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Hallo!
Wir wollen Ende August/Anfang September nach Kroatien. Wie lange müssen die Ausweispapiere nach dem Aufenthalt dort noch gültig sein? Mein Ausweis läuft Ende September schon ab. Danke im voraus für Eure Antworten! LG Drea |
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Reiseinformation des Auswärtigen Amtes:
"Reisedokumente. Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt ebenso der deutsche Kinderausweis. Für Letzteren gilt, dass er nach den geltenden kroatischen Vorschriften mit einem Lichtbild versehen sein muss. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderreisepass / Kinderausweis) muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein." Ähnliches steht in den "Allgemeinen Touristischen Informatien" von Kroatien. Thomas |
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Einreisebestimmungen laut www.oeamtc.at
Länderinfos Slowenien: Personaldokumente Ein (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Bitte beachten: Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines (zumeist Billigairlines) Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen. Kroatien: Personaldokumente Ein (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise bis zu 90 Tagen erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Einen gültigen Reisepass müssen folgende Personen vorweisen: Ausländische Staatsbürger, die eine Jagd- oder Sportwaffe oder eine nach kroatischen Vorschriften in den Reisepass einzutragende Ware einführen möchten, Personen, die mit in ihren Reisepässen eingetragenen minderjährigen Kindern reisen und Minderjährige. Ein gültiger Reisepass ist auch empfehlenswert für Fahrten in Richtung Dubrovnik, da hier bei Autofahrten das Staatsgebiet von Bosnien & Herzegowina durchquert wird. Bitte beachten: bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines (zumeist Billigairlines) Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen. ACHTUNG! DIESE BESTIMMUNGEN GELTEN NUR FÜR ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER CHRISTL-MODERATORIN |
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Auf die Auskunft des privaten ÖAMTC, "ein bis max. 5 Jahre abgelaufener Reisepass" würde ausreichen, würde ich mich nicht verlassen. Dies zeigen meine beiden amtlichen Quellen. Gültig sollten alle Reisedokumente schon sein.
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Die Auskunft des ÖAMTC ist richtig, gilt aber nur für Österreicher. Da Lörrach nicht in Österreich liegt, sollte der Ausweis also für die Aufenthaltsdauer gültig sein.
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Meine Fotogalerie |
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Zitat:
Um mich für die österreichischen Mitleser/-innen zu wiederholen: Wessen Reisepass-Gültigkeit abgelaufen ist und so dringend für Kroatien und andere Nicht-Schengen-Destinationen jetzt einen neuen Reisepass braucht und auf die derzeit mit 2 Wochen anzusetzende Ausstellungsdauer (die werden ja alle in der Staatsdruckerei in Wien einzeln zwecks Datensicherheit gedruckt) nicht warten kann, kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, also BH, in Statutarstädten beim Magistrat und in Wien beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt einen "Express-Reisepass" mit beschränkter Gültigkeit und bewaffnet mit 100 Euro Gebühr beantragen. (Sollte binnen zwei Tagen da sein). http://www.bmi.gv.at/reisepass/ Damit sollten wohl alle Klarheiten beseitigt sein. |
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hallo unser bekannter kommt aus kroatien und er sagt ein vorläufiger reisepass reicht aber ein reisepass muss auf jeden fall noch 3 monate gültig sein
jomaxmama |
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Gilt das nun auch für den Ausweis; muß der auch noch drei Monate gültig sein, oder nur der Reisepass?
Gruß Marcus |
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Zitat:
Einreisebestimmungen Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Auch ein vorläufiger Reisepass wird als Reisedokument anerkannt. Mitreisende minderjährige Kinder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein, bzw. über einen eigenen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen eigenen Reisepass verfügen. Alleinreisende minderjährige Kinder benötigen die Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten. Zu beachten ist, dass die Reisedokumente (Personalausweis, Pass oder Kinderausweis) für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien gültig sind. Quelle: MVP RH
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Gruß Christl ![]() großes Forumstreffen in Bayern 2.- 4.Oktober.2009 am Johannishögl -> "HIER KLICKEN FÜR INFOS !!" Meine Bilder im Photoforum
Meine Reiseberichte
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Im kroatischen Ausländergesetz ist geregelt, dass ein Ausländer zur Einreise ein gültiges "Auslands-Reisepapier" besitzen muss, welches noch mindestens während seines Aufenthaltes gültig ist. Die Definition für "Auslands-Reisepapier" ist " das Dokument, das die zuständige Stelle des Staates seinen Staatsangehörigen für Reisen ins Ausland ausstellt".
Kroatien erkennt den Personalausweis an. Hält man sich für eine Dauer im Land auf für das man ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung braucht, so wird ein Reisepass benötigt, da das Visum bzw. die Genehmigung dort eingetragen wird und deshalb muss der Reisepass auch noch mindestens 3 Monate langer als die Dauer der Gültigkeit des Visums gültig sein. Die Möglichkeit mit einem abgelaufenen östereichischen Reisepass einzureisen ergibt sich aufgrund internationaler Abkommen bzw. Vereinbarungen. Trotzdem wird davon abgeraten, besonders bei Flugreisen, da durch Unwissenheit oft Schwierigkeiten bei der Beförderung bzw. Einreise bestehen. Ursula |
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