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Alt 09.08.08, 13:28
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Bootfahren in Kroatien
 
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Zitat:
Zitat von Zagorac
Sellbst wenn er die kroatische Staatsangehörikeit hätte, dürfte er dieses in D zugelassenes Boot nur mit einem kroatischen oder deutschen Führerschein fahren, da der mazedonische in Kroatien nicht anerkannt wird.
Wer sagt das (ausser Dir) und wo steht das geschrieben ?
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Gruß Fred
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Alt 09.08.08, 13:55
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Auszug aus der Verodnung über Ankunft und Aufenthalt fremder Sportboote und Yachten.....


Članak 8.

– dokaz da je osoba koja zapovijeda plovilom sposobna upravljati plovilom sukladno
nacionalnim propisima države čiju zastavu vije, odnosno sukladno propisima Republike
Hrvatske;
– dokaz o osiguranju od odgovornosti za štetu počinjenu trećim osobama;


Übersetzung:

- Nachweis das der Bootsführer befähigt ist durch die nationalen Vorschriften des Landes unter dessen Flagge das Boot fährt , das Boot zu führen, oder im Einklang der Vorschriften der Republik Kroatien!

Da das Boot ein in Deutschland zugelassenes ist, setzt das zumindest einen deutschen BF zu Grunde ( was auch oftmals schon im Fall das der Versicherer ein deutsches Institut ist als BEDINGUNG gepriesen wurde...)

Da Kroatien eine Bilaterales Abkommen zu Anerkennung der Bootsführerscheine und deren Vereine, NUR mit der Slowakei und Ungarn hat.

Sein FS wurde nur 5 Tage vor dem Unfall in Mazedonien ausgestellt....auch wenn er eine mazedonische Staatsangehörigkeit hat, setzt diese Vorschrift voraus das er den FS des Landes unter dessen Flagge das Boot fährt haben muss!

Bezüglich dessen das der Unfallverurscher seinen Wohnsitz in Zagreb hat...gilt für ihn sofern er kroatischer Staatsbürger ist die Pflicht einen kroatischen BF zu haben.

So viel wir wissen, haben alle Kroatien Urlauber hier im Forum entweder den deutschen oder kroatischen BF oder wie viele auch BEIDE!
  #3 (permalink)  
Alt 09.08.08, 14:33
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Zitat:
Zitat von Zagorac
Übersetzung:

- Nachweis das der Bootsführer befähigt ist durch die nationalen Vorschriften des Landes unter dessen Flagge das Boot fährt , das Boot zu führen, oder im Einklang der Vorschriften der Republik Kroatien!

Da das Boot ein in Deutschland zugelassenes ist, setzt das zumindest einen deutschen BF zu Grunde ( was auch oftmals schon im Fall das der Versicherer ein deutsches Institut ist als BEDINGUNG gepriesen wurde...)

Da Kroatien eine Bilaterales Abkommen zu Anerkennung der Bootsführerscheine und deren Vereine, NUR mit der Slowakei und Ungarn hat.
Interessante Interpretation - leider trifft sie nicht zu !
Das Argument mit den Versicherungen kannst Du mittlerweile ebenfalls in die Tonne hauen.


Zitat:
Zitat von Zagorac
So viel wir wissen, haben alle Kroatien Urlauber hier im Forum entweder den deutschen oder kroatischen BF oder wie viele auch BEIDE!
NIcht "wir ". sondern Du glaubst das zu wissen !
Es gibt auch genügend Österreicher, die mit deutschem SBF-See und österr. Zulassung fahren - Deiner Meinung nach wäre das ebenfalls illegal.
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Alt 09.08.08, 14:39
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Das Dokument nennt sich so ....
ORDINANCE
ON THE REQUIREMENTS FOR THE ARRIVAL AND STAY OF FOREIGN YACHTS AND
BOATS DESIGNED FOR SPORT AND PLEASURE IN THE INTERNAL WATERS AND THE
TERRITORIAL SEA OF THE REPUBLIC OF CROATIA

hier der Auszug aus der englischen Version....

Article 8
the purpose of inspection, any floating craft under way in the Republic of Croatia shall
the following original documents:
- licence disc/sticker
- duly endorsed Passenger List for the persons carried on board (this provision shall
refer to the floating craft specified in Article 7 of this Ordinance)
- certificate of seaworthiness
- evidence that the person in command of the floating craft holds the required
certificate of competency to operate the craft in accordance with the regulations
the country whose flag the craft is flying or in accordance with the relevant
regulations of the Republic of Croatia

- prove that the floating craft has been insured against damage caused to third
persons
- submit the proof of ownership or provide evidence as to the person assigned to
the floating craft


Hier das selbe in englisch......und es ist immer noch gültig!

und hier der link auf das pdf beim Ministerium in Kroatien......
und ich habe keinen Bock ewig mit dir zu streiten.!

http://www.mmpi.hr/userdocsimages/20...ravak-engl.pdf

Für mich ist dieses klar genug und denke für die anderen auch!


