf getroffen würde ich meinen.

Mein letztes Parkknöllchen ist weit über 10 Jahre her, mögen auch unterdessen 15 Jahre sein. Auf jeden Fall zur Zeit der D-Mark.

Parkknöllchen, leider, bekommt sogar der " ehrliche " Automobilist. Ok, zahlt dies sodann auch. Daher hier einmal ein Schwank aus jüngeren Jahren.
Ich musste zum Amt.
Amt öffnet um 07:45 Uhr.
Parken, kostenpflichtig ab 09:00 Uhr
Ich habe damals 3 Groschen, rein präventiv in die Parkuhr gestopft.
3 Groschen, also 30 Pfennige, waren 1,5 Stunden!!!! ( Hört, hört!!!!!!! )

Es kommt also was kommen musste.

Zum Amt wohin ich musste war die Warteschlange ellenlang. Ob wohl das Ordnungsamt, zuständig für die Parkraumüberwachung, im Rahmen der Amtshilfe abkassiert konnte ich nicht ergründen. Meinen Platz in der Warteschlange aber um 10:15 Uhr aufgeben? Nur noch 5 vor mir in der Warteschlange. Roulett. Russisches Roulett um genauer zu sein. Nö, der Platz in der Warteschlange war mir zu kostbar.

Ja, somit war ich um 11:30 Uhr " stolzer " Besitzer eines Knöllchens. Waren damalig auch nur ein paar D-Mark.


Klar können - da haste Recht - Automobilisten tatsächlich auch blöde sein. Es kann aber auch immer noch blöder kommen, selbst für den vorausschauenden Automobilisten. Dies ohne jede Unwissenheit oder auch gar Vorsatz.
Dazu noch schnell einen Satz, Parken in u.a. Frankreich. Da geht/ging es darum ob das PKW-Kennzeichen eine gerade oder ungerade Endnummer hat. Überdies bis um welche Uhrzeit am Folgetag. Ich hatte richtig geparkt, nur war am Folgetag zu spät am PKW. Musste auch zahlen.


Parken ist, leider, nicht immer ganz so einfach.


Gruss
 
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Jackman

Guest
Sehe ich ja ein, daß es manchmal mehr, manchmal weniger kompliziert ist.
In Kroatien finde ich parken relativ einfach. Geld in Parkuhr einwerfen, zurück sein bevor Parkzeit abgelaufen ist. Fertig.
Mit diesem in meinen Augen einfachen Trick ist es mir gelungen, in mittlerweile ca. 10 Kroatien - Aufenthalten
bislang kein Knöllchen zu kassieren.
 
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nihil-est

Guest
Klar, mach ich ja auch nicht anders, letztlich.
Ich zahl für ne Stunde mehr automatisch als eingeplant. Sicherheit geht vor, kommt eh billiger.

Sollte ich übrigens zufällig einen potentiellen Kurzparker sehen - mein Parkticket hat noch 30min Gültigkeit - biete ich diesem kostenlos natürlich auch mein Parkticket an. Hat sich mehrfach bewährt!


Gruss
 

Pinizule

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Ordnungsgemäß parken, wenn man nicht zu blöd dazu ist.....ich war wohl einfach nur zu blöd mich nochmal umzudrehen. Beim Türe zuschlagen ist evtl. das Ticket zwischen Fenster und Plastik verweht od vll auch später verweht worden, wer weiss, denn das Fenster hatte ich der Hitze wegen beidseitig einen Spalt aufgelassen. Mein Ticket hatte noch ½Std. Gültigkeit aber da man nur noch einen Teil davon sah u. nicht die Uhrzeit sollte ich eine deftige Strafe zahlen, weiss echt nicht mehr wieviel es war. Der Parkwächter war da als ich zurückkam, ich zeigte ihm das gültige Ticket aber er bestand auf die Strafzahlung. Das Mädel an der Kasse drückte ein Auge zu u. ich zahlte 'nur' die Hälfte, wahrscheinl. kannte sie die Methoden ihres Kollegen. Ach ja u. er sagte zu ihr 'das ist eine Deutsche die kann das zahlen'. Ich hatte an diesem Tag Pech, vergleiche diesen Menschen aber nicht mit der Gesamtheit der Kroaten, weil ich einfach zuviele nette Kroaten kennenlernen durfte.
Übrigens, ich gebe meine noch gültigen Tickets auch immer weiter, hier und dort.
 
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Mick

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Überteuerte Forderungen aus Kroatien

Unsere Clubjuristen berichten derzeit von Tausenden Mitgliedern, die wegen Parkverstößen in Kroatien mit saftigen Forderungseintreibungen konfrontiert werden.


