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Hallo zusammen,
mal eine Frage bezüglich der Anmeldung meines Bootes in Kroatien. Bei den ganzen neuen Bestimmungen und Aussagen blickt man ja fast nicht mehr durch. Also, wir fahren im Juli mit einem - 3,4m Schlauchboot & - 6PS Yamaha-Motor nach Kroatien. Motor ist auf 5 PS "gedrosselt", Schreiben vom Händler dazu habe ich. Soweit ich jetzt alles richtig verfolgt habe muß ich das Boot (weil größer als 2,5m) anmelden, also mir so eine Vingette kaufen. Welche Papiere muß ich dazu mitnehmen? Boot ist aktuell nicht bei WSA registriert, hat also auch keine Nummer, das werde ich wohl noch machen müssen,oder? Wir fahren nach Medulin, muß ich zur Anmeldung extra nach Pula, oder kann ich das auch irgendwo in Medulin erledigen? Bitte um kurze Infos Axel |
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Bin ja schon da ......
Zitat:
Anmeldung in Deutschland mußt Du ebenfalls vorher machen, entweder WSA oder int. Bootsschein bei DMYV oder ADAC Für die Zulassung in Kroatien brauchst Du auch noch eine Boots-Haftpflichtversicherung. Wegen der kroatischen Zulassung mußt Du nicht unbedingt nach Pula. Du kannst das auch machen lassen : Aquamarin Skipperclub Burle 7 Medulin Tel.: 00385-52-576971 |
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Zitat:
sie sich richten sollen / müssen. Daher habe ich mich nochmals rückversichert und muß Dir leider mitteilen, daß Dein Boot Führerscheinpflichtig ist ! Die Bedingungen für fahren ohne Führerschein haben sich nicht geändert, sodaß ab 3m Bootslänge und / oder über 5PS Motorleistung ein Führerschein erforderlich ist. Es tut mir wirklich leid ...... |
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Fred,
jetzt hast du mich auch unsicher gemacht! Deiner Ausführung nach ist ein Boot meldepflichtig wenn es mehr als 3 m oder einen Motor > 5 PS hat. Ich habe mein Kanu ( 4,5 m) jetzt mit einem Motor (1,5 PS) versehen und falle wohl jetzt auch unter die Anmeldepflicht?? Ich habe die Verordnung jedenfalls nicht wie jetzt von dir geschrieben interpetiert - liege damit aber wohl falsch. Die Hafenkapitäne tun mir echt leid. CU Hugo |
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Zitat:
Ein Kanu ist ja normalerweise kein motorgetriebenes Wasserfahrzeug, sondern ein "muskelbetriebenes". Solche Boote sind nicht anmeldepflichtig. Dein Motorchen ist doch höchstens ein Hilfsmotor, der jedoch aus dem muskelbetriebenen Boot ein Motorboot macht. Bist Du mir sehr böse, wenn ich in Deinem speziellen Fall Dich bitte, direkt beim Hafernkapitän nachzufragen ?? Ich möchte nicht in den Verdacht geraten, hier falsche Auskünfte zu geben, wenn ich es nicht ganz sicher weiß ...... |
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Fred,
vielen Dank für den Hinweis. Der Hafenkapitän wird vor Lachen umfallen, wenn er das Schiff und die Motorisierung sieht. Den Spass mache ich mir aber und werde im Hafen von Pula einlaufen und direkt vor dem Hafenbüro festmachen! Stelle die Antwort dann hier ins Forum. CU Hugo |
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Hallo,
nun hätte ich auch noch eine Frage zu dieser Vignette. Ist die notwendig, wenn ich das Boot in Deutschland versichert habe und welchen Sinn hat sie? Was kostet die denn für ein Schlauchboot mit 30 PS und einer Länge von 5,40 Meter. Ich habe vor im August nach Porec zu fahren. Danke für eure Hilfe Gruß Felix |
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Die Vignette ist praktisch die "Eintrittskarte", damit Du in Kroatien fahren darfst.
Darin sind natürlich auch Sicherheit- und Leuchtturmgebühren enthalten. Lies doch bitte mal den folgenden Link, dann bist Du auf dem laufenden - auch mit den Preisen : http://yacht.de/pdf/kroatienverordnung.pdf |
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Daher habe ich mich nochmals rückversichert und muß Dir leider mitteilen, daß Dein Boot Führerscheinpflichtig ist ! Die Bedingungen für fahren ohne Führerschein haben sich nicht geändert, sodaß ab 3m Bootslänge und / oder über 5PS Motorleistung ein Führerschein erforderlich ist. Es tut mir wirklich leid ...... Hallo, das ist mir neu das es auch nach der Bootslänge geht bei der Führerscheinpflicht. Meines Wissens geht es doch nur um die Motorleistung? Sprich, bis 5 PS Führerscheinfrei... Ich hatte allerdings das Schlauchboot das letzte mal 2002 mit und da wurde kein Führerschein verlangt. Das Schlauchboot ist 4,01 Meter lang und hat einen 5 PS AB... Kann es sein das mit den 3 Metern Bootslänge nur die Kroaten gemeint sind ? Ich hab mal was gelesen das für Ausländer die Vorschriften des Heimatlandes gelten sollen... Irgendwie bin ich jetzt verunsichert... Bitte um Info... Gruß Aladin... |
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