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  #11 (permalink)  
Alt 11.10.06, 15:22
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Zur Bootsanmeldung mit Binnenschein:

Ein Bekannter hatte das Boot ebenfalls mit dem Binnenschein in Pula beim LK angemeldet ( Peter war dabei ). Die blonde Sekretärin, die sehr gut deutsch spricht, hatte es schon bemerkt, das es ein Binnenschein ist und auch danach gefragt und hat dann nach Rückfrage beim LK, trotzdem das Permit ausgestellt.

Eine Woche später ist unser Bekannter in der Bucht von Medulin bei der kleinen Insel vor Pomer auf ein nicht sichtbares Teil der früheren Muschelzucht aufgefahren.
Da zufällig die Wasserpolizei mit dem großen Boot in der Marina war und das ganze offensichtlich beobachteten, kamen sie dazu und kontrollierten auch die Papiere, aber sie haben nichts beanstandet.

Glück, Zufall???

gruß Christl
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Alt 11.10.06, 15:32
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Zitat:
Zitat von Christl
Glück, Zufall???l
Wahrscheinlich beides ....

Wobei garnicht sicher ist, daß die WAPO den FS kontrolliert hat.

Bei meiner bisher einzigen Kontrolle während 18 Jahren Bootfahren in Kroatien (!!) wollten die Beamten in Tisno lediglich das (damalige) Permit sehen.
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  #13 (permalink)  
Alt 11.10.06, 19:41
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Hallo Fred,
Die ADAC Wassersportversicherung ( Weingärtner und ??? oder so ähnlich) hat mir damals auch telefonich Versicherungsschutz zugesagt, hat aber nach der schriftlichen Anfrage einen Rückzieher gemacht. Ich möchte hier auch nicht die Führerscheindiskussion neu entfachen, aber in den Versicherungsbedingungen steht nur drin; Sollte eine behördliche Genehmigung erforderlich sein, besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese Vorliegt. Auf Nachfrage, wobei ich der Versicherung angegeben habe, das ich das Permit mit dem Binnenschein ausgestellt bekomme, habe ich schriftlich für diesen Fall Versicherungsschutz bekommen, weil das Permit die behördliche Genehmigung ist. Eine Behörde, die in den Sommermonaten fast nichts anderes macht wie Fahrtgenehmigungen auszustellen, sollte sich nicht damit rausreden den Führerschein nicht zu erkennen. Es gibt auch Länder, dort ist kein Führerschein erforderlich, einige Versicherungen geben dort Versicherungsschutz, andere berufen sich auf die deutschen Vorschriften und verlangen den Schein. Die Problematik ist mir schon klar, zumal mir die Führerscheinbedingung bekannt ist. Ich finde aber, wenn das kroatische Hafenamt eine Bescheinigung ausstellt, das alle Voraussetzungen, mit mir als Bootsführer erfüllt sind, sollte auch alles seine Richtigkeit haben. Den Seeschein werde ich aber auch mal machen, ich will ja auch mal in anderen Ländern fahren.
mfg Klaus
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  #14 (permalink)  
Alt 11.10.06, 20:24
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Hallo Fred,

ich möchte Dir einmal Danke sagen für Deine schnellen und korrekten Antworten - es ist für Dich auch bestimmt nicht immer leicht !!!

Wir waren im Juni drei Wochen auf dem Lanterna-Camp (...so ungefähr das 10. mal) und habe mein Boot in Porec angemeldet. Um es zu vereinfachen habe ich ein Foto vom Boot mit genommen;
SBF-See; IBS; Haftpflicht. Nur die Personenliste mußte ich neu schreiben, da man ein etwas anderes Formular benutzte.
1. ICH / 2. meine Frau / 3.-5. Frei für andere Personen.
Das hat keine 20 min. gedauert. Aber davor und darin Diskussionen OHNE ENDE und jeder wußte es besser. Ich bin eilig zurück und auf See.
Ich hatte Glück das es arbeitsmäßig so gepasst hat und war im September noch einmal für ca. drei Wochen in Lanterna.
Mir ist da auf See mehrfach aufgefallen, die Polizei war ständig unterwegs !!! Erst ein sehr schnelles Polizei-Schlauchboot und dann ein nicht langsameres Polizei-Boot. Novigrad nach Cevar Porat und weiter Richtung Porec und...
Ich wurde nicht kontrolliert, aber man schaute bei der Vorbeifahrt auf das Boots-Kennzeichen und nach der Vignette.

