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Es kann Dich natürlich niemand daran hindern, ihn umschreiben zu lassen - siehe Edwins Posting. Deinen Reisepass hast Du normalerweise garnicht bei Dir, da der beim Vermieter, Hotel, Pension, Campingplatz usw. liegt zwecks Anmeldung und dort bis zur Abreise liegenbleibt. Was Du mitführen mußt, ist die Anmeldebestätigung ! Der kroatische Bootsführerschein hat ausschließlich in Kroatien Gültigkeit. Sofern dieser in Ausnahmefällen auch in Italien anerkannt worden sein soll, besteht darauf keinerlei Rechtsanspruch.
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Und dies speziell in Istrien. Das gehört jedoch nicht zum Diskussionsthema weswegen es vielleicht nicht so sinnvoll ist, diesen Punkt jetzt zu stark zu thematisieren !?? Schließlich geht es um das kroatische Bootspatent. Danke !
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"Normalerweise" ist es so, dass der Campingplatz den Ausweiß einen Tag einbehält. Die erledigen die Anmeldung etc und du kannst ihn dir am nächsten Tag oder manchmal abends wieder abholen, mußt es aber nicht. Ich hab ihn da gelassen, kann er nicht verloren gehen und ich wollte sowieso nur in Kroatien bleiben... So kenne ich das, obs immer so gehandhabt wird? Keine Ahnung gruss uwe |
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Was die Gültigkeit betrifft ist zu sagen, dass der Schein nicht ausschließlich in Kroatien gültig ist! (ein Kroate z.B. kann gar keinen anderen Schein aus dem Heimatland vorlegen) Es kommt dabei darauf an, welche Staatsbürgerschaft der Inhaber hat – Alex kommt aus Wien und ich gehe davon aus, dass sie Österreicherin ist! Österreicher sind jedoch vom österr. Gesetz her gar nicht verpflichtet im Besitz eines Bootsführerscheines zu sein, wenn die Führung einer Yacht am Meer nur dem Vergnügungszwecke dient! D.h. wenn ein Uferstaat von einem Skipper den im Heimatland vorgeschriebenen Schein verlangt, kann bzw. müsste man als Ösi gar nichts vorweisen… Wenn ein Uferstaat dennoch zwingend einen Schein vorschreibt, müsste er sich bei einem Ösi auch mit dem kroatischen Patent zufrieden geben! (ist auch gängige Praxis so – wie Du aber richtig schreibst, gibt es darauf keinerlei Rechtsanspruch!) Es gibt natürlich auch amtliche österreichische Küstenpatente (nur von den Verbänden ÖSV und MSVÖ), dessen Erwerb aber wie gesagt nicht zwingend erforderlich ist! Bei z.B. einem deutschen Staatsbürger sieht die Sache etwas anders aus, da man als Deutscher vom deutschen Recht her im Besitz eines Scheines sein muss, wenn man eine Yacht führen möchte – die Uferstaaten können also auf den in Deutschland vorgeschriebenen Schein bestehen! L.G. Edwin PS @ Alex: Der MSVÖ wird Dir Dein Patent leider nicht umschreiben! |
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hallo!
also erstmal danke für die vielen ratschläge und interessanten informationen, die ich von euch bekommen habe. jetzt bin ich um einiges schlauer danke edwin für deine unterstützung. also wenn ich mal woanders hinfahren sollte, werd ich mich erkundigen, ob das patent dort anerkannt ist. da ich aber in nächster zeit nicht vor habe, kroatien den rücken zu kehren, ist das wohl hiermit einstweilen erledigt. ich werd mich mal zu pfingsten genau erkundigen, wie lang das dauert usw. bzw. meine unterlagen gleich mitnehmen, vielleicht machen sies ja gleich. danke euch ganz herzlich. puno pozdrava alex |
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da ich natürlich gesehen hatte, daß Alex aus Ö kommt und mir dessen, was als Zitat steht bewußt war, mußte ich keine großen Erklärungen zur Gültigkeit des Patentes für Österreicher in Kroatien und außerhalb mehr abgeben. Daß für Kroaten andere Regelungen gelten ist ebenfalls völlig klar (war ja oft genug Thema in div. Foren), dies war jedoch nicht Thema der Anfrage.
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Ich wollte das auch nur der Vollständigkeit wegen erwähnen und wie Du ja auch richtig schreibst, ist das Thema quasi die unendliche Geschichte! L.G. Edwin |
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