Einreisebestimmungen laut www.oeamtc.at
Länderinfos
Slowenien: Personaldokumente
Ein (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Bitte beachten: Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines (zumeist Billigairlines) Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.
Kroatien: Personaldokumente
Ein (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise bis zu 90 Tagen erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Einen gültigen Reisepass müssen folgende Personen vorweisen: Ausländische Staatsbürger, die eine Jagd- oder Sportwaffe oder eine nach kroatischen Vorschriften in den Reisepass einzutragende Ware einführen möchten, Personen, die mit in ihren Reisepässen eingetragenen minderjährigen Kindern reisen und Minderjährige. Ein gültiger Reisepass ist auch empfehlenswert für Fahrten in Richtung Dubrovnik, da hier bei Autofahrten das Staatsgebiet von Bosnien & Herzegowina durchquert wird.
Bitte beachten: bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines (zumeist Billigairlines) Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.
ACHTUNG! DIESE BESTIMMUNGEN GELTEN NUR FÜR ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER CHRISTL-MODERATORIN