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Alt 31.08.05, 07:44
Benutzerbild von Klaus
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Maistra

Autocamp-Koversada


Mitteilung

Sehr geehrte Gäste,
Wir möchten Ihnen mitteilen,daß aufgrund der Zollbestimmungen der Republick Kroatien Campingplätze mit den Gästen nicht das Abstellen des Campinganhängers während des Winter- oder Sommerurlaubes vertraglich vereinbaren,noch die Campinganhänger auf dem Campingplatz halten dürfen,wenn die Campinganhänger nicht den technisch einwandfrei und ordnungsgemäß registriert sind,es sei denn,sie sind dauerhaft eingeführt und verzollt.
Wenn Sie der Besitzer eines nicht registrierten Campinganhängers sind,dann haben Sie zwei gesetzliche Möglichkeiten,den Status Ihres Campinganhängers im Einklang mit den Zollbestimmungen zu regulieren:

1. den Campinganhänger aus der Republik Kroatien zu führen,den Tüv zu machen,und den Wagen in Ihrem Wohnort zu registrieren,um dann den Campinganhänger für die Dauer von zwei Jahren wieder einzuführen;

2. Ihren Campinganhänger dauerhaft in die Republik Kroatien einzuführen.
Für dieses Verfahren müssen Sie persönlich zum Zollamt,Sie füllen den Antrag auf Verzollung aus und legen alle Dokumente über den Campinganhänger bei,die Ihnen zur Verfügung stehen(Fahrzeugschein,Versicherungspolice,letzter Vertrag über den Winterurlaub usw.)

Das Zollamt wird den Marktwert Ihres Anhängers so schätzen,wie es mit den Zollbestimmungen vorgesehen ist und auf den geschätzten Wert des Anhängers eine Zollgebühr in Höhe von 10% und die MWST. in Höhe von 22% erheben.

Adresse und Telefonnummer der Dienststelle des Zollamtes:
Poreč:Mate Vlšića 49 Tel.:+38552451629
Rovinj: Pećine bb,Tel.:+38552818027

Wir möchten Sie bitten,bis zum 30.09.2005 den Zollstatus Ihres Campinganhängers gemäß einer der gesetzlichen,angebotenen Optionen zu regeln.Wenn Sie die 2. Option gewählt haben,sind Sie verpflichtet,innerhalb derselben Frist einen Beleg über die überwiesene Zollgebühr an der Rezeption des Campingplatzes vorzulegen.

Falls Sie nicht wie oben genannt vorgehen sollten,so ist der Campingplatz verpflichtet,davon das Zollamt in Kenntnis zu setzen.Das Zollamt ist gesetzlich befugt,den Campinganhänger zu beschlagnahmen,ihn auf Kosten des Fahrzeughalters in das Zolllager zu überführen und gegen den Fahrzeughalter ein gesetzliches Verfahren einzuleiten.

Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nich mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird.

Der Transport des Campinganhängers in das Depot muß bis zum 15.10.2005 vollzogen werden.

In Erwartung einer erfolgreichen Zusammenarbeit verbleiben wir hochachtungsvoll.


VERWALTUNG




Dieses Schreiben wurde gestern auf Koversada verteilt,
ich glaube da ist einiges zu diskutieren.


Klaus
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Alt 31.08.05, 10:52
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Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nicht mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird.


Dieser Absatz sorgt bei den Dauercampern für helle Aufregung (im Moment sind ja fast nur noch Dauercamper da).
Man fragt sich,was mach ich mit meinem Vorzelt,was ist mit meinen Kühlschränken,was ist mit der Wasserleitung usw.
Wer muß sich das Abends anhören
Das ist echte Sozialarbeit,als Honorar werde ich MAISTRA einige Aspirin in Rechnung stellen.

Gruß Klaus
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Alt 31.08.05, 11:22
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Zitat:
Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nicht mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird.
Gilt das denn jetzt nur für die Plätze von Maistra, oder ist das ein Gesetz, was mal wieder vom Staat erlassen wurde? So wird man seine Gäste natürlich auch los. Offenbar legen sie es ja geradezu darauf an.
Ich bin zwar nicht betroffen, aber ich kann mich noch gut an die ganze Arbeit erinnern, weil meine Eltern früher am Rhein einen Jahresplatz hatten und die Wagen dort auch immer abgezogen werden mussten. Irgendwann waren sie es dann auch Leid und sind umgezogen...
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Alt 31.08.05, 12:52
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Zitat:
Zitat von Vera
Gilt das denn jetzt nur für die Plätze von Maistra, oder ist das ein Gesetz, was mal wieder vom Staat erlassen wurde?
Zollgebühr und Mehrwertsteuer kann nur vom Staat beschlossen werden und nicht von einer Campingplatzverwaltung
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Ciao, Peter



Der Vorteil von Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.08.05, 13:06
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Wie Seadiver schreibt, ist Zoll und MWST Staatssache.
Aber das abziehen über Winter ist Schikane von MAISTRA
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  #6 (permalink)  
Alt 31.08.05, 13:12
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Ich hatte mich ja auch nur auf die Überwinterung bezogen ...

Dann wird Maistra mit dieser Schikane wohl irgend etwas bezwecken, denn man kann doch wohl davon ausgehen, dass die Dauercamper dann zur Konkurrenz wechseln, oder?
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  #7 (permalink)  
Alt 31.08.05, 13:21
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Sind davon jetzt nur die WoWa betroffen oder gilt das auch für Motor- & Segelboote welche in HR überwintern?
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Ciao, Peter



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  #8 (permalink)  
Alt 31.08.05, 13:33
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Dös wass i a net- wär aber interessant - wo sind den hier die Kapitäne ?
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  #9 (permalink)  
Alt 31.08.05, 16:13
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Zitat:
Zitat von Vera
, denn man kann doch wohl davon ausgehen, dass die Dauercamper dann zur Konkurrenz wechseln, oder?
Ich weiss es nicht genau, aber wieviel Konkurrenz ist denn da noch ?
Die Kapazitäten erscheinen mir weitgehend erschöpft.!?
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  #10 (permalink)  
Alt 31.08.05, 21:27
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Maistra lässt wohl jetzt auch in Koversada langsam die Katze aus dem Sack: Man will die Dauergäste - die treuesten - los werden! In Monsena hat man sie einfach rausgeworfen, in Koversada ist man offenbar kurz davor. Und danach wird ein wenig renoviert, auf "textil" umgestellt und die Preise werden saftig erhöht. Die Neuen merken es ja in der Regel nicht, denn sie waren vorher nie in Koversada, da hätten sie ja nackt sein müssen.

Ein Staat, der so vom Tourismus lebt wie Kroatien, zeigt viel "Mut", indem er sich erlaubt so mit denen umzuspringen, von denen viele diesem Land sogar in schweren Kriegszeiten die Treue gehalten hatten. Ich persönlich bin nicht enttäuscht, denn ich denke, das ist die Mentalität auf dem Balkan. Ich kenne aber Leute, die sich schon sehr ärgern.

Im Ergebnis wird das dazu führen, dass Valalta im nächsten Jahr nahezu platzen dürfte. War es heuer ja zuweilen schon schwierig einen Platz zu bekommen.

Und ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber dann kommt vielleicht die "Fabrik" und kauft dieses Gelände auch noch...
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