Es war wieder TOP in Istrien und ...bis 2007 - ich kann jeden nur empfehlen, sich an die Gesetze zu halten. Hier bekommt man die aktuellsten Infos von den CRO-Experten.

Schöne Grüße, Helge.
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  #15 (permalink)  
Alt 11.10.06, 21:22
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Zitat:
Zitat von klaus52
Hallo Fred,
Die ADAC Wassersportversicherung ( Weingärtner und ??? oder so ähnlich) hat mir damals auch telefonich Versicherungsschutz zugesagt, hat aber nach der schriftlichen Anfrage einen Rückzieher gemacht. Ich möchte hier auch nicht die Führerscheindiskussion neu entfachen, aber in den Versicherungsbedingungen steht nur drin; Sollte eine behördliche Genehmigung erforderlich sein, besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese Vorliegt. Auf Nachfrage, wobei ich der Versicherung angegeben habe, das ich das Permit mit dem Binnenschein ausgestellt bekomme, habe ich schriftlich für diesen Fall Versicherungsschutz bekommen, weil das Permit die behördliche Genehmigung ist. Eine Behörde, die in den Sommermonaten fast nichts anderes macht wie Fahrtgenehmigungen auszustellen, sollte sich nicht damit rausreden den Führerschein nicht zu erkennen.
Hallo Klaus,

nochmal kurz zum Abschluß :

Die Vignette (ehemals Permit) ist nichts anderes, als das "Eintrittsgeld" für Wassersportler. Das hat insofern nichts mit einer "behördlichen Genehmigung" zu tun, als grundsätzlich vorausgesetzt wird, daß ein gültiges Bootspatent für das Fahrgebiet vorliegt.

Das Schreiben Deiner Versicherung würde mich doch wirklich äußerst interessieren, könntest Du mir das bitte mal faxen ?

Übrigens - der ADAC hat keine eigene Versicherung, sondern tritt lediglich als Makler auf.
Ich habe mich mittlerweile "schlau" gemacht (danke Burki !) bezüglich falsch gemachter Zusagen von Versicherungssachbearbeitern. Demzufolge muß die Versicherung dann auch bei einer falschen schriftlichen Auskunft einen evtl. Schaden regulieren.
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Gruß Fred
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  #16 (permalink)  
Alt 11.10.06, 22:49
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Hallo Fred, ich möchte Dir an dieser Stelle für den tollen Support, den Du den Bootfans und die, die es noch werden wollen, leistest. Ich erhalte sehr häufig PNs voller Dank für die guten Informationen in unserem Forum. Einen großen Beitrag leistest Du mit den guten Infos rund um das Thema Bootfahren in Kroatien.

In diesem Sinne, weiter so!


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  #17 (permalink)  
Alt 12.10.06, 14:55
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Vielen Dank für die Blumen Filip !

Es tut irgendwo gut, daß jemand mein Bemühen hier um Informationen rund ums Bootsfahren positiv zur Kenntnis nimmt.
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Gruß Fred
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  #18 (permalink)  
Alt 12.10.06, 15:19
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Zitat:
Zitat von klaus52
Auf Nachfrage, wobei ich der Versicherung angegeben habe, das ich das Permit mit dem Binnenschein ausgestellt bekomme, habe ich schriftlich für diesen Fall Versicherungsschutz bekommen, weil das Permit die behördliche Genehmigung ist.
Hallo Klaus,

danke für Deine Faxe.
Aus dem Schreiben der Versicherung geht hervor, daß sie Dir Versicherungsschutz für das Fahrgebiet Kroatien erteilt !

