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Alt 23.04.08, 10:26
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Standard EINREISE NACH KROATIEN MIT MINDERJÄHRIGEM NEFFEN

HI!
IM JUNI FAHREN WIR IN URLAUB NACH KROATIEN UND WIR NEHMEN UNSEREN 10-JÄHRIGEN NEFFEN MIT. ICH HABE GEHÖRT, DASS ES SEIT APRIL EIN NEUES GESETZ IN KROATIEN GIBT UND ZWAR:

WENN MINDERJÄHRIGE KINDER AUS EU-LÄNDERN ALLEIN ODER MIT VERWANDTEN (NICHT ELTERN)ODER ANDEREN PERSONEN NACH KROATIEN EINREISEN, BRAUCHEN SIE EINE ÜBERSETZTE (KROATISCH ODER ENGLISCH) UND BEGLAUBIGTE VOLLMACHT DER ELTERN.

HAT SCHON JEMAND WAS DAVON GEHÖRT? IN SLOWENIEN KOSTET DER "SPASS" CA. 50,00 EUR.

GRÜSS,
MOJCA
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Alt 23.04.08, 10:34
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Die Eltern können eine Vollmacht ausstellen und unter Vorlage des Ausweises auf dem Gemeindeamt beglaubigen lassen. Das wird sicher keine 50 € kosten.

Das Gesetz ist übrigens nicht neu, das ist schon seit Jahren so.

Gruß Vera
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Alt 23.04.08, 10:44
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HALLO VERA!

DAS WEISS ICH, WEIL MEIN SOHN IMMER MIT MEINEN ELTERN NACH KROATIEN GEFAHREN IST. WEIL ICH AUS SLOWENIEN KOMME UND DAS GESETZ BEI UNS EINEN RIESEN WIRBEL VERURSACHT HAT (ES FAHREN VIELE IN DEN 1.MAI-FEIERTAGEN ANS MEER), WOLLTE ICH WISSEN, OB MAN IM AUSLAND WASS DARÜBER WEISS. DIE VOLLMACT MUSS VON EINE GERICHTLICH ANERKANNTEN DOLMETCHER ÜBERSETZ WERDEN UND DANNACH BEGLAUBIGT (GEMEINDEAMT).
DAS WAR AUCH IN DEN NACHRICHTEN.

GRÜSS,

MOJCA
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Alt 23.04.08, 10:53
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Zitat:
Zitat von Vera
Die Eltern können eine Vollmacht ausstellen und unter Vorlage des Ausweises auf dem Gemeindeamt beglaubigen lassen. Das wird sicher keine 50 € kosten.

Das Gesetz ist übrigens nicht neu, das ist schon seit Jahren so.

Gruß Vera
Woher weißt du was so etwas in Slowenien kostet
MOJCA
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Alt 23.04.08, 10:58
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WEIL ICH AUS SLOWENIEN KOMME UND IN SLOWENIEN LEBE.

MOJCA
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Alt 23.04.08, 11:04
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Zitat:
Zitat von MOJCA
WEIL ICH AUS SLOWENIEN KOMME UND IN SLOWENIEN LEBE.

MOJCA
Das ist mir klar du warst auch nicht gemeint
Aber mal eine andere Frage, ist deine TAB-Taste defekt
oder warum schreist du hier so
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Alt 23.04.08, 11:52
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Ich war nicht von Slowenien ausgegangen, da ich nicht gesehen hatte, dass Mojca in Slowenien lebt. Daher dachte ich, es ist von Deutschland die Rede.

Das mit der Übersetzung scheint wirklich neu zu sein. Hier stehts genau:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo...nweise.html#t5

Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten: - die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes, - Grund und Dauer des Aufenthalts sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein.

Demnach müsste man das Ganze doch in englisch schreiben können und nur vom Amt einen Stempel draufsetzen lassen.

Noch was: Hat der Neffe den gleichen Familiennamen? Dann könnte man sich das Ganze ja sparen...
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Alt 23.04.08, 12:36
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Noch ein Tipp:

Zwischen Groß- und Kleinschrift kann über die Umschalttasten umgeschaltet werden. Für das 10-Finger-System werden zwei Umschalttasten auf der Tastatur benötigt, eine links und eine rechts im Tastenfeld. Über der linken Umschalttaste liegt der sogenannte Umschaltfeststeller zum Arretieren der Großschreibung. Wird sie betätigt, ermöglicht dies das Schreiben mehrerer Großbuchstaben nacheinander (Dauergroßschreibung), ohne die Umschalttaste dafür ständig gedrückt zu halten.

verbessert die Lesbarkeit DEUTLICH!
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Alt 23.04.08, 13:01
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Hallo zusammen,

meinem Verständnis nach geht es hier nur um ALLEINREISENDE Minderjährige (siehe Text Auswärtiges Amt).

Bei Mitreise bei einem Familienmitglied sollte diese Vorschrift also nicht greifen, oder sehe ich das falsch?!?

Viele Grüsse
re2000
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  #10 (permalink)  
Alt 23.04.08, 13:09
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Woran sieht man denn, dass es sich um Familienmitglieder handelt, wenn das Kind einen anderen Namen trägt? Bei Namensgleichheit hat man doch sowieso kein Problem.

Ich habe soeben mal das kroatische Konsulat angeschrieben, wie man es genau handhaben muss.
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