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  #51 (permalink)  
Alt 07.09.05, 22:21
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Hi ihr!

Fred schrieb:
Zitat:
denn das ganze Theater geht doch nur um abgemeldete Wohnwagen und hat mit dem TÜV doch nur in zweiter Linie etwas zu tun !
Ich glaub nicht, daß es da nur um abgemeldete WW's geht, sondern darum, daß der WW das ganze Jahr in Kroatien steht.

In Kazela hab ich mich jetzt ein bisserl so rundherum erkundigt und viele Leute ziehen ihre angemeldeten Wohnwagen wieder nach Hause, weil sie folgende Auskunft erhalten haben.

Das Prozedere des Zolls ist so, daß sie die Depots der CP abklappern. Wenn die Wagen den Winter über da drinnen stehen, ist es offensichtlich, daß der Besitzer den Wagen ja das ganze Jahr in CRO stehen hat. Angemeldet oder abgemeldet und TÜV oder nicht überprüft. Das ist ganz egal. Die CP-Betreiber sind verpflichtet, bei den abgestellten Wohnwagen die Besitzeradressen rauszurücken.

Alternative, (die mich hoffentlich aus diesem Pallawatsch entrinnen läßt) wäre eventuell, den WW privat unterzustellen. Das Augenmerk ist ja momentan noch auf die Campingplatzdepots gerichtet.

Aber, so weh es auch tut, Gesetz ist Gesetz. Das gabs auch vorher schon, nur wurde es nie kontrolliert und daher ist der Aufschrei jetzt, von wegen Abzocke, auch nicht gerechtfertigt.

Beispiel aus dem Ösiland: LKW's dürfen per Gesetz seit einigen Jahren auf bestimmten Abschnitten der Autobahn (oder generell, das weiß ich jetzt nicht ganz genau) in der Nacht nur 60 km/h fahren. Seit es jetzt die LKW Maut und z.B. bei Linz Sectioncontrol gibt, werden die Lastwagen erfasst und abgestraft. - Die Frächter heulen natürlich auf, aber wo kein Kläger war, da war auch kein Richter.

Wenn mir auch viele Dinge, die sich jetzt in Istrien abspielen, gegen den Strich gehen, finde ich es ganz gut, daß doch versucht wird bestehende Gesetze zu vollstrecken. In Kazela wurde voriges Jahr beispielsweise eine ganze Schrebergartensiedlung plattgemacht, für die keine Baubewilligung vorhanden war.

Das würde zuhause bei uns auch keiner wollen, daß sich jeder irgendwo ein Hütterl aufstellen darf, wenn er genug Schmattes in die richtigen Hände verteilen kann.

In diesem Sinne....

Liebe Grüße, Heidi
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Alt 07.09.05, 22:44
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Ich stell mir auch nicht irgendwo ein Hütterl auf sondern einen Wohnwagen am Campingplatz.
Der ist doch dafür gedacht oder?

Ich bezahl dort Jahresgebühr zueist nicht zu knapp und danach verdient ein Bauer ein Zubrot indem er die wohnwgen über den Winter ins Depot nimmt.
Was ist daran schlecht?

mfg
gastinovic
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  #53 (permalink)  
Alt 07.09.05, 23:12
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1.
  • Ich meinte mit Hütterln eine illegal aufgestellte Siedlung und keinen Wohnwagen.
und
2.
  • hab ich ja geschrieben, daß es (noch) eine Alternative wäre, den WW privat unterzustellen, damit man dem Zoll in den CP-Depots auskommt.
und
3.
  • ich zahl ja auch genug Pauschale, aber das darfst ja nicht vermischen. Die Jahresgebühr kassiert der Campingplatzbetreiber, die Kurtaxe die Gemeinde und der Staat die Zollgebühren.

Das wird sich vielleicht ändern, wenn CRO bei der EU ist, aber bis dahin gibts eben Zollgebühren auf Zigaretten, Autos, Schnaps und auch Wohnwagen. Da kann man nicht dran drehen.

Liebe Grüße, Heidi
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  #54 (permalink)  
Alt 08.09.05, 00:51
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Standard WW privat unterstellen

Zitat:

hab ich ja geschrieben, daß es (noch) eine Alternative wäre, den WW privat unterzustellen, damit man dem Zoll in den CP-Depots auskommt.

Das würde ich auf jeden Fall bleiben lassen. Die möglichen Folgen für den Kroaten, der dem WW "Asyl" gewährt, sind schwer abzuschätzen.

Bei allem verständlichen Ärger sollte man keinen Unbeteiligten mit reinziehen.

MfG. Huberlinger36


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  #55 (permalink)  
Alt 08.09.05, 17:19
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Huberlinger36 sagt:
Zitat:
Bei allem verständlichen Ärger sollte man keinen Unbeteiligten mit reinziehen.
Naja, das seh ich nicht so. Das müssen sich schon die Kroaten selber überlegen, wem sie anbieten den WW im Garten abstellen zu lassen. Ich dreh meinen kroatischen Freunden aber auch keinen Strick draus.

Nachtrag zu meinem obigen Posting:
Bei angemeldeten Wohnwagen können die Zöllner meiner Meinung nach überhaupt nichts berechnen. Dazu müßten sie erst beweisen, daß ich den Wohnwagen schon länger als ein Jahr in Kroatien stehen habe.

Auch ein abgelaufenes Pickerl ist nicht unbedingt ein Zeichen dafür, daß der Wagen ständig in Kroatien steht. Da könnte nur eine Fahrzeugkontrolle problematisch werden oder bei einem Unfall die Versicherung für den Schaden nicht haften.

Darum denk ich mir, daß man sich nicht vorzeitig narrisch machen und das ganze Problem mit der Verzollerei auf einen zukommen lassen soll.

Liebe Grüße Heidi
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Alt 09.09.05, 09:11
Carlo
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Frage :Warum muß ich in Deutschland bei einem Wohnungswechsel in einer anderen Stadt mein Auto ummelden (glaube nach 3 Monaten)
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Alt 09.09.05, 09:37
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§27Abs.2 StVZO:
Wird der regelmässige Standort des Fahrzeuges für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung vorraussichtlich nur vorrübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
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  #58 (permalink)  
Alt 09.09.05, 09:38
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Hi Carlo! --- Dein Posting hab ich jetzt auch nicht verstanden ---


Ich glaub, ich bin im falschen Film.
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  #59 (permalink)  
Alt 09.09.05, 11:04
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Standard Re: Vrsar

Zitat:
Zitat von Carlo
Frage :Warum muß ich in Deutschland bei einem Wohnungswechsel in einer anderen Stadt mein Auto ummelden (glaube nach 3 Monaten)
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  #60 (permalink)  
Alt 09.09.05, 11:40
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Standard Re: Vrsar

Zitat:
Zitat von Mick
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