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Ich hatte im Mai 2005 einen Autounfall mit Personenschaden ( Beinbruch),
bei dem ich laut Polizei schuldig war. Nach Entrichtung eines Bußgeldes durfte ich am Unfalltag die Heimreise antreten. Jetzt ( nach eineinhalb Jahren) habe ich eine Vorladung zu einer Verhandlung in Kroatien erhalten. Wie muss ich mich verhalten? Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!! |
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Eventuell kann Dir unser Forumsmitglied Mato aus Medulin helfen, er spricht deutsch und kroatisch und kennt das Rechtssystem in Kroatien sehr gut: HR tel./fax: ++ 385 52 576 971 e-mail: aquamarin@pu.t-com.hr
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Lutz ► Urlaub in Premantura: www.premantura.de ►► Das beste Lokal in Pomer: www.konoba-istriana.com ►►► Rundflüge über Istrien - Charterflüge von/nach Kroatien: www.delicair.hr |
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Ich gehe davon aus, dass du a) kein Kroate und b) keine festen Wohnsitz in Kroatien gemeldet hast.
Wenn diese beiden Bedingungen zutreffen, dann musst du einer Vorladung vor Gericht in Kroatien nicht Folge leisten. Du bist lediglich dem Gericht deines Heimatlandes (und ggf. dem Land, in welchem du deinen ersten (festen) Wohnsitz hast) gegenüber verpflichtet. Wenn das kroatische Gericht dich verhören möchte, dann muss es zu dir kommen! Wenn du nichts aussagen möchtest, solltest du überhaupt nichts tun. In diesem Fall besteht für das kroatische Gericht nur die Möglichkeit eine Rechtshilfe nach internationalen Übereinkommen einzuholen. Du wirst dann evtl. eine Ladung eines deutschen Gerichts zur Zeugenvernehmung in der kroatischen Botschaft erhalten. Es ist allerdings zweifelhaft, ob das kroatische Gericht diesen Weg gehen wird und dann auch alle Formalitäten fehlerfrei eingehalten werden. Obwohl die haben ja jetzt auch Erfahrung mit DenHaag gesammelt (in umgekehrter Richtung). Du kannst auch beruhigt weiterhin in Kroatien in Urlaub fahren, da (hoffentlich) kein Haftbefehlt gegen dich erlassen wurde. Also abwarten und Tee trinken. Cu Hugo |
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Und was passiert wenn das Kroatische Gericht nicht nach Deutschland zur Anörung kommt? Dann bleibt sein Fall doch offen. Bekommt er dann nicht bei der nächsten Kontrolle in Kroatien schwierigkeiten?
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Zitat:
cu Hugo |
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Zitat:
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@lutz
Nix gegen deinen "Busenfreund" Mato - aber einer der sich mit # Bootsführerscheinen # Kinderbelustigung # Immobilien # Im- und Export # An- und Verkauf # was sonst noch ..... beschäftigt. Naja, vielleicht ist er ja auch noch zusätzlich RA. Wundern würde es mich bei ihm dann auch nicht mehr. Cu Hugo |
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@Hugo,
1. Mato ist NICHT mein Busenfreund 2. Beweist die Liste nur, dass er als Geschäftsmann erfolgreich ist 3. Hat er schon mehr als einmal deutschen Urlaubern/Gästen geholfen 4. Behauptet niemand er sei Rechtsanwalt 5. Hat er sicher mehr Kenntinisse in einem solchen Fall als Du 6. Betrachte ich die Diskussion mit Dir als erledigt
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Ich danke allen, die mir bisher Ratschläge bzüglich meines Autounfalls gegeben haben! Bin froh um jeden Tipp. Da ich seit vielen Jahren treuer Kroatienurlauber bin,trifft mich dieses Problem besonders, weil ich mich ich nun tatsächlich nicht mehr guten Gewissens dorthin fahren traue.
Danke Gruß moosy |
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@lutz
Zitat:
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