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Soeben habe ich vom Kroatischen Tourismus Büro folgende Nachricht erhalten:
E-Mail Nachricht Datum: 11.01.06 An: Herrn B Betreff: Campingwägen in Kroatien; Neue gesetzliche Bestimmungen "Die gegenständlichen Wohnwagen befinden sich hier in Kroatien nach der Konvention über die vorläufige Einfuhr Annex C als vorläufig eingeführte Ware, demnach muß diese Ware nach dem Durchführungsgesetz des Zollkodex nach 24 Monaten das Land verlassen oder sie muß verzollt werden...... 1) Wenn der Besitzer eine gültige TÜV Überprüfung nachweisen kann, dann heißt das, daß er mit dem Wohnwagen Kroatien verlassen hat und somit die Bestimmungen aus dem Annex C - vorläufige Einfuhr einer Ware - erfüllt hat. 2) Besitzer die ihre Wohnwagen hier in Kroatien verzollen, müssen auch die Mehrwertsteuer bezahlen. 3) Waren aus den Ländern der EU, CEFTA oder EFTA sind vom Zoll befreit (hierbei muß man ein Präferenznachweis vorlegen, daß der Wohnwagen in diesen Ländern hergestellt wurde). 4) Den Wert der Wohnwagen bestimmt das Zollamt am Tag der Verzollung und von diesem Wert bezahlt man 22% Mehrwertsteuer. Jeder Besitzer muß für sich selbst entscheiden was sich für Ihn mehr lohnt. Alle 24 Monate Kroatien mit dem Wohnwagen verlassen um eine gültige TÜV Überprüfung zu machen oder den Wohnwagen zu verzollen und ihn in Kroatien stehen zu lassen so lange er will." Wie versteht ihr das? Gruß Christl |
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Zitat:
Neee, was für eine eindeutige Verordnung mal wieder
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Meine Fotogalerie |
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na, da bin ich aber gespannt, wiewiel und ob ich was von meinen 1200 euronen wiederbekomme. da geh ich mal an ostern nach rovinj zum zollamt.- kann ja dann berichten.
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Gruss ICTUS meine küchenreime gibts im album "kreatives" in meinem profil. |
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werde , da du ja auch in rlp wohnst, meinen und deinen anteil mit dir irgendwo auf dem donnersberg oder so -vers.......- aber ich seh - genau wie du - schwarz
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Gruss ICTUS meine küchenreime gibts im album "kreatives" in meinem profil. |
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Ich habe heute weitere Infos vom ADAC bekommen:
Sehr geehrter Herr B immer vorausgesetzt, die Verzollungsaktion wir tatsächlich fortgesetzt, bedeutet das , dass sich Dauercampr entscheiden müssten, - ihre Wohnanhänger entweder alle 2 Jahre aus Kroatien auszuführen und beim TÜV prüfen zu lassen oder - sie beim kroatischen Zoll dauerhaft einzuführen, also Einfuhrabgaben zu zahlen. Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen und Anhängern ist international üblich und rechtens. Wenn es zur Verzollung kommt, so betragen die Einfuhrabgaben für einen Wohnwagen aus europäischer Produktion üblicherweise 22 % des Zeitwertes. Zusätzlich 10 % Zoll würden nur dann anfallen, wenn es sich bei dem Wohnwagen um ein außereuropäisch produziertes Modell handelt, für das kein Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgelegt werden kann. Wie der sog. Ursprungsnachweis zu bekommen ist, entnehmen Sie bitte dem folgenden Text. Die Abwicklung des Vorgangs bei den örtlichen Zollämtern ist erfahrungsgemäß zeitraubend aber unkompliziert. Über die Höhe des Zeitwerts, von dem die Einfuhrabgaben berechnet werden, kann gehandelt werden. Freundliche Grüsse Brigitte Werner Grenzverkehr ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München Tel: 089 7676-6331, Fax: 089 7607572 Verzollung in Kroatien Die kompletten Einfuhrabgaben für einen Wohnwagen betragen in Kroatien 10 % Zoll und 22 % Einfuhrumsatzsteuer. Wenn es sich bei Ihrem Anhänger um ein Modell aus europäischer Produktion handelt, können Sie aber die 10 % Zoll sparen. Es muss dem kroatischen Zoll dann allerdings ein sog. Ursprungsnachweis vorgelegt werden, der nur mit etwas Aufwand zu bekommen ist. Gehen Sie am besten so vor: Setzen Sie sich mit dem Hersteller Ihres Wohnwagens in Verbindung und bitten Sie ihn, Ihnen eine Lieferantenerklärung zu schicken. Die Lieferantenerklärung ist eine Aussage des Herstellers, dass der Anhänger innerhalb der EU produziert wurde. Bei der Industrie- und Handelskammer Ihres Wohnortes holen Sie sich das Formular der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (ca. 0,40 €), die Sie ausfüllen müssen. Unter Punkt 8 ist darin die Zollnummer einzutragen, die für Wohnanhänger 87 16 10 lautet. Mit der Lieferantenerklärung und der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gehen Sie zum Zollamt Ihres Wohnortes und lassen die Warenverkehrsbescheinigung abstempeln. Falls es Ihnen nicht gelungen sein sollte, das Formular vollständig auszufüllen, wird Ihnen der Zollbeamte erklärend behilflich sein. Es kann sein, dass er Sie auffordert, ein weiteres Formular, die sog. Ausfuhrerklärung, auszufüllen. Diese dient nur statistischen Zwecken. Mit weniger eigenem Einsatz bekommen Sie eine Warenverkehrsbescheinigung, indem Sie eine Spedition in Ihrer Nähe mit der Beschaffung beauftragen. Erkundigen Sie sich unbedingt im Vorhinein nach den anfallenden Gebühren. August 2005 Also, ich kenn mich jetzt nimmer aus, ich werde aber auf alle Fälle diese Formulare besorgen. Den Hersteller unseres WoWa hab ich schon mal angeschrieben Gruß Christl |
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das Ganze hat mir keine Ruhe gelassen und ich haben soeben bei der Touristischen Zentrale von Kroatien in München angerufen und von Herr Alen Lovric folgende Auskunft erhalten:
" Wenn ihr Wohnwagen innerhalb der EU hergestellt wurde und sie Bürger der EU sind, brauchen sie keinen Zoll und keine MWST bezahlen. Als Nachweis reicht eine Bescheinigung des Herstellers. Dies ist die zur Zeit gültige Regelung, die sich allerdings irgendwann auch wieder ändern kann.". ich denke, das ist eine klare Aussage! gruß Christl |
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Zitat:
Hoffentlich kann sich Hr. Lovric an dich und seine Aussage im Fall des Falles auch noch erinnern...
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Ciao, Peter ![]() Der Vorteil von Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger. |
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Hallo Seadiver,
die Mitteilung, die ich oben schriftlich vom Tourismusbüro eingestellt habe, ist mir von Hr. Lovric geschickt worden, also hab ichs doch schriftlich. Aber wir werden das Ganze auch möglichst schnell erledigen, bevors wieder anders kommt!! Gruß Christl
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Gruß Christl noch 1 Tag ![]() großes Forumstreffen in Bayern 2.- 4.Oktober.2009 am Johannishögl -> "HIER KLICKEN FÜR INFOS !!" Meine Bilder im Photoforum
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