Bezüglich Führerschein gibt es in dem Schreiben eine eindeutige Formulierung : "Wie im Schreiben vom XX.XX.XXX bereits ausgeführt besteht der Versicherungsschutz nur, wenn der verantwortliche Führer des Bootes bei Eintritt des Versicherungsfalles die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt."

Diese behördlich vorgeschriebene Erlaubnis ist für Kroatien entweder der deutsche SBF-See oder das kroatische Küstenpatent Kat. A oder Kat. B.

Das ehemalige Permit, jetzt Vignette ist, wie schon vorher ausgeführt, die grundsätzliche Erlaubnis in Kroatien ein Boots zu fahren, aber unter der Voraussetzung, daß ein gültiges Patent vorliegt.

Dies geht ja auch aus den einschlägigen Links wie z.B. des ADAC oder der hier von mir genannten Kroatienverordnung genau so hervor.

Ich hoffe, daß ich jetzt diesbezüglich Klarheit verschaffen konnte.
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Gruß Fred
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  #19 (permalink)  
Alt 12.10.06, 16:36
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Hallo Fred,
die Versicherung schreibt aber auch; Wenn sie durch das Permit die Fahrterlaubnis bekommen haben, erteilen wir ihnen Versicherungsschutz für Kroatien. Ich habe Dir das Schreiben gefaxt und Du hast es gelesen. Das ich der Versicherung mitgeteilt habe das ich nur den Binnenschein habe hast du auch gelesen Auf dem Permit habe ich Dir die Stelle angezeichnet, da steht : Bedingungserfüllung der Verordnug über Einlauf von Jachten und Booten, die für Erholung und Sport bestimmt sind. Wenn die Papiere dort nicht auf die Gültigkeit überprüft werden, warum muss ich sie dort vorlegen.Wie ich schon geschrieben habe, möchte ich hier keine " mach den Seeschein" diskussionen loslösen, sondern einfach mal darüber informieren, dass eine grosse Anzahl von Booten in Kroatien so herumfahren und es nicht in Ordnung ist, wenn das Hafenamt nur mit gültigem Führerschein die Fahrterlaubnis ausstellt und der Binnenschein dabei in Ordnung ist. Wenn Boote ohne den Seeschein keine Anmeldung bekommen würden, wüsste jeder auf was er sich einlässt, wenn er ohne Schein fährt. Da würde aber viel Geld in der Kasse fehlen. Ansonsten gebe ich Dir natürlich Recht und es ist ein Risiko unter diesen Voraussetzungen mit dem Boot zu Fahren. Aber in Ordnung ist diese Vorgehensweise in Kroatien nicht.
MFG Klaus
Ps, hast Du nicht einmal geschrieben, der ADAC schreibt viel was nicht stimmt?
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  #20 (permalink)  
Alt 12.10.06, 16:45
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Zitat:
Zitat von klaus52
Hallo Fred,
die Versicherung schreibt aber auch; Wenn sie durch das Permit die Fahrterlaubnis bekommen haben, erteilen wir ihnen Versicherungsschutz für Kroatien.
Hallo Klaus,

ich wiederhole nochmals :

Das ehemalige Permit, jetzt Vignette ist, wie schon vorher ausgeführt, die grundsätzliche Erlaubnis in Kroatien ein Boots zu fahren, aber unter der Voraussetzung, daß ein gültiges Patent vorliegt.

Also setzt Deine Versicherung voraus, daß Du das erforderliche, gültige Patent für Kroatien hast !
Von einem Binnenschein ist in dem Schreiben Deiner Versicherung überhaupt nicht die Rede !

Du verwechselt permanent die Fakten !

Ich hoffe, daß Du das jetzt verstanden hast, ansonsten müssen wir das nochmals telefonisch versuchen ....
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Gruß Fred
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