Hallo Jürgen, ich hab sicherheitshalber beim ADAC nachgeschaut, die Lichtpflicht gilt während der " Winterzeit " also von:
Vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März muss tagsüber das Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
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Gruß Christl
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