Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

WIG1

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in der südlichsten Stadt Deutschalnds / Allgäu / B
Hallo Ihr;
selbst rate ich Euch die Auslandsknöllchen zu zahlen wenn Ihr wieder mit dem
identischem Kennzeichen danach nochmals dort hin fahren wollt.
Und nehmt die Überweisungsquittung immer im Fahrzeug mit.
Warum?
Die Polizei bzw. deren auch privaten Firmenhelfer machen oft Stichproben bei deren Rundgängen
in der jeweiligen Stadt und haben elektronische Listen mit Kennzeichen der säumigen Zahler -
fein säuberlich nach Nationalität u. deren Region unterteilt sowie Zeitraum der damaligen
Knöllchenerstellung. Wenn dann mal Euer Kennzeichen eingegeben wird und es wird festge-
stellt dass Ihr säumige Zahler seid......ja dann wird es richtig teuer und die Wegfahrkralle wird
oftmals angewendet (in Italien u. Slowenien schon jetzt umgesetzt - vielleicht auch in Kroatien wenn
nicht jetzt dann gewiss später).
Selbst habe ich dies mir schon ansehen können und nicht nur eine mir bekannte große Rechtsanwaltskanzlei
in BW kann gut davon leben.
Also lieber zahlen und man hat seine Ruhe.
 
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Marius

Guest
Meine Empfehlung lautet:
Nicht zahlen, und in der betreffenden Stadt einfach nicht mehr falsch parken, that's it.

So, da hat man jetzt auch wieder die Qual der Wahl, bei der Entscheidung, was zu tun ist. :)

Ich moechte hinzu fuegen, dass ich staendig in bis zu 4 Laendern wohne, und ich Autos mit D, A und CRO Kennzeichen fahre, man kann also davon ausgehen, dass mir dir Problematik nur zu gut bekannt ist, in allen moeglichen Varianten, und dass ich keine Hoeren-Sagen-Geschichten erzaehle.

Einfach machen, was ich sage und gut is.
 
M

Marius

Guest
CH, aber diesen Wagen faehrt mein Cousin, der sich uebrigens brav an meine Anweisung haelt, keine Schreiben aus Oesterreich entgegen zu nehmen. Alles kein Problem, obwohl Zustellungsversuche statt gefunden haben.
Dazu gaebe es noch eine Anekdote mit Schwyzer-Polizisten, die eine Strafe aus Oesterreich ueberbringen wollten, aber das erzaehle ich ein anderes Mal. :)
 

claus-juergen

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Marius

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Ich lebe diese europaeische Idee, sonst nix. :)
Fuer Liechtenstein bin ich zu arm, bin ja kein Großkapitalist wie du.
 

claus-juergen

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Ich lebe diese europaeische Idee, sonst nix. :)
Fuer Liechtenstein bin ich zu arm, bin ja kein Großkapitalist wie du.

hallo Marius,

in einem anderen dir glaublich bekannten Reiseforum habe ich vor nicht allzu langer Zeit einen Bericht über unseren Ausflug nach Liechtenstein geschrieben. Näheres per PN. Als ich zuletzt dort war, hat mich der Grenzer (vor drei Jahren gabs das noch bei der Einreise aus Austria) gefragt, wieviele Millionen ich dabei habe. Auf meine Antwort, nur eine, antwortete dieser "Für Kleingeld ist die Schweiz oder Jungholz zuständig". :( 'Da mußte ich mein lang gehortetes Schwarzgeld wieder mitnehmen. Seitdem verprasse ich es in Istrien oder zähle es an so einem regnerischen Sonntag wie heute. :)

grüsse

jürgen
 
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kanicale

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Hallo an ALLE,
da es sich hier nicht um Bußgeld-Ignoranten und Schwarz-Parker handelt, sondern es tatsächlich um Betrug handelt, möchte ich alle warnen, die auf diese Rechnung eingehen. Schaut mal unter "gutefrage .net". Dort werdet Ihr
viele Infos zum Thema "Kanzlei Kraft" bekommen. Folgendes habe ich unter anderem dort gefunden:
Hallo nochmal, ich habe die ADAC Rechtsberatung konsultiert. Aufgrund der dortigen Empfehlungen habe ich folgendes Anschreiben formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren, zurück aus dem Osterurlaub habe ich erneut ein Schreiben aus ihrer Kanzlei bezüglich einer angeblichen Ordnungswidrigkeit in Pula (Kroatien) aus 2010 vorgefunden. Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt bitte ich sie eindringlich von weiterer Belästi-gung Abstand zu nehmen, da sie als Inkassobüro keinerlei Legitimation für solcherlei Maß-namen haben. In Deutschland ist hierfür, wie sie sicherlich wissen, ausschließlich das Bundesamt für Justiz im Rahmen eines offiziellen Amtshilfeersuchen zuständig und bevollmächtigt. Weiters darf ich sie darüber informieren, dass von 28 EU Staaten zwar tatsächlich die größte Anzahl die RBGeld umgesetzt hat, Kroatien sowie Irland, Italien und Griechenland zählen aber nicht dazu! Dennoch möchte ich trotzdem um die obligatorische (und bislang nicht erfolgte) Überlassung der Vollstreckungsunterlagen gemäß § 87a IRG bitten. Dies sollte auch in ihrem eigenen Interesse sein, da ich mir selbst rechtliche Schritte gegen ihre Kanzlei in dieser Sache vorbehalte.
Wäre schön wenn dieser Post aktiv bliebe und wir uns so gegenseitig gegen diesen Abzocker unterstützen könnten. Beste Grüße
 

