Zitat:
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Zitat von Vera
Die Auskunft des ÖAMTC ist richtig, gilt aber nur für Österreicher. Da Lörrach nicht in Österreich liegt, sollte der Ausweis also für die Aufenthaltsdauer gültig sein.
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Dazu kommt noch, dass diese ÖAMTC-Auskunft sich auf die Einreise in das EU- und Schengenland Slowenien und nicht auf Kroatien bezieht!
Um mich für die
österreichischen Mitleser/-innen zu wiederholen:
Wessen Reisepass-Gültigkeit abgelaufen ist und so dringend für Kroatien und andere Nicht-Schengen-Destinationen jetzt einen neuen Reisepass braucht und auf die derzeit mit 2 Wochen anzusetzende Ausstellungsdauer (die werden ja alle in der Staatsdruckerei in Wien einzeln zwecks Datensicherheit gedruckt) nicht warten kann, kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, also BH, in Statutarstädten beim Magistrat und in Wien beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt einen "Express-Reisepass" mit beschränkter Gültigkeit und bewaffnet mit 100 Euro Gebühr beantragen. (Sollte binnen zwei Tagen da sein).
http://www.bmi.gv.at/reisepass/
Damit sollten wohl alle Klarheiten beseitigt sein.