Hauptakteur der Forderungseintreibungen ist eine deutsche Kanzlei aus Berlin, die im Auftrag der Handelsgesellschaft "Pula Parking" handelt, deren Sitz im kroatischen Ferienort Pula ist. Grund sind Parkverstöße von deutschen Kroatien-Urlaubern, die entweder ihr Parkticket nicht bezahlt oder die zulässige Parkdauer überschritten haben.

Im Regelfall wird bereits in Kroatien eine Zahlungsaufforderung an die Scheibenwischer geheftet. Wird die Sanktion nicht bezahlt, erfolgt seitens der kroatischen Betreibergesellschaft die Beauftragung einer deutschen Anwaltskanzlei, zum Beispiel in Berlin oder Gelsenkirchen.

Der deutsche Anwalt ermittelt die Fahrzeughalter und fordert sie zur Zahlung auf. In manchen Fällen scheint es allerdings auch zu einer sofortigen Einschaltung der deutschen Anwälte zu kommen, ohne dass der Fahrer vor Ort einen Strafzettel bekommt.

Notarieller Vollstreckungsbescheid

Dass die Rechnungen nach kroatischem Recht ausgestellt und nach Deutschland an die betroffenen Halter geschickt werden, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Doch die Höhe der Rechnung ist nach Ansicht der Clubjuristen unangemessen: Neben den ausstehenden Parkgebühren in Höhe von 10 bis 40 Euro verlangt der Anwalt Rechtsverfolgungskosten von bis zu 150 Euro.

Wenn die Fahrzeughalter nicht zahlen, werden die Forderungen wieder an die Handelsgesellschaft "Pula Parking" zurückgegeben. Dann meldet sich ein kroatischer Notar aus Pula mit einem notariellen Vollstreckungsbeschluss und der Forderung, die offenen Beträge zu begleichen.

Die Höhe der Forderung ist dann inzwischen bis auf 285 Euro angewachsen. Bei Nichtbezahlung wird mit der Vollstreckung des angeblich geschuldeten Betrages in Höhe von 350 Euro gedroht.

Einspruch einlegen

Selbst in Fällen, in denen die Betroffenen die anfängliche Forderung an den Anwalt zahlten, wurde das Verfahren an den Notar in Kroatien zurückgegeben. Wir empfehlen, gegen den notariellen Vollstreckungsbeschluss unbedingt innerhalb von acht Tagen Einspruch einzulegen. Sollten Sie auf den Beschluss nicht reagieren, kann unter Umständen die Vollstreckung in die Wege geleitet werden.

Bislang gibt es zu dieser Problematik keine bekannten Entscheidungen deutscher Gerichte, die als Präzedenzfall bezüglich der Zulässigkeit der Vollstreckung hierzulande dienen könnten. Entscheidungen kroatischer Gerichte über Einsprüche gegen solche Vollstreckungsbeschlüsse stehen ebenfalls aus.

Die Clubjuristen helfen

Unser Angebot an betroffene Mitglieder: Schicken Sie Ihren Bescheid an die Clubjuristen und Sie erhalten umfassende Informationen und einen Mustereinspruch auf Kroatisch.

• per Mail an recht@adac.de

• per Fax an 089/76 76 25 99

• per Post an:

ADAC e.v., Juristische Zentrale, Hansastraße 19, 80686 München

https://www.adac.de/infotestrat/ada...sse.aspx?ComponentId=242254&SourcePageId=6729
 
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nihil-est

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Nun, liebe Mitforisten, ich komme kaum umher einmal der internationalen Parkabzocke ein Beispiel aus D anzufügen als Vergleich.
Es geht ( auch ) um vermeindliche " Discounterparkplätze ", nicht minder " DB/Bahnhofparkplätze ".

Externer Link: http://www.rp-online.de/leben/auto/...-fuer-falsches-parken-berechnen-aid-1.5307233

Neuhochdeutsch hat man die Vokabel " Parkraumbewirtschaftung " erschaffen. Diese depperte Vokabel auch gleich mit Regulatorien versehen. Viele verdienen sich ne goldene Nase dran......und die ( unabhängige ) Gerichtsbarkeit schafft Rechtssicherheit bzw Rechtsunsicherheit.

So geht halt das Spiel. National/International.

Ein Knöllchen aus Kroatien ( hier Thema ) ist doch zum Schnäppchenpreis abgeltbar, vordergründig gesehen. In D verdoppelt man ganz einfach den Zahlbetrag, aus aktueller Sicht, ist ja sowas von unstrittig ( Autsch )

Wie auch immer man persönlich zu Knöllchen aller Art auch stehen mag - ich halte es da noch immer ganz einfach. Lieber zusätzliche 10 Minuten Fussweg als auch nur ein Knöllchen riskieren.


