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  #41 (permalink)  
Alt 25.08.08, 19:40
Benutzerbild von ICTUS
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aktuell heute - keinerlei kontrolle bei der einreise. sagt meine frau ,die um 18.00 die grenze passierte.
__________________
Gruss
ICTUS

meine küchenreime gibts im album "kreatives" in meinem profil.
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  #42 (permalink)  
Alt 25.08.08, 21:56
Benutzerbild von wallbergler
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Hallo Leute,

Bier nach Kroatien mitbringen? Das hat was!
Ist doch das deutsche Bier, respektive das Bayerische ( und darauf halten vor allen Dingen die Bierbarone was) n u r nach dem Reinheitsgebot vom 23. April 1516 bestehend aus Wasser, Hefe und Stärketräger!!!!
So hört man es gerne.
Gewitztere sprechen schon von Grundstoffen. Also man kann es auch mit versch. Pflanzenstoffen oder !!anderen Geschmacksstoffen würzen.
Wobei aus Gründen der Kostenersparnis bezüglich der Rohstoffe und Verarbeitung oder um Defizite des Bieres in verschiedenen Bereichen auszugleichen, noch verschiedene Zusatzstoffe beigegeben werden.
Insbesondere um es abzukürzen,
für die Elastizität des Schaumes zu sorgen,
eine verbesserte Ausbeute der Bitterstoffe zu bewirken,
die sichtbaren Eigenschaften des Bieres wie Farbe, Haltbarkeit und Geschmack zu beeinflussen,
Trübungsstabilisatoren zu verwenden
eine Schaumminderung zu erreichen,
eine Schaumbildung zu fördern
und mit Sondergenehmigung Künstliche Aromen beizufügen.
Im Wesentlichen sind die häufigsten Zusatzstoffe 16 an der Zahl!!!!!!!!
Phosphorsäure, wird auch oft in Reinigungsmitteln eingesetzt,
Zitronensäure, als Lebensmittelzusatzstoff.
Milchsäure, auch als Kalklöser hochwirksam
Kieselgel, liegt auch Warensendungen bei,
Bentonit, Trennmittel
Propylenglycoalginat, Steigert die Elastizität des Schaumes
gummi arabicum, Verdickungsmittel, siehe auch Briefmarken beim Anfeuchten klebbar,
Natriumascorbat, Farbstabilisator
Schwefeldioxid, verhindert den Verderb v. Lebensmitteln, wird auch zum Bleichenvon Papier verwendet,
Natriumsulfit, ist auch Gegenmittel vei Vergiftungen mit Nikotin,
Kaliummetabisulfit, verhindert Verderb durch Schimmelpilze,
Natriumhydrogensulfit, Natriumsalz der schwefeleigen Säure
Natriummetabisulfit, zum Entgiften chromhaltiger Abwässer auch verwendet (bei Galvanierungsbetrieben)
Calciumsulfit , Konservierung

Kaliumhydorgensulfit Kopfschmerzen Übelkeit ( jetzt wissen wir es)
Ascorbinsäue , verhindert Reaktion mit Luftsauerstoff

Zuckerkulör , Lebensmittelfarbe, für bräunliche Färbung

Nun ist es ja so, das das Meiste E 220, E224 usw. heißt. Soll heißen, diese Stoffe sind kennzeichnungspflichtig.
Z.b. Alle Sulfite werden als Allergen angesehen und sind daher wegen der Überempfindlichkeit zu kennzeichnen.
Also nichts ist umsonst!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.
Natüüüüüüüürlich, Natüüüürlich sind das alles so geringe Dosierungen, so dass nie und nimmer Gefahr für die Gesundheit besteht.
Ich trinke ja auch Bier !!!!!!!!!!!!

Aber liebe Forianerinnen und Forianer, es macht einfach besonders ärgerlich , weil sie uns alle für blöd halten, insbesondere unsere Bierbarone mit ihrem Reinheitsgebotsgeschwafel.
Warum müsste das Zeug sonst gekennzeichnet werden, ist es Absicherung???

Egal, nehmt das Bier mit nach Kroatien,
und darauf ein herzliches P r o ooooost!!!
euer wallbergler
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  #43 (permalink)  
Alt 26.08.08, 06:49
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.......viele, viele gute Beiträge, aber immer noch keine endgültige Antwort auf die eigentliche Frage!
Wieviel Bier darf man nun wirklich mitnehmen?
Nach meinem Wissen ist ja sogar die Einfuhr nichtalkohlischer Getränke begrenzt.
Bitte jetzt nur mal Fakten und zwar aus den kroat. Gesetzestexten.