Robert112

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Hallo,
ich bin neu hier. mein Grund ist folgender,
ich bin selbst betroffen und habe von der Kanzlei in Berlin eine Zahlungsaufforderung von 155,58 € bekommen.
Das ganze war 2011 in Zadar. Hatten das Geld nicht passend sind zur Parkdame hin und fragte ob wir bei Ihr einen Parkschein
bekommen können, worauf sie uns sagte Sonntags nix Gebühr.
Jetzt bekomme ich im August 2014 die Aufforderung zu Zahlen.
Habe viel gelesen und mit Anwälten telefoniert. Mit dem Ergebnis dass die Anwälte sagen nicht ZAHLEN.
Habe einen Bericht gelesen von der Freyunger Polizei die warnt von Betrügereien der Kanzlei, auch die Staatsanwaltschaft München II ermittelt seit her.
Die Freyunger Polizei warnt die Bürger vor falschen Mahnschreiben: Wie sie in einer Mitteilung erklärt, wurde bereits im Sommer 2013 von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei bundesweit eine große Anzahl von Schreiben mit Zahlungsaufforderungen verschickt. Die Aufmachung der Schreiben ist so gestaltet, dass bei den Adressaten der Eindruck entsteht, es handle sich um die offizielle amtliche Verfolgung von in Kroatien begangenen Parkverstößen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um privatrechtliche Forderungen für Parkgebühren in Kroatien, welche von dem Rechtsanwalt angeblich für Privatfirmen erhoben werden sollen. Außerdem wird in dem Schreiben mit Gerichtsverfahren und empfindlichen Mehrkosten gedroht, um so die Adressaten zum Bezahlen zu bewegen. Diese Vorgehensweise findet bundesweit inzwischen bei verschiedenen Kanzleien als leichte Einnahmequelle zunehmenden Anklang. Aufgrund der möglichen Täuschung im Rechtsverkehr wurde dieser Rechtsanwalt nun in mehreren Fällen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, wie die Polizeiinspektion Freyung mitteilt
War heute bei meiner örtlichen Polizei, die schaute im PC nach den Sachverhalt, mit Erfolg es sind schon mehrere Anzeigen bei der Polizei eingegangen.
Für eine Sammelklage müssten es aber mehr werden.

Bitte meldet EUCH bei eurer Polizei und bezahlt den Betrag nicht und Erstattet Anzeige gegen die Kanzlei.

Wir müssen uns wehren gegen die Abzocke
 

wlanrouter

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Also, bei mir ist die Frist 20 Tage her. Ich habe weder angerufen, noch geschrieben, noch überwiesen. Nichts mehr vom Anwalt gehört.
 
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Marius

Guest
Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich glaube mal gelesen zu haben, dass es - anders als in Amerika - bei uns nicht so einfach ist mit Sammelklagen, vor allem mueessten da viel mehr Geschaedigte vorhanden sein, damit man Schadenersatz fordern kann, und ein Geschaedigter ist man mit dem Erhalt eines Schreibens ja noch nicht.

Bei einem breit angelegten Betrugsverdacht muss die Staatsanwaltschaft eh von sich aus taetig werden, aber da waere Sammelklage auf jeden Fall der falsche Terminus. Vielleicht kann ja jemand juristisch besser als ich Beschlagener etwas dazu sagen, das ist jetzt nur meine Laienmeinung.
 

lagerschaedling

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Nachdem ein halbes Jahr Ruhe war, hier einmal Neuigkeiten zum Thema:
Wir haben im September 2010 in Pula ein Parkticket gelöst, die Zeit überschritten und ein "Knöllchen" von der privaten Betreiberfirma erhalten.
Da es nach 20 Uhr war, konnten wir die Angelegenheit vor Ort nicht klären und sind zurück nach Rovinj gefahren.
Eine spätere Zahlung aufgrund der Angaben auf dem Ticket war für mich nicht möglich.
Da es sich für meine Begriffe um einen kleinen Verstoß handelte, habe ich gehofft, dass die ganze Sache nicht bis nach Deutschland verfolgt wird.
Zwischen Oktober 2013 und Oktber 2014 habe ich insgesamt 4 Schreiben der Kanzlei Kraft mit Aufforderung zur Zahlung von 102,50 Euro erhalten, wobei das 2. Schreiben über 169,70 Euro lautete und mit dem 3. Schreiben wieder auf 102,50 Euro herabgesetzt wurde.
Allein wegen dieses Vorgangs kam mir alles sehr unseriös vor.
Außerdem habe ich einer Rechtsberatung des ADAC vertraut, wonach es hieß, dass derartigen Forderungen mit deutschem Recht wahrscheinlich nicht vereinbar sein dürften.
Falls wider Erwarten das Mahnverfahren eingeleitet würde, solle ich mir einen Anwalt nehmen.