Gruss in die Runde
 
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fred7

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Ergänzung zum obigen Beitrag von Mick (110):

Wer noch über Beweise rechtmäßigen Verhaltens verfügt, muss unbedingt nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids einen kroatischen Anwalt konsultieren, der innerhalb von acht Tagen den Einspruch einlegt. Die kroatischen Vertrauensanwälte des ADAC sind mit diesen Verfahren seit Monaten ganztätgig beschäftigt. Die Anwälte werden natürlich auch für ADAC-Nichtmitglieder aktiv. Einfach per email kontaktieren (z.B. Anic in Zagreb); die rufen dann per flatrate zurück.

Die Anwälte des ADAC halten die Vollstreckungsbeschlüsse des kroatischen Notars bereits für formell rechtswidrig, da sie nur ergehen dürfen, wenn der Schuldner vollstreckbares Vermögen in Kroatien hat.

Zu beachten ist aber unbedingt: Der "Vollstreckungsbeschluss" - sobald rechtskräftig aufgrund fehlenden Widerspruchs - muss von den Kroaten nach Art. 20 II EuVTVO (= VO 805/2004) der deutschen zuständigen Vollstreckungsbehörde zugeleitet werden. Ob dort dann geprüft wird, ob in Kroatien alles "mit rechten Dingen" zugegangen ist, ist höchst fraglich. Neues Recht - noch keine Erfahrungswerte! Nach Art. 45 EuGVVO ( = VO 1215/12 = alte VO 44/2001) kann die deutsche Vollstreckungsbehörde die Anerkennung als Vollstreckungstitel nur verweigern, wenn ein Verstoß gegen deutsches ordre public vorliegt. Die ADAC-Juristen halten dies für möglich.

Jedenfalls ist es tendenziell möglich, dass ohne rechtliche Prüfung in Deutschland der Gerichtsvollzieher in Aktion tritt. Rechtsbehelfe gegen diese Vollstreckung richten sich gem. Art. 20 I EuVTVO (glücklicherweise) nach deutschem Recht, so dass ein deutsches Gericht zuständig ist.

Nur: Nach § 1086 ZPO (ganz neu) gilt in diesem Fall auch für öffentliche Urkunden vom Notar der § 676 II ZPO (Vollstreckungsabwehrklage), d.h. Einwendungen (= Parkschein, falscher Schuldner, schon bezahlt) sind präkludiert (d.h. können nicht mehr vorgebracht werden), da man sie im Ausgangsverfahren (Einspruch gegen Vollstreckungsbeschluss in Kroatien) hätte gelten machen können.

Die Kroaten nutzen hier schamlos über ihre EU-Mitgliedschaft das europäische Recht aus: Mit der fünfjährigen Verjährungsfrist im Rücken warten sie ein paar Jahre ab, behaupten eine Forderung, ein Notar stellt einen Vollstreckungsbeschluss aus und wer keine Beweise mehr hat oder die Einspruchsfrist versäumt, muss viele hundert Euronen zahlen. Weiter: Um vor einem kroatischen Gericht überhaupt klagen zu dürfen, muss man sich ein kroatische Steuernummer ausstellen lassen! Wer weiss, welche Ansprüche die daraus später noch ableiten?

Insofern - Kroatien? - Nie Wieder!!!!

Wer hat schon Lust im Urlaub für jedes gezogene Parkticket einen Beweisclip darüber zu drehen, dass man ordnungsgemäß ein Ticket gezogen hat, es sichtbar befestigt hat, um dann Clip und Ticket fünf Jahre aufzubewahren?? - Und in einen Prozess wird man trotzdem hineingezogen.

Wir haben nach dem Urlaub das Knöllchen und das Parkticket an die Kroaten geschickt und nie etwas von ihnen gehört. Zwei Jahre später gab es Post aus Berlin. Dem Anwalt wurde der Sachverhalt wieder dokumentiert. Ein Jahr später kam der Vollstreckungsbescheid aus Kroatien. Auch wer den Berliner Anwalt bezahlt hat, ist wieder dran (wie Mick oben zutreffend schildert) und zwar mit der gesamten Forderung, d.h. die angefallen Gebühren und Honorare sollen doppelt bezahlt werden. Wer so etwas gut findet, soll Urlaub in Kroatien machen!

