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Eine Stellungnahme des ADAC oder/und AMV zu dieser Problematik wäre hier sicher sehr hilfreich.
Ich werde das mal zum ADAC nach München schicken und die Antwort dann hier einstellen. L.G. Wolli
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Wenn man sich nicht für die Wahrheit interessiert, dann wird man zur Strafe von unfähigen, korrupten Verbrechern regiert. |
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Hallo Wolli!
Ich hatte schon einen ADAC LINK eingestellt- hast Du ihn angeschaut? Was tun nach einem Unfall im Ausland? Gruß, ELMA |
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Guten Morgen.
Das mit der Vollkasko ist schon richtig, ABER, der bezieht sich ja nur auf das Auto. Das uns lieb gewordenen Auto ist aber sicher leichter ersetzbar als zb. meine Invalitität. Ich bin 70% behindert und wer bzw. welche Versicherung ( ausser meiner gottseidank als jugendlicher abgeschlossenen Lebensversicherung ) übernimmt bei mir als Selbstständiger den lebenslangen Verdienstausfall???? So wie mir gehts leider viele Andere Personen bzw. Familien auch. UND für das sollte ja eine Cro. Versicherung, bei der, der Unfallgegner versichert ist übernehmen und da sein!!! UND DAS TUN SIE NICHT!!!!!! So schön dieses Land auch ist und ich bin noch immer in diesem Land, aber da sollte die Cro. Regierung schön langsam die Reissleine ziehen und uns Turis, die sie ja haben wollen, eine wirkliche Sicherheit bieten!!! # Aber vielleicht gibt,s noch Wunder................. Schönen Tag noch. Werner |
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werner das ist alles bekannt was du da sagt
wenn hier geld von der versicherung bekommen willst also im schadenfall auch wenn du recht hast siehst alt aus. in deinem falle noch schlimmer. jadran |
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hier also die Antwort des ADAC mit Stand Oktober 2008:
Merkblatt für Auslandsunfälle KROATIEN I. Unfallaufnahme Nach einem Unfall sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten gegebenenfalls helfen. Unbedingt Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notieren. Außerdem Name und Anschrift von (möglichst neutralen) Unfallzeugen festhalten und die Unfallstelle fotografieren. Keine fremd-sprachigen Schriftstücke unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich ist. Die Polizei ist unter Tel. 92, die Rettung unter Tel. 94 erreichbar. Von der Polizei sollte man sich eine Unfallbestätigung (Potvrda) ausstellen lassen. Die ADAC-Notrufstation in Kroatien hat folgende Rufnummer: Telefon (01) 3 44 06 66. II. Abwicklungshinweise Nach einem Unfall in Kroatien muss der Geschädigte seine Ersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Kroatien geltend machen. Wenn das den Unfall verursachende Kfz seinen gewöhnlichen Standort in einem EU-oder EWR-Land hat und dort versichert ist, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Schadensabwicklung über einen Repräsentanten der ausländischen Haftpflichtversicherung in Deutschland, dessen Anschrift über den „Zentralruf der Autoversicherer“/GDV, Glockengiesserwall 1, 20095 Hamburg, Tel. 0180/25026, abgefragt werden kann. Zum Zwecke der Beweissicherung sollten unbedingt Fotos vom beschädigten Fahrzeug vorgelegt werden. Außergerichtliche An-waltskosten werden in Kroatien selten erstattet. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen tritt nach 3 Jahren ein. Wegen der besonderen Schwierigkeiten von Auslandsschadensfällen ist insgesamt mit einer längeren Abwicklungs-dauer als in Deutschland zu rechnen. III. Schadenspositionen 1. Sachschäden Es werden ersetzt: a) Reparaturkosten einer deutschen Werkstätte in voller Rechnungshöhe nur dann, wenn Übereinstimmung mit der Schadensbe-schreibung auf der polizeilichen Unfallbestätigung (Potvrda) oder der Schadensschätzung einer dortigen Versicherung besteht. In Bagatellfällen kann aufgrund eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Bei Abwicklung auf Gutachtenbasis