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Ab Sonntag 26. Oktober 2008 ist die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung über Lichtpflicht an den Wagen auch tagsüber in Kraft. Bis sog. Winterzeitrechnung gab es keine Lichtpflicht an den Wagen tagsüber. Falls Sie auf den Straßen ohne eingeschaltetes Licht am Wagen erwischt werden, zahlen Sie die Strafe in Höhe von 300 HRK.
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Hallo Christl,
diese 300 HRK haben wir vor einigen Jahren im Frühjahr in der Nähe von Umag bereits gelöhnt, ca. April/Mai

Seitdem fahren wir nur noch mit Licht in HR ...
Man lernt einfach nie aus

- wir hatten offenbar noch die "Winterzeitrechnung"
Liebe Grüße
Kathrin