(PS: Trotz Warnungen haben Bekannte für dieses Jahr in Kroatien eine Ferienwohnung gebucht. Vereinbarungsgemäß wurde eine Vorauszahlung getätigt. Dann kam die Bitte, doch den gesamten Betrag vorher zu entrichten, weil man bei der Wohnungsübergabe nicht anwesend sein könne; es wurde sogar ein Rabatt gewährt. Auf Nachfragen hiess es, alles ein Irrtum der betreffende Email-Account sei gehackt worden. Kann sein, kann auch nicht sein, d.h. wieder ein Fall von Doppelabzocke.)

Fazit: Kroatien ist etwas für Masochisten! - Jahrelange Qual!!!
 
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nihil-est

Guest
Ooooch nööööööö,

Zitat:
Insofern - Kroatien? - Nie Wieder!!!!
Fazit: Kroatien ist etwas für Masochisten! - Jahrelange Qual!!!

-

Sowas an Knöllchen fest zu machen ist schon een bisserl arg. Seit eh machen das die Holländer ( Niederlande ) beispielsweise noch ne Nummer härter.
Ebenfalls, Abzocke mit FeWo usw, das gibt es überall. Selbst hier in D. hat also m.E. nix mit Kroatien im Detail zu tun.

Ich versteh schon das man sauer sein kann - wer ist es nicht? - aber die beeden Zeilen sind doch een bisserl ne Überreaktion, oder?


Gruss
 
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stoitschkov

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Also meiner Meinung nach kann man den Thread abschließen.
Keiner zahlt gerne Strafzettel.
Man fühlt sich vom ersten Moment an übervorteilt.
In Deutschland und vor allem im Ausland, wo man die Sprache und die Straßenverkehrsordnung, bzw. lokale Verordnungen nicht beherrscht.
Wer gerne in in Kroatien Urlaub macht, zahlt seinen Verstoß und darf wiederkommen.
Fertig!
 
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claus-juergen

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Also meiner Meinung nach kann man den Thread abschließen....

hallo stoitschkov,

der Meinung bin ich nicht, weil sich Sachverhalte in dieser causa ja ständig ändern.

Im übrigen möchte ich erneut darauf hinweisen, daß es in Deutschland keine Halterhaftung gibt. Selbst wenn der örtliche Gerichtsvollzieher oder, was wahrscheinlicher ist, die Vollstreckungsstelle des örtlich zuständigen Finanzamtes auf einen zukommt und die geforderte Summe für den ausländischen "Gläubiger" einzutreiben, kann bei Parkverstößen immer noch darauf verwiesen werden, daß die ausländische Stelle den Fahrer nicht festgestellt hat.

Vor Jahren ist es mir mit Austria so ergangen. Erst ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter der Finanzamtes ergab, daß er gelegentlich solche Vollstreckungsersuchen vorliegen habe und den Sachverhalt eh nie durchlese. Nachdem der gute Mann auf meine Aufforderung sich doch mit dem Sachverhalt befasst hat und meiner Meinung war, daß eben der Fahrer nicht festgestellt wurde und die Austronauten entsprechend ihren Vorschriften einfach auf den Halter zurückgreifen wollten, erklärte der Beamte eindeutig: nicht zahlen! Damit war der Fall bis zum heutigen Tage erledigt.

Natürlich kann man hier keine direkte Analogie zu den Forderungen aus Kroatien herstellen, weil im Austria-Fall eine staatliche Stelle die Forderung geltend gemacht hat wohingegen in Kroatien eine private Firma, z. B. Pula Parking d.o.o. (das entspricht einer deutschen GmgH) Forderungen geltend macht.

grüsse

Jürgen

PS: Wo sind denn eigentlich unsere Google Street View Fachleute? Schaut euch doch mal das Anwesen Berlin, Kurfürstendamm 103/104 an. Da hat der "Winkeladvokat" Patrick Kraft seine Kanzlei oder besser gesagt seinen Briefkasten.
 
S

stoitschkov

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Zu juristischen Spitzfindigkeiten kann ich nichts sagen - ich kenne aber genügend Leute die wegen jedem Dreck "Herumrechten" auf Teufel komm raus...
Ich bin bin der Meinung: Wenn ich was verbockt habe, dann muss ich dazu stehen und wenn es auch ein paar Euro kostet.
 

claus-juergen

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Zu juristischen Spitzfindigkeiten kann ich nichts sagen - ich kenne aber genügend Leute die wegen jedem Dreck "Herumrechten" auf Teufel komm raus...
Ich bin bin der Meinung: Wenn ich was verbockt habe, dann muss ich dazu stehen und wenn es auch ein paar Euro kostet.

hallo stoitschkov,

ich glaube du bist dir über den Sachverhalt nicht klar.

