hallo camper560,
eine klausel in dieser oder ähnlicher form wirst du beim pauschalreiseveranstalter ebenso wie beim vermieter einer ferienwohnung oder beim hotel immer finden. die wollen sich natürlich absichern, dass nicht z. b. wegen schlechten wetters der gast frühzeitig abreist.
wie michael schon sagt, hilft da nur eine reiserücktrittsversicherung. die hat aber auch klauseln. so kannst du nicht einfach die versicherung in anspruch nehmen, wenn du erkältet bist und abreisen willst. es muss sich im allgemeinen um eine schwere erkrankung oder den tod eines nahen familienangehörigen handeln, so dass die versicherung eintritt.
du kannst aber auch warten, bis der urlaub kurz vor der tür steht und dann zwei tage vorher abklären, auf welchen campingplätzen noch stellplätze frei sind und deine reise dann entsprechend planen. hier ist halt etwas flexibilität gefordert. wenn du nicht unbedingt auf einen bestimmten cp willst, ist dies denkbar. irgendwo findest du auch in der hauptsaison immer noch platz.
grüsse
jürgen
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"Mangelnde Bildung kann man durch Takt ersetzen, aber niemals mangelnden Takt durch Bildung" (Erich Limpach - deutscher Lyriker)