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Zitat von klaus52
Sogar meine Versicherung hat mir, auf Nachfrage, die Deckung schriftlich zugesagt, wenn ich in Kroatien mit dem Binnenschein das Permit ausgestellt bekomme und damit zum fahren Berechtigt bin. In der Führerscheinklausel der Versicherung wird auch nur von einer behördlichen Erlaubnis, nicht von einem Führerschein geschrieben. Dieses Jahr waren wir nicht in Kroatien, haben aber voriges Jahr problemlos die neue Vignette bekommen. Nun bin ich doch verunsichert, wie reagiert die Polizei auf ein Boot, wenn es bei diesen Voraussetzungen kontrolliert wird. Ist das Permit,oder neuerdings die Vignette keine behördliche Erlaubnis?Ich bin in all den Jahren noch nie kontrolliert worden und habe mir auch keine Sorgen gemacht, weil ich immer dachte, alles sei in Ordnung.
MFG Klaus
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Das Permit stellt eine behördliche Genehmigung dar ein Boot fahren zu dürfen - allerdings unter Auflage der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern Dir ein Hafenkapitän tatsächlich das Permit ausgestellt hat und dabei Deinen SBF-Binnen als Grundlage anerkannt hat lag das möglicherweise daran, daß er das Dokument garnicht lesen konnte. Das würde Dich jedoch bei einer poliz. Kontrolle eines anderen Beamten, der das Dokument entziffern kann, nicht vor Strafe schützen.
Voraussetzung zum Führen eines Wasserfahrzeuges ist der Sportbootführerschein See, oder das gleichwertige (im Sinne der Anerkennung) kroatische Patent.
Wenn Dir tatsächlich ein Sachbearbeiter schriftlich bestätigt haben soll, daß Du mit dem SBF-Binnen in Kroatien fahren darfst, dann hat er damit sicher einen Fehler begangen. Ob Dich dies bei einem evtl. Schadensfall allerdings schützen würde, wage ich zu bezweifeln.
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Gruß Fred
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Medulin, meine zweite Heimat
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