Und wenn es wieder sein muss werde ich das Ministerium in Zagreb Anfragen und um erklärung bitten.....telefonisch wie auch per e-mail...und es hier im Original posten .....
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Alt 09.08.08, 17:38
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Zitat:
Zitat von Zagorac
Das Dokument nennt sich so ....
ORDINANCE
ON THE REQUIREMENTS FOR THE ARRIVAL AND STAY OF FOREIGN YACHTS AND
BOATS DESIGNED FOR SPORT AND PLEASURE IN THE INTERNAL WATERS AND THE
TERRITORIAL SEA OF THE REPUBLIC OF CROATIA

hier der Auszug aus der englischen Version....
Achje, lieber Zagorac, das Dokument ist doch ein alter Hut und das habe ich hier schon im Forum in deutscher Sprache veröffentlicht,
da hat an Dich als User noch kein Mensch gedacht ! ==> Kroatienverordnung

Des wegen wird Deine Behauptung aber auch nicht richtiger, zumal Du ja Gegenargumente völlig ignorierst ....
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Alt 09.08.08, 18:23
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Als erstes, deine Kraft als Moderator erlaubt dir einen ganzen Teil aus dem Konzept zu entnehmen und einfach komentarlos einen neuen Tread da raus zu machen!

Zweitens, du verwechselst MAZEDONIEN UND MONTE NEGRO!!!!!

Drittens, du IGNORIERST meine Angaben über die Notwendigkeit
1. den FS oder Fähigkeitnachweis DES LANDES DESSEN FLAGGE das BOOT trägt! ( in diesem Unfall fuhr handelt es sich um ein Boot das unter deutscher Flagge die kroatischen Gewässer befuhr!!!!!!!)

2. Es ist simptomatisch das du ÜBERSIEHST IN DEINEM TEXT ( hier im BILD) den Teil ODER IM EINKLANG MIT DEN VORSCHRIFTEN DER REPUBLIK KROATIEN....




soviel allen bekannt ist brauchte der Unfallverursacher für DIESES BOOT einen BEFÄHIGUNGSNACHWEIS nach der Flagge ( DEUTSCHE ) oder KROATIEN DA WOHNSITZ in Kroatien!!!!!!!

3. IN DIESEM FALL HATTE DER UNFALLVERURSACHER EINEN MAZEDONISCHEN NACHWEIS!!!!!!!! UND FUHR EIN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENES BOOT unter deutscher FLAGGE!!!!!

Uund zu gutem letzt werde ich jetzt das Ministerium fragen, um dir zu beweisen das du schon wieder nicht Recht hast!

4. Wär das Boot in Mazedonien zugelassen ( mazedonische Flagge wohl bemerkt) , dann dürfte er auch mit seinem mazedonischen FS es auch fahren ( nach dieser Verordnung)

Ich frage mich warum du immer davon ausgehst das NUR DU IMMER RECHT HAST ....und BASTA ?

NAch dem ich dir schwarz auf weiß es beweisen werde rechne ich damit das du oder jemand anderes diesen Tread entweder schliesst oder in den privaten Bereich versetzt wie es damals mit dem PPL und der Flugausbildnug in Kroatien geschehen ist!......

Ich kann es langsam nicht verstehen...das du einfach alles ignorierst, und interpretierst wie es dir gerade passt.....

Oder wie wär es wenn DU mir beweist das ER DAMIT EIN BOOT UNTER DEUTSCHER FLAGGE FAHREN DURFTE IN KROATIEN MIT MAZEDONISCHEM BOOTSFÜHRERSCHEIN?


Ich glaube du irrst diesmal aber gewaltig ....

Dieses Boot verursachte den tödlichen Unfall bei Vodice ...es ist in Deutschland zugelassen und fährt unter deutscher Flagge..zeige mir bitte die kroatischen Verordnungen womit es gestattet ist dieses BOOT in KROATIEN mit einem MAZEDONISCHEN ( nicht Montenegrinischen) BOOTSFÜHERSCHEIN ZU FÜHREN!
  #7 (permalink)  
Alt 09.08.08, 18:39
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In einem anderen Tread erwähnst du bezüglich eines ungültigen FS auch die Versicherungstechnische Frage .....die du hier als passee erklärst

Zitat:
Zitat von Fred
Aber ich - lies Dich mal ein, welche Anforderungen die Kroaten an die Bootspatente stellen und Du wirst mir beipflichten.
Dazu kommt natürlich noch die Versicherungstechnische Seite ....
Hier der Link zu deinem eigen Tread wo du kroatische Anforderungen selbst erwähnst....( und die obigen auch)
http://www.istrien.info/forum/thema16110.html
  #8 (permalink)  
Alt 09.08.08, 19:07
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Zitat:
Als erstes, deine Kraft als Moderator erlaubt dir einen ganzen Teil aus dem Konzept zu entnehmen und einfach komentarlos einen neuen Tread da raus zu machen!
Das ist völlig richtig - allerdings habe ich sehr wohl einen Kommentar dazu abgegeben und sogar auf das neue Theme hingewiesen !
Also unterlasse bitte die falschen Anschuldigungen !