In Pula hängt beispielsweise so ein Zettel an deinem Pkw, weil du die Parkuhr nicht gefüttert hast. Nun willst du als ordentlicher Bürger diesen Strafzettel bezahlen. Die Polizei schickt dich weg, weil sie damit nichts zu tun hat. Das nächste Postamt oder die Bank ums Eck will dein Geld nicht, weil du kein Konto dort führst. Nun kommt nach ein paar Jahren eine Forderung aus Kroatien über mehrere hundert Euro. Genau solche Fälle kenne ich in diesem Zusammenhang!

"Die Höhe der Forderung ist dann inzwischen bis auf 285 Euro angewachsen. Bei Nichtbezahlung wird mit der Vollstreckung des angeblich geschuldeten Betrages in Höhe von 350 Euro gedroht."

Klar kannst du sagen "ein paar Euro". Ich finde das ganze Prozedere einfach unfair. Für mich wären das im übrigen nicht ein nur ein paar Euro.

grüsse

jürgen
 
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stoitschkov

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Danke für die Belehrung, Claus-Jürgen! Ähnliche Fälle aus der Schweiz sind mir auch bekannt, bzw. habe selbst schon gezahlt:mad:

Du hast aber auch nicht verstanden, was ich sagen wollte: Dein persönlicher Fall mag dich und mich und andere betroffen machen, aber kann das Forum hier wirklich besser weiterhelfen als dein Anwalt?
Nun kommt nach ein paar Jahren eine Forderung aus Kroatien über mehrere hundert Euro.

Und willst du den Fall hier im Forum auch noch ein paar Jahre durchziehen?

"Die Höhe der Forderung ist dann inzwischen bis auf 285 Euro angewachsen. Bei Nichtbezahlung wird mit der Vollstreckung des angeblich geschuldeten Betrages in Höhe von 350 Euro gedroht."

Für mich ist das kein Kleingeld, aber die Überschrift des Threads heißt:
Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?
Und ich bin weiterhin der Meinung: Zahlen, außer ich habe den festen Vorsatz, das Land zukünftig konsequent auf meine Ignor-Liste zu stellen.
Aber das muss doch jeder für sich selbst ausmachen.
Oder starten wir hier jetzt eine Umfrage: "Kroatien - ja oder nein, bei diesen Abzockmethoden!??"
 

fred7

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Einige Foristen scheinen die Problematik nicht verstehen zu wollen.
Es geht hier um Fälle, in denen ordnungsgemäß ein Parkticket gezogen wurde und dies der kroatischen Seite gegenüber auch nachgewisen wurde. Es geht um Fälle, in denen Leute die von RA Kraft geforderte Zahlung geleistet haben. Gleichwohl haben diese Personen einen Vollstreckungsbescheid erhalten, der sie nun zwingt in Kroatien vor Gericht zu ziehen. Dort stehen tausende solcher Verfahren an.

Es ist unverständlich wie der Forist stoitschkov von diesen Leuten einfach fordert, so mir nichts dir nichts hunderte Euros zu zahlen. Ca. 300,- € an Kraft und nochmal ca. 500,- € für den Vollstreckunfsbescheid. Was denken sich solche Foristen eigentlich?

Hier geht es einfach darum darzustellen, wie man sich im Falle eines Vollstreckungsbescheids zu verhalten hat. Kontaktiert man die Kanzlei Kraft, so erhält man die fernmündliche Auskunft, die Kanzlei habe das Mandat niedergelegt und man brauche nichts zu unternehmen, da der Vollstreckungsbescheid rechtswidrig sei. Diese Auskunft ist falsch. Die juristische Zentrale des ADAC hat für seine Vertragsanwälte eine achtseitige pdf erstellt mit dem Titel: Kroatien: Gelendmachung von Forderungen aus Parkverstößen -Aktuelle Entwicklungen und die wichtigsten Fragen. So etwas machen die nicht zum Spaß!

Es geht hier darum Kroatienbesuchern ins Bewusstsein zu rufen, dass sie ihre Parktickets mindestens 5 Jahre aufbewahren müssen, dasss sie bildlich dokumentieren, dass sich der Parkschein auch im Auto befunden hat.

Wenn hier so etwas nicht diskutiert werden darf, entsprechende Hinweise als querulantisch abgetan werden, wirft dies ein bezeichnendes Licht auf das Forum.

Im Übrigen sind die Verweise auf andere Länder, insbesondere die Schweiz unzutreffend. Man möge dokumentieren, dass man in der Schweiz trotz gültigem Ticket bzw. bezahltem Bußgeld vor Gericht gezogen wird.

Aber hier geht es wohl darum, einen Deckmantel des Schweigens über Abzockermethoden zu verhängen.
 
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