
02.09.05, 08:14
|
 |
Registriertes Mitglied
|
|
Registriert seit: May 2004
Ort: Linz /Austria, Porec/Istrien
Beiträge: 852
Thanks: 2
Thanked 0 Times in 0 Posts
|
|
@Klaus
Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nich mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird.
Hallo Vera!
Das klingt überhaupt nicht anders. Du "darfst" mit Zollerklärung in einem Depot - auch wenn´s vielleicht im oder in der Nähe des CPs ist - überwintern, aber nicht mehr. Deinen Dauerstandplatz bist du effektiv los. Wo steht, dass du im nächsten Jahr wieder einen erhältst? Tschüss und ab, das ist hier die Devise...
__________________
Ciao, Peter
Der Vorteil von Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger.
|