Es ist müßig, mit Dir über dieses Thema zu diskutieren, da Du ständig Dinge miteinander verwechselst, aber so kennt man Dich ja bereits aus vergangenen Diskussionen anderer Themen !

ich hatte Dir eine Tatsache mit dem Ö-Patent geschrieben, auf das Du garnicht eingehst, weil das genau das Gegenteil von dem beweist, was Du hier zu beweisen versuchst.

Stattdessen versuchst Du, durch Vielschreiberei ohne fachlichen Hintergrund Deine Meinung als die richtige darzustellen.

Zitat:
In einem anderen Tread erwähnst du bezüglich eines ungültigen FS auch die Versicherungstechnische Frage .....die du hier als passee erklärst
Ich erkläre garnichts für passe, nur ist es mittlerweile so, daß fast alle deutsche Boots-Haftpflichtversicherungen das kroatische Patent anerkennen - und nur darum ging es in dem von Dir zitierten thread !


Ich habe Dir garnichts zu beweisen und Du hast bislang keinen Beweis außer Blabla angetreten.

Ich habe bedauerlicherweise nicht die Zeit, mich mit fadenscheiniger Beweisführung und Deinen Romanartigen Postings ohne fachlichen Hintergrund zu beschäftigen, daher ist dieses Thema für mich persönlich abgeschlossen !

Vielleicht findest Du ja aber einen anderen Diskutanten ....
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Alt 09.08.08, 19:52
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Ich verwchsele gar nichts, du hast 2 Unabhägige Staaten verwechselt ( Mazedonien - Montenegro).

Ich denke schon das du mir als "fachlich komptenter Moderator" den Nachweis warum deine Behauptung das Ö-Boote mit deutschem BF legal zu fahren sind zu beweisen durch nennung der Verordnung oder kroatischer Gesetze die das bestätigen!


Du hast von mir gefordert dir zu sagen wo das steht das mazedonischer BF nicht gültig ist....darauf habe ich die gültige Verordnung des kroatischen Ministerium für Schifffahrt erwähnt....die du kennst...und ignoriest den Satz weiterhin,

citiere: Beweis das die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt, in Einklang mit den nationalen Vorschriftendes Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder im Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien...


Somit ist klar das wenn ich ein deutsches Boot in HR fahren will muß ich entweder deutschen BF haben oder kroatischen ....

Aus einer anderen Verordnug schliesst sich das zum führen eines Bootes unter der kroatischen Flagge ein kroatischer BF notwendig ist....wie auch das sich dies bezüglich der Ausländer in Kroatien Hauptsächlich auf die Charterboote auswirkt die unter kroatischer Flagge vermietet werden da es sich sonst um den sg. "Schwarzcharter" handelt....ergo brauchen auch deutsche Skipper für so ein Boot den kroatischen BF....

Nun kommen wir auf kroatsiche Bürger die ( wenn sie keinen Wohnsitz in entsprechenden Ausland haben in diesem konkreten Fall Deutschland ( da das Boot unter D Zulassung fährt) und ein Boot unter deutcher Zulassung ein ZOLLVERGEHEN begehen was sogar zur Beschlagnahme führen kann!)
ihren Wohnsitz in Kroatien haben, sind Verpflichtet einen kroatischen BF zu haben.....das denke ich irgendwo klar oder nicht?

Dieses schliesst aus das ein kroatischer Bürger seinen BF in MAZEDONIEN ausgestellt bekommt! ( da ja fester Wohnsitz in Kroatien) ergo darf er damit in Kroatien nur ein in MAZEDONIEN zugelassenes Boot fahren..das unter mazedonischer Flagge in Kroatien verkehrt! ( fährt er ein deutsches Boot fährt er ohne gültigen FS und begeht ein Zollvergehen gegenüber dem Kroatsichen Staat!!!)

( das besagt die schon zitierte Verordnung die als Voraussetzung stellt ..entweder das Patent des Landes unter der Flagge des Boots oder kroatisches!!!!!!!!!) Ist das so schwer?

Du fordest von mir eine Beweis des fachlichen Hinergrund? Denn wirst du bekomen wenn die Antwort vom Ministerium komt ...

Ich fordere von dir deinen fachlichen Hintergrund genau so zu beweisen ( aber du hast es ja wohl nicht nötig!) ,mir die die gültigen Verordnungen zu nennen, oder auch Gesetze und kroatische Paragraphen die deine Behauptung als einzige Richtige beweisen!

Ich denke das für dich dieses Thema abgeschlossen ist da du keine Argumente die deine Behauptungen unterstützen hast.

Sollte die Antwort vom Ministerium meine Behauptung als falsch stellen, werde ich das selbstverständlich auch öffentlich hier im Forum zugeben, und mich auch entschuldigen etwas falsch behauptet zu haben!

Bis dann

Gruß
Rudi
  #10 (permalink)  
Alt 09.08.08, 19:56
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Zitat:
Zitat von Zagorac

Sollte die Antwort vom Ministerium meine Behauptung als falsch stellen, werde ich das selbstverständlich auch öffentlich hier im Forum zugeben, und mich auch entschuldigen etwas falsch behauptet zu haben!

Bis dann

Gruß
Rudi
Ja - klar !
Und der Zitronenfalter faltet Zitronen .....
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