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Wir haben ausführliche Fragen und Antworten zu den Themen Erwerb und Verwendung von kroatischen Bootsführerscheinen recherchiert und hier veröffentlicht. ---> FAQ Bootsführerscheine Kroatien.
Für gezielte Hinweise dazu sind wir dankbar und für Fragen diesbezüglich stehen wir zur Verfügung. Euer AUSTRIA YACHTING-Team |
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Zitat:
Zitat:
Wenn Du / Ihr schon hier mit Euren "ausführlichen" Antworten auf Fragen Werbung macht, dann sollten die Erklärungen schon richtig, aber vor allem zeitnah sein, weil man ansonsten ganz gut darauf verzichten kann !! Bereits seit Juli 2006 gelten folgende Begrenzungen : - bis 7m Länge - eine Motorisierung bis 15 KW - bis 6 Seemeilen Entfernung von der Küste bzw. einer Insel Weiterhin : Zitat:
In welchen Revieren am Mittelmeer wird das kroatische Küstenpatent außer in HR denn sonst noch anerkannt ? Bitte nicht nur schreiben "da und dort", sondern nachvollziehbare Quellen bzw. Dokumentationen nennen ! Vielen Dank im Voraus !
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Gruß Fred ----------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat *************************************** Urlaub in Kroatien - unser Online Reiseführer ==> Boot fahren in Kroatien |
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Keine Antwort ??
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Gruß Fred ----------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat *************************************** Urlaub in Kroatien - unser Online Reiseführer ==> Boot fahren in Kroatien |
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hm.....ich denke, daß sich hier wenigstens teilweise die Antwort in der Staatsbürgerschaft des Führerscheininhabers klärt. Kann ein Österreicher in seinem Heimatland denn einen "Bootsführerschein See" erwerben? Wenn nicht, dann müßte ein in einem anderem Land erworbener Schein eigentlich überall gültig sein.....
Was sagen denn die Insider zu dem Fall? Gruß Rotties |
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Zitat:
Auch in Österreich gibt es Bootsführerscheine See/Küstenpatente nur sind die nicht vorgeschrieben wie in Deutschland Ein Vergleich SBF See = wäre der FB1 den gibt es leider nicht SKS = FB2 ist der erste mögliche Öst. Bootsführerschein SSS = FB3 SHS = FB4 Das überall gültig ist nicht richtig denn es gibt keine Internationalen Abkommen die die Sportbootscheine regeln. Aber man kann davon ausgehen das es mit den Heimatscheinen keine Probleme gibt. Was jetzt die nicht Heimat Scheine betrifft muß man bei den Österreicher berücksichtigen das wir keine Verpflichtung haben so wie in Deutschland. Siehe Bundesministerium In der Regel wird ein Nichtösterreichisches aber amtliches Küstenpatent für Österreicher weltweit keine Probleme bereiten. Bei einigen Versicherungen ist das kein Problem es vertraglich festzuhalten. Dieser Beitrag war für Österreicher gedacht und hat nichts mit BRD Bürgen zu tun. |
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Zitat:
Da ich nix von den Österreichischen Segelscheinen verstehe möchte ich nur diese Vermutung in den Raum stellen: Ich denke das du das mit den Seglern verwechselst und ist Binnen. |
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Zitat:
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Gruß Fred ----------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat *************************************** Urlaub in Kroatien - unser Online Reiseführer ==> Boot fahren in Kroatien |
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NEIN Fred ist wirklich so.
Ich habe mich zwar mit allen Scheinen aus Deutschland, Österreich und Kroatien beschäftigt, und da kommt der "A" Schein bei See/Meer Scheinen nicht vor. Die jetzigen Segelscheine nennen sich auch FB2 - 4 Da wir beide noch so jung sind Aber ich werde mich mal updaten was der Österr. A Schein wirklich ist. |
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so nun hab ich was gefunden
Zitat:
da wir 1918 unseren See Zugang verloren haben ist das auch verständlich Für Küste / Meer / See ( Salzwasser ) sind die heutigen Segelscheine FB 2 - FB4 vorgesehen. Also nix mit österr. A Schein und Küste |
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