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HI!
IM JUNI FAHREN WIR IN URLAUB NACH KROATIEN UND WIR NEHMEN UNSEREN 10-JÄHRIGEN NEFFEN MIT. ICH HABE GEHÖRT, DASS ES SEIT APRIL EIN NEUES GESETZ IN KROATIEN GIBT UND ZWAR: WENN MINDERJÄHRIGE KINDER AUS EU-LÄNDERN ALLEIN ODER MIT VERWANDTEN (NICHT ELTERN)ODER ANDEREN PERSONEN NACH KROATIEN EINREISEN, BRAUCHEN SIE EINE ÜBERSETZTE (KROATISCH ODER ENGLISCH) UND BEGLAUBIGTE VOLLMACHT DER ELTERN. HAT SCHON JEMAND WAS DAVON GEHÖRT? IN SLOWENIEN KOSTET DER "SPASS" CA. 50,00 EUR. GRÜSS, MOJCA |
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Die Eltern können eine Vollmacht ausstellen und unter Vorlage des Ausweises auf dem Gemeindeamt beglaubigen lassen. Das wird sicher keine 50 € kosten.
Das Gesetz ist übrigens nicht neu, das ist schon seit Jahren so. Gruß Vera
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HALLO VERA!
DAS WEISS ICH, WEIL MEIN SOHN IMMER MIT MEINEN ELTERN NACH KROATIEN GEFAHREN IST. WEIL ICH AUS SLOWENIEN KOMME UND DAS GESETZ BEI UNS EINEN RIESEN WIRBEL VERURSACHT HAT (ES FAHREN VIELE IN DEN 1.MAI-FEIERTAGEN ANS MEER), WOLLTE ICH WISSEN, OB MAN IM AUSLAND WASS DARÜBER WEISS. DIE VOLLMACT MUSS VON EINE GERICHTLICH ANERKANNTEN DOLMETCHER ÜBERSETZ WERDEN UND DANNACH BEGLAUBIGT (GEMEINDEAMT). DAS WAR AUCH IN DEN NACHRICHTEN. GRÜSS, MOJCA |
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Zitat:
Aber mal eine andere Frage, ist deine TAB-Taste defekt oder warum schreist du hier so
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Gruß Ralf __________________________________ Urlaub ist die Fortsetzung des Familienlebens unter erschwerten Bedingungen |
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Ich war nicht von Slowenien ausgegangen, da ich nicht gesehen hatte, dass Mojca in Slowenien lebt. Daher dachte ich, es ist von Deutschland die Rede.
Das mit der Übersetzung scheint wirklich neu zu sein. Hier stehts genau: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo...nweise.html#t5 Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten: - die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes, - Grund und Dauer des Aufenthalts sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein. Demnach müsste man das Ganze doch in englisch schreiben können und nur vom Amt einen Stempel draufsetzen lassen. Noch was: Hat der Neffe den gleichen Familiennamen? Dann könnte man sich das Ganze ja sparen...
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Noch ein Tipp:
Zwischen Groß- und Kleinschrift kann über die Umschalttasten umgeschaltet werden. Für das 10-Finger-System werden zwei Umschalttasten auf der Tastatur benötigt, eine links und eine rechts im Tastenfeld. Über der linken Umschalttaste liegt der sogenannte Umschaltfeststeller zum Arretieren der Großschreibung. Wird sie betätigt, ermöglicht dies das Schreiben mehrerer Großbuchstaben nacheinander (Dauergroßschreibung), ohne die Umschalttaste dafür ständig gedrückt zu halten.
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Hallo zusammen,
meinem Verständnis nach geht es hier nur um ALLEINREISENDE Minderjährige (siehe Text Auswärtiges Amt). Bei Mitreise bei einem Familienmitglied sollte diese Vorschrift also nicht greifen, oder sehe ich das falsch?!? Viele Grüsse re2000 |
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Woran sieht man denn, dass es sich um Familienmitglieder handelt, wenn das Kind einen anderen Namen trägt? Bei Namensgleichheit hat man doch sowieso kein Problem.
Ich habe soeben mal das kroatische Konsulat angeschrieben, wie man es genau handhaben muss.
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