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Alt 16.11.08, 11:28
Fred
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Zitat:
Zitat von riwerndrei
Das Grundgesetz schützt alle Bürger, die "freie Entfaltung" ist nur dem garantiert der andere nicht schädigt. Zig Todesfälle von Passivraucher sind doch wirklich nicht bestreitbar, willst Du dies einfach ignorieren bzw. hinnehmen.
Selbstverständlich kann ein Wirt nicht in allem Selbstbestimmen, den es ist ein Betrieb im Sinne des Gesetzes.
Wenn man alles in Deutschland reglementieren würde, dann würde das schlimme Ausmaße annehmen. Ich nenne als "Schlagwort" nur den Alkohol - der Ausschank müsste in Gaststätten / Restaurants grundsätzlich verboten werden, denn durch Alkohol sind die nichttrinkenden Bürger ebenfalls in höchstem Maße gefährdet ! Zig Todesfälle durch Alkoholmißbrauch sind doch wirklich nicht bestreitbar, willst Du dies einfach ignorieren bzw. hinnehmen ?

Merkst Du, was ich meine ??

Deinen Betrieb mit einem Restaurant zu vergleichen ist nun aber wirklich völlig daneben.

Deshalb finde ich, daß jeder Restaurantbetreiber selbst entscheiden können sollte, wie er seinen Betrieb führen will ! Ein Nichtraucher kann dann auch für sich entscheiden, ober er in ein ausgewiesenes Raucherlokal gehen möchte oder nicht.

Nochmals zur Erinnerung, damit keine falschen Vermutungen hochkommen : Ich bin ehemaliger Raucher .....