Dieses Gesetz ist in Angleichung an die EU-Gesetze so verabschiedet worden. Leider hat man dabei aber übersehen, dass in Kroatien nicht wenige ausländische Rentner leben, die zu Hause alles aufgegeben haben, aber leider noch nicht lange genug im Land leben, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Diese wurden nun aufgefordert, nach jeweils 90 Tagen Aufenthalt in sechs Monaten das Land zu verlassen!