L.G.
Wolli
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Wenn man sich nicht für die Wahrheit interessiert, dann wird man zur Strafe von unfähigen, korrupten Verbrechern regiert.
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  #44 (permalink)  
Alt 26.08.08, 07:56
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Zitat:
Zitat von Eliane
Besondere Zollvorschriften

Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr in Kroatien und der Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch ist derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland verboten. Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen). Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de
Hallo Wolli,

stimmt nicht - siehe oben.

Eliane
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  #45 (permalink)  
Alt 26.08.08, 08:19
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Seltsamerweise steht aber hier nun neuerdings was anderes:

http://croatia.hr/Deutsch/O_Hrvatsko...ul_information
"Zollbestimmungen
Die geltenden Zollbestimmungen der Republik Kroatien entsprechen den Standards der EU-Länder, aber die Einfuhr von Gütern nichtkommerzieller Natur für den persönlichen Gebrauch ist nur bis zum Wert von 300 Kuna von der Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer befreit. Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten ohne besondere veterinärmedizinische Bestätigung sowie von Honig ist auf 1 kg beschränkt, und die Einfuhr von Wein ist nur bis zu einer Menge von 5 Litern gestattet."

Und hier steht auch nichts von Bier: http://www.carina.hr/engindex.htm#8

Die Informationen für Reisende gibt es dort als PDF-Datei auch auf deutsch zum Herunterladen.

Irgendwer scheint hier nicht ganz aktuelle Infomationen zu haben. Ich gehe mal davon aus, dass die Kroaten die Bestimmungen richtig schreiben und dass in diesem Fall das Auswärtige Amt falsch informiert ist, wobei die beiden kroatischen Seiten beim Wein auch voneinander abweichen.
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  #46 (permalink)  
Alt 26.08.08, 08:35
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Wahrscheinlich ist aber dass die Einfuhr ALLER alkoholischen Getränke limitiert ist. Ganz gleich ob wein, Bier, oder sonstiger Fusel.
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  #47 (permalink)  
Alt 26.08.08, 08:56
Benutzerbild von Eliane
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Stimmt Vera, die Aussagen widersprechen sich teilweise. Nicht nur beim Wein, sondern auch in dem pdf-Dokument vom Zoll steht auch folgendes zur Einfuhr von Lebensmitteln:

Einfuhr von Lebensmitteln untersteht ungeachtet deren Menge der Kontrolle des Gesundheitsinspektors an den Einreisegrenzübergängen, während die Einfuhr aller Produkte tierischer Herkunft (Fleisch, Fleicherzeugnisse und alle anderen Erzeugnisse, die Fleisch enthalten, Eier, Milch und andere Milcherzeugnisse, Tierfutter tierischer Herkunft) ungeachtet deren Menge nur unter tierärztlicher Untersuchungspflicht und Vorlage des vorgeschriebenen Zertifikats des tierärztlichen Amtes des Ausfuhrlandes möglich ist. Entsprechen die Erzeugnisse nicht den angegebenen Einfuhrbedingungen, werden sie vom Reisenden beschlagnahmt und seitens der tierärztlichen Inspektion beseitigt.

• Reisende sind darüber hinaus für folgende Ware von Zollgebühren befreit:
• 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak
• 1 Liter Spirituosen
• 2 Liter Likörwein oder Dessertwein oder Schaumwein
• 2 Liter Tafelwein
• bis 50 Gramm Parfüm
• 250ml Eau de Toilette
• Medikamente oder medizinische Produkte in der vom Reisenden benötigten Menge
• Homöopathische Produkte (1 Packung)
Reisende unter 17 Jahren sind nicht vom Zoll für Tabakwaren und alkoholische Produkte befreit.

Ich würde mich im Zweifel nach den Infos richten, die der kroatische Zoll hier veröffentlicht hat. Die Tourismuszentrale und das auswärtige Amt können in der Aktualität hinterher hinken.

Übrigens: unsere Anfragen beim kroatischen Zoll bzgl. einer Ausnahmegenehmigung für Tiermedikamente im Rahmen der Spendenaktion fürs Tierheim in Pula blieben unbeantwortet. Ich bin aber weiter an dem Thema dran.

Eliane
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