wird meist die Mehrwertsteuer nicht übernommen. b) Bei Totalschaden Abrechnung nur gegen Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Ist das Fahrzeug im Unfalland verblieben, erfolgt Erstattung nach Schwacke- oder Eurotax-Liste. c) Abschleppkosten von der Unfallstelle zur nächstgelegenen Werkstatt. d) Gutachterkosten, wenn der Schaden nicht anderweitig nachgewiesen werden kann oder die gegnerische Versicherung ein Gut-achten verlangt. e) Wertminderung allenfalls in geringer Höhe bei schwerer beschädigten, wenige Jahre alten Fahrzeugen mit geringer Laufleistung. f) Mietwagenkosten, wenn ein Mietauto zur Berufsausübung unbedingt erforderlich ist, für die technisch notwendige Reparaturdau-er bzw. im Totalschadensfall für die durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer. Von den Mietwagenkosten werden bis zu 20% als Eigenersparnis abgezogen. g) Kaskoselbstbeteiligung gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung. h) Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Mehrkosten). i) Schadensfinanzierungskosten, aber nicht immer. Es werden nicht ersetzt: Nutzungsausfall, Entschädigung für Urlaubsbeeinträchtigung, allgemeine Unkostenpauschale. 2. Personenschäden 2 Es werden ersetzt: a) Arzt-, Heil- und Pflegekosten, soweit nicht bereits durch die eigene Krankenkasse erstattet. b) Verdienstausfall c) Schmerzensgeld, abgestuft je nach Schwere der Verletzung und deutlich niedriger als in Deutschland. IV. Anwaltsadressen Vorwahl aus Deutschland: 00 385 HR-20000 Dubrovnik RA Zarko Ratković Buniceva Poljana 3 Telefon 020-32 38 06, Telefax 020-32 38 06 HR-21000 Split RA Srdan Brajevic Kneza Višeslava 1 Telefon 021-36 17 64, Telefax 021-32 28 96 HR-10000 Zagreb RAe Kresimir Anic u. Rudjer Anic Gajeva Ulica 53/II Telefon 01-4 92 21 48, Telefax 01-4 92 21 54 HR-10000 Zagreb RA Augustin Lukačević Petrinjska 47/II Telefon 01-4 81 63 66, Telefax 01-4 81 63 67 HR-10000 Zagreb RA Eugen Zadraveć Petrinjska 2/I Telefon 01-4 81 06 43, Telefax 01-4 81 06 42 Stand 10/2008 Gruß Wolli
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Wenn man sich nicht für die Wahrheit interessiert, dann wird man zur Strafe von unfähigen, korrupten Verbrechern regiert. |
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Jadran sagt:
mit nicht versicherten und nicht zugelassen fahrezeugen hast nicht nur in dörfern zu kämpen, die fahren auch in rovinj rum. denkst das stört einen hier? Es ist nicht gerade so, als die kroatische polizei bei solchen Fahrzeugen den Kopf zur Seite drehen würde. Es ist aber ratsam, die polizei zu benachrichtigen, wenn man PKW-s oder Mofas ohne Kennzeichen sieht. Manche sind versichert, haben aber das Kennzeichen verloren. Abgesehen davon, es stimmt nicht, dass: "DU NIE IM LEBEN DAS GELD BEKOMMST", wenn du einen Unfall hast mit einem nicht versicherten PKW. Es gibt bei uns einen VERSICHERERVERBAND, der für solche Fälle geradesteht. Ich spreche aus Erfahrung. Arbeite seit 28 Jahren als staatlich anerkannter Dolmetscher. Auch wenn es länger dauert, der Schaden wird bezahlt. Noch ein Tipp. Man sollte (bevor man Kroatien mit einem beschädigten Auto verläßt) den Schaden von einem kroatischen Gutachter schätzen lassen und unbedingt bei der Polizei eine Unfallbestätigung verlangen. In der Regel wird diese zwangsläufig herausgegeben. Gruß Mato |
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Mato
also das fahrzeug ohne kennzeichen wartet nicht auf mich oder die polizei es bewegt sich. fein das sagst kennzeichenverlust, oft dann dauerverlust. die polizei benachrichten? denkst ich würde die nachbarschaft anzeigen? ich denke wir sprechen nicht von fahrzeugen mit der aufschrift - Proba - auf inseln in kleinen dörfern sieht das noch ganz anders aus. da fehlt das rechtsbewustsein, die sehen das nicht als strafbar dort an. da du ja dort wohnst, sag ich mal kennst das doch alles viel besser noch. wir sollten das hier so nicht weiter offen schreiben, Pn gerne jadran |
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