Ich habe deshalb (und auch wegen dieses threads hier im Forum) bislang auf den Vorgang gar nicht reagiert.

Letzten Mittwoch bekam ich jedoch ein Einschreiben mit Rückschein von einem RA Vinkovic aus Pula, der mir (mit deutscher Übersetzung) einen "Antrag auf Vollstreckung auf Grundlage der beglaubigten Urkunde" zugesandt hat. Gesamtkosten bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen 284,99 Euro, bei weiterem Verfahrensgang 350,91 Euro. Hinzu kämen dann wahrscheinlich noch Vollziehungsgebühren auf deutscher Seite.
Inhaltlich kann ich nur durch Widerspruch in Kroatien dagegen vorgehen.
Falls die Sache in Deutschland vollstreckt wird, geht es meines Wissens nach nur um formelle und grundsätzliche Dinge.

Der ADAC meint bei neuerlicher Anfrage, es lägen noch keine Erfahrungen zu diesem Sachverhalt vor. Es wird ein Einspruch in Kroatien empfohlen, soweit man sachliche Argumente hat. Das heißt, man war evtl. gar nicht dort oder Ähnliches.
Dies werde ich nicht machen, da es ja nicht zutrifft.
Abschließend folgt dann noch der Hinweis:
"In wieweit eine rechtskräftige Entscheidung (z.B. nach nicht abgeholfenem Einspruch) auch in Deutschland vollstreckbar sein könnte, ist derzeit nicht abschließend zu beurteilen. Hier liegen aus der Vergangenheit noch keine Verfahren vor.
Es ist aber zu erwarten, dass die Vollstreckung in Deutschland u.a. wegen Verstoßes gegen die ordre public Klausel des Art. 6 EGBGB gehindert wird.
"

Die Klausel habe ich mir zu Gemüte geführt, die überzeugt mich aber nicht wirklich. Die Grundfesten des deutschen Zivilrechts werden durch diese Sache meiner Meinung nach noch nicht erschüttert.

Ich werde deshalb wohl zähneknirschend bezahlen.

P. S.: Ich habe keine eigene Rechtsschutz-Versicherung, aber lt. telefonischer Auskunft gehört, dass sie - falls ich mitversichert wäre - sowieso nicht einspringen würde.
 
V

vize2

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Hallo

Das Eintreibungsverfahren müsste ja immerhin von einem deutschen Gericht betrieben werden, hier ist ein Einspruch deinerseits immer noch möglich.
Ich würde auch mal die vorgesehene "Legalisation" dieser ominösen Urkunde hinterfragen, da sind ziemlich enge Grenzen gesetzt, sie müsste durch ein deutsches Konsulat in HR erfolgt sein.

http://www.bnotk.de/Notar/Urkunde/Verwendung.php

Viele Grüsse
Viktor
 

Sommer_Sun

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Warum bezahlen? Ich würde Einspruch einlegen. Wie wahrscheinlich ist es, dass die hier klagen und gewinnen...
 
M

Michael

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Hallo,
aus meiner Sicht sollte geprüft werden, ob diese Angelegenheit nicht schon längst verjährt und damit nicht mehr exekutierbar ist.
Liebe Grüße
Michael
 

SirFalkland

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Hallo!

Inzwischen wurde mir auch eine solche ominöse Notarurkunde via Einschreiben zugestellt. Ich für mich warte jetzt weiterhin ab. Vollstrecken kann letztendlich ja nur ein deutsches Gericht.

Bei wem ist denn ein deutsches Gericht diesbezüglich tätig geworden.

Grüße

Gert
 
M

Marius

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Meine Schwester hat die 135 Euro jetzt auf 80 runter gehandelt und bezahlt.
Ich hätte einfach überhaupt nichts gemacht, aber gut.
 
N

nihil-est

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Mühseelige Diskussion.

Ich hab sicherlich weit mehr als 1 Millionen Kilometer unterdessen runtergerasselt mit dem PKW über all die Jahre. Null Punkte in Flensburg. Ich glaub 2 oder 3 Knöllchen subtotal in all den Jahren, keine 50DM zusammen, war alles Falschparken. Naja, einmal mit 59 geblitzt weil ich irrtümlich dachte es gilt noch immer Tempo 60. Kann passieren.

Überall, auch im " Ausland " , stellt man Schildlein auf. Die sollte man kennen. Wie auch hiesige - nicht minder dortige - Verkehrsregeln. Hält man sich dran ist doch eh alles OK.

Ein Knöllchen ist kein Beinbruch. Herjeh, hätte schlimmer kommen können. Daher: Lieber zahlen und schweigen....als gutes Geld unsinniger Weise obendrauf zu verbrennen. Bestenfalls ( die geringste Anzahl ) gewinnt man......aber rouiniert sich sich für " Peanuts " die eigenen Nerven, nebst die Nerven der ganzen Familie. Das ist es schlichtweg nicht wert.

Nur so am Rande, nebenbei
 
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