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Diese ganze vertrottelte "Licht-am-Tag"-Hysterie verdanken wir doch den "vorbildlichen Schweden", bei denen es auch ein halbes Jahr lang selbst am Tag halb oder ganz finster ist! Weil das politisch korrekte Nachäffen der "vorbildlichen Schweden" hier seit Kreisky & Brand eine unausrottbare Modekrankheit war, ganz gleich, ob nun bei uns in Mitteleuropa ganz andere Bedingungen herrschten.
Wir in Österreich verdanken diese Blödheit zahlreichen sogenannten "Studien" die das Krematorium für Verkehrsunsicherheit, kurz KfV, mit seinen 150 oder mehr nach Beschäftigung und Wichtigmacherei lechzenden PsychologInnen angefertigt und kampagnisiert hatte. Dass dieser Lichterwahn, besonders angesicht der vielen Leute, die versehentlich oder absichtlich, auch noch das Fernlicht einschalten, die Fußgänger und Biker leichter übersehen lassen, wurde ignoriert. Der von Eitelkeit und Geltungssucht getriebene damalige Verkehrsminister aus der FPÖ-Abspaltung BZÖ versuchte sich nach seinem vom linksgrünen VCÖ kritisierten 160 km/h-Autobahnversuchs ein Denkmal zu setzen, weil er etwas "gegen das Sterben auf den Straßen" täte. Lachhaft! - Es wurde darauf spekuliert, dass sich die "Richtigkeit" der Hypothesen der sogenannten Studien, nämlich eine Senkung der Verkehrsunfälle, einfach durch den seit mehr als 20 Jahren (!) anhaltenden Trend des Rückgangs der Verkehrsunfälle, besonders der tödlichen, sozusagen automatisch "beweisen" würde. Pech nur, das heuer die Anzahl der Verkehrsunfälle, und besonders der tödlichen - aus welchen Gründen auch immer - wieder stark angestiegen ist und gar nix mit dem Lichterlwahn "beweisen" wurde. Außer, dass die Polizei die Ordnungswidrigkeit dann einfacher und bequemer für die "Leistungs"-Statistik abstrafen konnte, als das tatsächlich gefährlichere Handyfonieren ohne Freisprecheinrichtung. Na ja, und wenn die Bürokraten und Gutmenschen in einem Land sich nicht gegen die Bevölkerung und in den Parlamenten durchsetzen können - gehen sie "nach Brüssel" und basteln dort in Kumpanei mit der EU-rokratie und den nach indivudueller Profilierung heischenden 27 Kommissaren immer neue Regulierungen und Vorschriften, die sie - undemokratisch - dann den EU-Bürgern als "europäisches Friedensprojekt" aufdrücken wollen. Das wollte ich einmal auch hier los werden. |
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Zitat:
Ich kenne zwar die Sichtflugregeln, aber von Sichtfahrregeln habe ich noch nie etwas gehört ! Kannst Du mir da bitte helfen ? Daß die Nebelschlußleuchten erst bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden dürfen ist klar (wahrscheinlich sind deswegen auch Spinnen in meiner Nebelschlußleuchte eingenistet Danke !
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Gruß Fred ----------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat *************************************** Urlaub in Kroatien - unser Online Reiseführer ==> Boot fahren in Kroatien |
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Zitat:
Danach ist grundsätzlich immer "auf Sicht"*) unter Einhaltung der Anhaltewege zu fahren. Ein Beispiel: Fährt jemand in der Nacht mit Abblendlicht besteht die Annahme, dass dessen Sicht nicht weiter als 50 Meter reichte - und die Geschwindigkeit dem anzupassen ist! Wer da mit 100 km/h einen Unfall verursachte ist dran wie Meier's Katze :P *)Nicht "auf Sicht", sondern grundsätzlich "nach Signal" fährt die Eisenbahn auf eigenen Trassen. |
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Hallo "Blechdosenbeweger"
habt ihr bei euren Überlegungen auch mal an die Motorradfahrer gedacht? Die hatten bisher immer das Licht an um gesehen zu werden...da gibt es Gedanken dazu, ob die weiterhin "sichtbar" sind, wenn alle das Licht an haben. Und mit Knautschzone is da nich viel, gell?! Nur mal so nebenbei.... Gruß Rolf |
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So, jetzt kleine Verkehrsschule. Da wohl wichtige Details auf den Fahrschulbögen mit den Kreuzchen untergehen.
Hier der Hinweis, wann Licht einzuschalten ist. §17 StVO (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. ... und nicht dann, wenn die anderen einem mit Licht entgegenkommen. Wenn dann keiner Licht anmacht, fahren die im Dunkeln alle immer noch ohne? Und hier die Nebelschlußleuchte: §17 StVO (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.... Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Und jetzt die Geschwindigkeit §3 StVO (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Quelle StVO Grüße Chris |
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....dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen!
Gruß Wolli
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Wenn man sich nicht für die Wahrheit interessiert, dann wird man zur Strafe von unfähigen, korrupten Verbrechern regiert. |
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Ja logisch wollen die " Ösis " das fahren mit Licht abschaffen, denn nur so können sie störungsfreier und ohne reflexionen aus ca. 500m besser die Nummernschilder der Touristen ablesen
und sie dann ohne Beweis zur Kasse " bitten "
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Man muß auch " gönne könne " |
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Tut eh nichts mehr zur Sache, die EU führt es 2010 sowieso für die ganze EU ein.
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Gruß Erich alias Boat_c19 MEINE VIDEOS |
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kante hats auf den punkt gebracht,
also wozu neue gesetze wenn wir eh schon genug haben? und was die eu-richtlinien angeht: die tun sowiso was sie wollen und wann sie wollen, die meinung vom volk interessiert die eher wenig. so long...heidi
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Erfolg steigt nur zu Kopf wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist. |
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