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Hallo!
Inzwischen wurde mir auch eine solche ominöse Notarurkunde via Einschreiben zugestellt. Ich für mich warte jetzt weiterhin ab. Vollstrecken kann letztendlich ja nur ein deutsches Gericht.
Bei wem ist denn ein deutsches Gericht diesbezüglich tätig geworden.
Grüße
Gert